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Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu

Begonnen von Ichigo, 06. September 2024, 20:56:10

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Ichigo

Hallo Leute.

Ich habe letzte Woche von einer Mitarbeiterin vom Jobcenter mit der ich persönlich vorher noch nichts zu tun gehabt habe eine Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit nach § 16d Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) erhalten. Dass ich so eine Zuweisung erhalten werde wurde aber schon vor Monaten mit meiner damaligen Sachbearbeiterin besprochen. Ich habe auch kategorisch nicht direkt gesagt, dass ich das nicht machen will da man mir das sonst als Totalverweigerung ausgelegt hätte und ich das natürlich vermeiden wollte.

Nun verhält sich die Lage so, dass ich innerhalb von einem Jahr drei verschiedene Sachbearbeiter bekommen habe. Mit dem zweiten Sachbearbeiter hatte ich lediglich zwei Gespräche im Rhythmus von 3 Monaten. Ein Mal um einen Kooperationsplan zu erstellen und ein Mal um Sachen wegen meiner Gesundheit abzuklären. So ganz beiläufig wurde dann auch die Sache mit der Arbeitsgelegenheit erwähnt und es hieß dann auch, dass mir keine Sanktionen drohen für den Fall, dass ich die Maßnahme abbrechen sollte wenn ich merke, dass ich es nicht schaffen sollