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Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu

Begonnen von Ichigo, 06. September 2024, 20:56:10

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Kopfbahnhof

Zitat von: Ichigo am 07. September 2024, 19:29:12Das war in der Tat nicht besonders schlau von mir.
Wetten? Das hättest du nie schriftlich bekommen.

Zitat von: Ichigo am 07. September 2024, 20:25:12Reizüberflutung pur
Wenn der Träger und das JC wirklich auf Stur schalten sollten, lass dir eine AU geben.

Wie schon @Fettnäpfchen ebenso geraten hat.

Wenn dein Arzt nicht mehr ist, musst du dir ja eh einen neuen suchen und deine Akte beim ehemaligen Arzt anfordern. Entweder die senden sie dem neuen Arzt zu oder du bekommst sie selbst.
(falls noch Personal in der Praxis ist)

Notfalls musst du bei deiner KK fragen, wo die Akte sein könnte, wenn kein Personal mehr in der Praxis.

Marco1982

#16
Wenn das Jobcenter euch in eine Maßnahme oder Arbeitsgelegenheit drücken will und euch mit einer Totalsanktion droht 100% Regelsatz weg, last euch da nicht unter Druck setzten oder unterschreibt da nix sofort vor Ort.

Viele Mitarbeiter erzählen da leider Unwahrheiten und hoffen der Kunde hat kein Plan von der Gesetzeslage und lassen sich da einschüchtern.

Sowas kann Aktuell mit MAX 30% Sanktioniert werden.


Die neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu den §§ 31 bis 31b SGB II setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes um.
Die BA weist darin ausdrücklich darauf hin, dass das Nichtreagieren auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, das Nichtbewerben auf ein Stellenangebot oder die bloße Übersendung eines Stellenangebots durch das Jobcenter nicht die Voraussetzungen für den Entzug des Regelbedarfs erfüllen, da es hierbei an der Unmittelbarkeit der Möglichkeit der Arbeitsaufnahme fehlt (Rz. 31.46c).
Lt. BA ist ein Entzug der Regelleistung nicht auf eine Ausbildung oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis anzuwenden.

Als Beispiele für den Entzug des Regelbedarfs nennt die BA das Nichtunterzeichnen eines vorgelegten Arbeitsvertrages, oder das trotz Arbeitsvertrag die Arbeit nicht angetreten wird (Arbeitsverweigerung). Sofern es dafür keinen wichtigen Grund gibt.





Ichigo

Zitat von: Marco1982 am 08. September 2024, 17:59:09Nochmal an alle wenn das Jobcenter euch in eine Maßnahme oder Arbeitsgelegenheit drücken will und euch mit einer Totalsanktion droht 100% Regelsatz weg, last euch da nicht unter Druck setzten oder unterschreibt da nix sofort vor Ort.

Viele Mitarbeiter erzählen da leider Unwarheiten und hoffen der Kunde hat kein Plan von der Gesetzeslage und lassen sich da einschüchtern.


Die neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu den §§ 31 bis 31b SGB II setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes um.
Die BA weist darin ausdrücklich darauf hin, dass das Nichtreagieren auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, das Nichtbewerben auf ein Stellenangebot oder die bloße Übersendung eines Stellenangebots durch das Jobcenter nicht die Voraussetzungen für den Entzug des Regelbedarfs erfüllen, da es hierbei an der Unmittelbarkeit der Möglichkeit der Arbeitsaufnahme fehlt (Rz. 31.46c).
Lt. BA ist ein Entzug der Regelleistung nicht auf eine Ausbildung oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis anzuwenden.

Oder auch Maßnahmen.

Als Beispiele für den Entzug des Regelbedarfs nennt die BA das Nichtunterzeichnen eines vorgelegten Arbeitsvertrages, oder das trotz Arbeitsvertrag die Arbeit nicht angetreten wird (Arbeitsverweigerung). Sofern es dafür keinen wichtigen Grund gibt.




In meinem Kooperationsvertrag steht bei "Ziele" nur drin: "Stabilisierung des Gesundheitszustandes".
Dann bei "Zunächst möchte ich folgendes erreichen": "Ggf. Abklärung der Leistungsfähigkeit durch den ärztlichen Dienst / Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit"
Und unter dem Punkt "Meine nächsten Schritte sind": "Kontaktaufnahme zu verschiedenen Institutionen bzgl. Ihres Gesundheitszustandes"

Finde ich heftig wenn ich hier lese, dass 100% Sanktionen bei sowas eventuell versucht wird zu vollstrecken.
Aber wenn ich das richtig sehe dann habe ich das Ziel des Kooperationsplanes doch bereits damit erfüllt, dass ich hingegangen bin und schon ein paar Tage dort gearbeitet habe um dadurch dann entscheiden zu können ob ich das weitermachen kann oder nicht. Denn im Gespräch vor ein paar Monaten hieß es nur, dass die Arbeitsgelegenheit genutzt werden soll um zu schauen ob ich dem Arbeitsalltag gewachsen bin vom Leistungsdruck und von meinem psychischen Zustand her betrachtet. Teilgenommen habe ich so gesehen also an der Arbeitsgelegenheit. Im Kooperationsplan steht ja nichts davon, dass ich die gesamte Dauer (in diesem Fall 7 Monate) daran teilnehmen muss. Könnte man doch im Ernstfall so argumentieren, oder?

Kopfbahnhof

Zitat von: Ichigo am 08. September 2024, 18:11:09Finde ich heftig wenn ich hier lese, dass 100% Sanktionen bei sowas eventuell versucht wird zu vollstrecken
100 % eher nicht, jedenfalls kenne ich momentan noch keinen Fall.
Hier geht es ja um eine Maßnahme, kein Jobangebot.

Wenn dann 30 %, die werden vom JC gern (unrechtmäßig) genommen.

Vollloser

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. September 2024, 18:36:21jedenfalls kenne ich momentan noch keinen Fall.

So einen Fall lernt man auch nicht kennen - genauso, wie man zu Hartz4-Zeiten auch keinen vollsanktionierten gekannt hat (außer Ralph Boes) !
Die verschwinden dann i.d.R. einfach.
Ein/e jetzt vollsanktionierter/e wird dann in seiner/ihrer Wohnung einfach vor sich hinkrepieren.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Ichigo

Nehmen wir mal an, dass das dann im Laufe der kommenden Woche passieren wird...

Meinem Sachbearbeiter habe ich bereits über die jobcenter.digital Seite geschrieben und ihm die Situation ausführlich erklärt. Da ich diesen Sachbearbeiter erst letzten Monat neu zugeteilt bekommen habe und noch nicht persönlich mit ihm gesprochen habe bin ich alles detailliert durchgegangen. Die Person, die mir die Zuweisung in die Arbeitsgelegenheit zugeschickt hat ist für mich komplett fremd. Noch nie vorher den Namen gehört oder jemals ein Gespräch mit dieser Person geführt. Eine Telefonnummer war auch nicht angegeben, nur eine Fax-Nummer. Deshalb habe ich erst mal den Weg zu meinem Sachbearbeiter gewählt.

Wenn dieser mir nun im Laufe dieser Woche mitteilt, dass ich mit Sanktionen zu rechnen habe wenn ich die Arbeitsgelegenheit abbrechen will...
Wie fahre ich dann fort? Gehe ich weiter zu der Arbeitsgelegenheit und warte ab, bis ein Sanktionsbescheid per Post bei mir eintrudelt oder nutze ich die Informationen die ihr mir gegeben habt um das direkt abzuschmettern?

Bin gerade am Überlegen ob ich nicht sogar sofort Morgen früh zum Jobcenter fahren sollte um das zu klären.
Da ich aber keinen Termin habe werde ich wohl wieder nach Hause geschickt. Denn seit einiger Zeit haben sie die Arbeitszeiten im Jobcenter auch drastisch gekürzt. Früher war es immer von 8-16 Uhr offen. Jetzt nur noch von 8-12 Uhr mit Ausnahme von Mittwochs wo eh immer geschlossen ist und Donnerstags dann noch von 13-17 Uhr.

Ichigo

#21
So sorry für den Doppelpost aber es hat sich dann Heute etwas Neues ergeben.

Ich bin gleich früh Morgens beim Jobcenter gewesen und habe zuvor beim Maßnahmeträger Bescheid gegeben, dass ich mich für Heute abmelde weil ich abklären will ob ich aus der Maßnahme raus kann oder nicht.

Gewissermaßen hatte ich Glück, dass ich ohne Termin drangekommen bin. Denn die Person die einen Termin gehabt hätte war nicht da und somit konnte ich dann stattdessen drankommen.

Alles in Allem muss ich sagen war ich mit dem Verlauf des Gesprächs zufrieden, zum Teil aber auch nicht so ganz.

Das Wichtigste zu erst: Mein neuer Sachbearbeiter hat (noch) viel Verständnis aufgebracht und ich konnte auch gut mit ihm über alles reden. Er sagte mir zu, dass ich keinerlei Sanktionen zu befürchten hätte da er gesehen hat, dass ich Willen gezeigt habe indem ich die Maßnahme ein paar Tage lang durchgeführt habe.

Er hat dann die Frau angerufen die mich in die AGH gesteckt hat und Bescheid gegeben, dass ich dann dort rausgenommen werde. Ich muss jetzt im Prinzip nur nochmal mit dem Maßnahmeträger sprechen und mir ein Zeugnis ausstellen lassen, auch wenn ich "nur" eine Woche dort gewesen bin.

Jetzt zum Teil mit dem ich nicht so ganz einverstanden gewesen bin.
Als direkte Gegenmaßnahme hat er dann vorgeschlagen, mich einfach direkt in die nächste AGH zu stecken.
Als er mit der Frau telefoniert hat, die mich in die AGH hier gesteckt hat wo ich jetzt raus bin hat diese ihm drei AGH's genannt wo ich dann wohl einsteigen KÖNNTE. Ich MUSS es nicht wenn es mir nicht zusagt, weil diese Sachen auch wieder im sozialen Bereich wären wo ich wieder mit vielen Leuten in Kontakt kommen würde, was nicht gut wegen der Reizüberflutung wäre. Zum einen gabs da als Angebot den Verkehrswächter, dann so eine Art Schülerlotse und das dritte Angebot war irgendwas "Grünes". Ich schätze mal in der Gärtnerei. Die direkten Angebote habe ich noch nicht vorliegen, die bekomme ich dann beim nächsten Meldetermin in 10 Tagen, den wir direkt vereinbart haben.

Er hat dann noch die Alternative vorgeschlagen, mich in eine Maßnahme zu stecken wo ich entweder mit etwas Glück von zu Hause aus über einen Gruppenchat/Videotelefonie online lernen kann und am Ende der Maßnahme ein Zertifikat bekomme. Das wäre dann für den Bürobereich, da ich ja zuletzt umgeschult hatte auf Kaufmann für Bürokommunikation. Er meinte, dass er auch durchaus bereit dazu wäre etwas zu finanzieren, wo man eine Schulung für SAP, Datev etc. bekommt, sofern sich etwas finden lässt. Das soll ich jetzt in den nächsten Tagen recherchieren. Falls ich nichts finde schaut er mit mir gemeinsam beim nächsten Meldetermin.

Was sagt ihr dazu und wie fändet ihr diesen Ausgang wenn das eure Situation gewesen wäre?
Bei den Arbeitsgelegenheiten habe ich gleich gesagt, dass die mich ja nicht aus der Hilfsbedürftigkeit bringen und da stimmte er mir auch zu. Aber andererseits hieß es von ihm, dass man ja etwas finden muss, was zu mir passt und da ich nicht in Vollzeit arbeiten gehen kann kommen eben erst mal nur 4 Stunden pro Tag in Frage. Dass mir das Jobcenter jetzt keine "richtigen" Jobs anbietet und ich diese selber finden muss ist mir schon klar. Die schieben sich das Geld mit ihren ganzen Maßnahmepauschalen ja eh nur hin und her wenn man irgendwelche Maßnahmen antritt. Aber als ich mich noch regelmässig beworben habe und bewerben sollte habe ich halt keine Zusagen erhalten.  :sad:

Sheherazade

Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:17:20Er hat dann noch die Alternative vorgeschlagen, mich in eine Maßnahme zu stecken wo ich entweder mit etwas Glück von zu Hause aus über einen Gruppenchat/Videotelefonie online lernen kann und am Ende der Maßnahme ein Zertifikat bekomme. Das wäre dann für den Bürobereich, da ich ja zuletzt umgeschult hatte auf Kaufmann für Bürokommunikation. Er meinte, dass er auch durchaus bereit dazu wäre etwas zu finanzieren, wo man eine Schulung für SAP, Datev etc. bekommt, sofern sich etwas finden lässt. Das soll ich jetzt in den nächsten Tagen recherchieren.

Guck mal nach EDV-Sachbearbeiter/in, wird auch in Teilzeit angeboten. Damit könntest du deine Chancen auf einen Arbeitsplatz recht ordentlich erhöhen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ichigo

Zitat von: Sheherazade am 09. September 2024, 11:39:17
Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:17:20Er hat dann noch die Alternative vorgeschlagen, mich in eine Maßnahme zu stecken wo ich entweder mit etwas Glück von zu Hause aus über einen Gruppenchat/Videotelefonie online lernen kann und am Ende der Maßnahme ein Zertifikat bekomme. Das wäre dann für den Bürobereich, da ich ja zuletzt umgeschult hatte auf Kaufmann für Bürokommunikation. Er meinte, dass er auch durchaus bereit dazu wäre etwas zu finanzieren, wo man eine Schulung für SAP, Datev etc. bekommt, sofern sich etwas finden lässt. Das soll ich jetzt in den nächsten Tagen recherchieren.

Guck mal nach EDV-Sachbearbeiter/in, wird auch in Teilzeit angeboten. Damit könntest du deine Chancen auf einen Arbeitsplatz recht ordentlich erhöhen.

Grundsätzlich würde ich das erst mal auch so sehen.
Aber ob das das Problem löst, dass ich schon Jahre lang raus bin und mir somit Berufserfahrung fehlt wird sich durch so eine Maßnahme sicherlich auch nicht ändern. Nachdem ich die Umschulung zum Kaufmann für Bürokommunikation gemacht habe hatte ich für ein paar Monate in einem Sanitätshaus gearbeitet. Das hat dann aber nicht mehr funktioniert weil ich denen dann doch zu unkonzentriert gewesen bin und zu viele Fehler gemacht habe und dann war Schluss und ich habe keine anderen Stellen mehr gefunden wo man mich genommen hätte.

Sheherazade

Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:48:52Grundsätzlich würde ich das erst mal auch so sehen.
Aber ob das das Problem löst, dass ich schon Jahre lang raus bin und mir somit Berufserfahrung fehlt wird sich durch so eine Maßnahme sicherlich auch nicht ändern.

Mit solchen selbsterfüllenden Prophezeiungen wird das tatsächlich nichts.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ichigo

Zitat von: Sheherazade am 09. September 2024, 11:53:09
Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:48:52Grundsätzlich würde ich das erst mal auch so sehen.
Aber ob das das Problem löst, dass ich schon Jahre lang raus bin und mir somit Berufserfahrung fehlt wird sich durch so eine Maßnahme sicherlich auch nicht ändern.

Mit solchen selbsterfüllenden Prophezeiungen wird das tatsächlich nichts.

Das ist keine selbsterfüllende Prophezeiung sondern fundierte Antworten die ich aus meinen Bewerbungen erhalten habe als ich mich noch regelmäßig beworben habe. Wenn denn mal jemand zurück geantwortet hat und einen Grund genannt hat dann hieß es entweder, dass mir die Berufserfahrung fehlt oder, dass man sich auf die eigenen Auszubildenden konzentriert und diese übernimmt.

Sheherazade

Ich weiß nicht wie alt du bist, aber wäre ich vor 30 Jahren mit dieser Einstellung an meine Arbeitssuche rangegangen, hätte ich seitdem nie mehr Arbeit bekommen. Nach meinem damaligen Umzug in ein Bundesland mit extrem hoher Arbeitslosenquote habe ich einen ähnlichen Lehrgang (12 Monate in Teilzeit wegen Grundschulkind) erfolgreich absolviert und tatsächlich nach bestandener Prüfung gleich einen guten Job gefunden - den ich dann auch über 27 Jahre behalten habe.

Mein Rat an dich: Gib nicht schon auf bevor das Rennen überhaupt begonnen hat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ichigo

Zitat von: Sheherazade am 09. September 2024, 12:07:43Ich weiß nicht wie alt du bist, aber wäre ich vor 30 Jahren mit dieser Einstellung an meine Arbeitssuche rangegangen, hätte ich seitdem nie mehr Arbeit bekommen. Nach meinem damaligen Umzug in ein Bundesland mit extrem hoher Arbeitslosenquote habe ich einen ähnlichen Lehrgang (12 Monate in Teilzeit wegen Grundschulkind) erfolgreich absolviert und tatsächlich nach bestandener Prüfung gleich einen guten Job gefunden - den ich dann auch über 27 Jahre behalten habe.

Mein Rat an dich: Gib nicht schon auf bevor das Rennen überhaupt begonnen hat.

Ich bin 34.
Allerdings lebe ich in einer relativ kleinen Stadt mit rund 20.000 Einwohnern, vielleicht sind es mittlerweile ein paar mehr. Und hier gibt es keine all zu große Auswahl an Jobs. Ich hab in meiner Jugend eine Ausbildung zum Maler und Lackierer gemacht, obwohl ich das nie machen wollte. Ich wollte immer Mediengestalter werden. Dafür war aber meine Mathenote zu schlecht, das haben mir die Betriebe damals auch klipp und klar so gesagt, dass sie mich deswegen nicht genommen haben. Also hab ich dann den Maler und Lackierer durchgezogen weil ich mir gesagt habe, dass ich dann zumindest mal eine Ausbildung in der Tasche habe. Zu dem Zeitpunkt konnte und wollte mich mein damaliger Lehrmeister aber nicht übernehmen weil kein Geld da war um eine Fachkraft einzustellen.

Ich wollte dann später zu meiner damaligen Freundin nach Baden-Württemberg ziehen und habe deshalb dann auf den Fahrzeuglackierer umgeschult in der Hoffnung, dass ich bei Porsche anfangen könne. Hatte aber leider nicht geklappt.
Einige Zeit später fanden die Ärzte dann heraus, dass ich in der Berufsbranche nicht mehr arbeiten könne. Durch die damals noch giftigen Dämpfe und Lacke hat man mir aus gesundheitlichen Gründen dazu geraten, den Beruf zu wechseln und das habe ich dann mit der Umschulung zum Kaufmann für Bürokommunikation getan. Vor der Umschulung sagte man mir noch, dass man im Büro immer etwas finden wird. Als ich dann fertig war nach 2 1/2 Jahren hieß es vom Jobcenter plötzlich, dass alle Stellen besetzt sind und man sogar im Prinzip zu viele Bürokaufmänner/frauen auf dem Arbeitsmarkt habe.

Von Aufgeben kann hier also nicht die Rede sein wie du vielleicht siehst.
Trotz dessen, dass ich mit der Hochsensibilität zu kämpfen habe, habe ich in all den letzten Jahren immer versucht etwas Neues auszuprobieren und war auch immer offen dafür. Nur hat mich das letztendlich nie in ein Arbeitsverhältnis gebracht. Wenn, dann wollte man mich vom Jobcenter aus immer nur in irgendwelche Maßnahmen und Arbeitsgelegenheiten stecken wodurch die selber finanziell profitiert hätten. Ich selber aber gar nicht.

Sheherazade

Anscheinend bist du aber gerade an einen Sachbearbeiter gekommen, der dir einige Möglichkeiten anbietet, allerdings erwartet er von dir auch Eigeninitiative wie z. B. die Suche nach für dich geeigneten Kursen. So eine Weiterbildung ist nicht gerade billig und man bekommt keine Zusage nur um sich die Zeit zu vertreiben bis zur nächsten Idee eines kompletten Berufswechsels. Er scheint ja Potenzial in dir zu sehen um dich mit geeigneten Maßnahmen oder Kursen aus der Arbeitslosigkeit zu bekommen trotz deiner Einschränkungen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Ichigo

Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 12:16:33Ich hab in meiner Jugend eine Ausbildung zum Maler und Lackierer gemacht, obwohl ich das nie machen wollte.
Ich wollte schon vorschlagen dass du dich ja selbstständig machen könntest. Da könntest du alleine arbeiten und nur das Annehmen was du dir zutraust, alleine machen kannst und du hättest nicht mal Zeitdruck oder Stress von irgendwem ausser vll. der Kundschaft. Aber das fällt ja , aus mehreren Gründen, flach.

Zitat von: Ichigo am 08. September 2024, 15:14:20Ich arbeite 4 Stunden pro Tag (meistens von 9-13 Uhr), sodass ich auf 20 Stunden pro Woche komme.
dann wäre das geklärt.

Zitat von: Ichigo am 08. September 2024, 15:14:20Mir wurde das auch mal erklärt aber ich hab das bereits schon wieder vergessen wer welchen Teil einsehen und behalten darf und wer nicht.
Du Teil A+B
Das JC nur Teil B
Was ich erwartet habe das du vom Teil B das Leistungsbild abtippst.
Also der zeitliche Umfang (anscheinend Vollzeit wie du geschrieben hast)
Die maximale körperliche Arbeitsschwere
Die Körperhaltung (also sitzend, stehend, oder wechselnd, ......)
Die ergänzende Beschreibung (insbesondere negative Leistungsbild
das scheint ja das was du abgetippt hast zu sein.)
Und ob das Teil B ohne Arzt eröffnet werden kann.
Lässt mich seltsamerweise darauf schließen das dein JC eine Optionskommune zu sein scheint.

Zitat von: Ichigo am 08. September 2024, 15:14:20Aber von mir existieren so viele Sachen bei denen im System, dass die Sachbearbeiterin da auch nur durch die Gespräche mit mir zu dem Entschluss gekommen sein wird. Denn während der Gespräche hat sie keine Akten eingesehen und einfach nur vermerkt, was wir besprochen hatten.
Erfahrungsgemäß kennt so gut wie kein JC Mitarbeiter die Akte seiner Kunden.

Zitat von: Ichigo am 08. September 2024, 18:11:09Dann bei "Zunächst möchte ich folgendes erreichen": "Ggf. Abklärung der Leistungsfähigkeit durch den ärztlichen Dienst / Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit"
Wieso bitteschön ausgerechnet die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit. Was außer Geld soll dir das in deiner nicht belastbaren Situation bringen.

Zitat von: Ichigo am 08. September 2024, 18:11:09Teilgenommen habe ich so gesehen also an der Arbeitsgelegenheit. Im Kooperationsplan steht ja nichts davon, dass ich die gesamte Dauer (in diesem Fall 7 Monate) daran teilnehmen muss. Könnte man doch im Ernstfall so argumentieren, oder?
Das klappt normal überhaupt nicht.

Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:17:20Mein neuer Sachbearbeiter hat (noch) viel Verständnis aufgebracht und ich konnte auch gut mit ihm über alles reden. Er sagte mir zu, dass ich keinerlei Sanktionen zu befürchten hätte da er gesehen hat, dass ich Willen gezeigt habe indem ich die Maßnahme ein paar Tage lang durchgeführt habe.
Oder er weiß das du ohne Rfb auf jeden Fall Recht bekommen würdest. Hat dann halt einen auf guten SB gemacht, aber das wird sich ja heraus kristallisieren.

Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:17:20Er hat dann die Frau angerufen die mich in die AGH gesteckt hat und Bescheid gegeben, dass ich dann dort rausgenommen werde
:scratch: Geht die doch nichts mehr an wenn er dein neuer SB ist...(s. oberhalb guter SB ?)

Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:17:20hat diese ihm drei AGH's genannt wo ich dann wohl einsteigen KÖNNTE. Ich MUSS es nicht wenn es mir nicht zusagt, weil diese Sachen auch wieder im sozialen Bereich wären wo ich wieder mit vielen Leuten in Kontakt kommen würde, was nicht gut wegen der Reizüberflutung wäre. Zum einen gabs da als Angebot den Verkehrswächter, dann so eine Art Schülerlotse und das dritte Angebot war irgendwas "Grünes". Ich schätze mal in der Gärtnerei.
Also was so rumliegt und noch nicht voll besetzt ist. Gültig im rechtl. Sinne dürfte da nur der Schülerlotse sein.

Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:17:20Er meinte, dass er auch durchaus bereit dazu wäre etwas zu finanzieren, wo man eine Schulung für SAP, Datev etc. bekommt, sofern sich etwas finden lässt. Das soll ich jetzt in den nächsten Tagen recherchieren. Falls ich nichts finde schaut er mit mir gemeinsam beim nächsten Meldetermin.
Das ist die Arbeit die ein SB machen muss da er weiß was das JC fördert und was nicht.
und da er ja einen Eindruck von Dir gewonnen hat und deine Akte lesen muss muss er sich nur noch an das Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten? halten.

Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:17:20Aber andererseits hieß es von ihm, dass man ja etwas finden muss, was zu mir passt und da ich nicht in Vollzeit arbeiten gehen kann kommen eben erst mal nur 4 Stunden pro Tag in Frage.
Eine AGH soll dem eLB einen Einstieg in eine geregelte und strukturierte Wiedereinführung in den Berufsalltag bringen.
Da geht es nicht darum das du für acht oder auch nur vier Stunden irgendetwas machst sondern dich aus der Statistik zu kicken. So wie jetzt halt auch.

Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 12:16:33Zu dem Zeitpunkt konnte und wollte mich mein damaliger Lehrmeister aber nicht übernehmen weil kein Geld da war um eine Fachkraft einzustellen.
Das gab es zu meiner Zeit auch schon das der Lehrling eine billige Arbeitskraft war. Der nächste Azubi ist halt billiger las der läpische Junggesellenlohn im ersten Gesellenjahr.

MfG FN
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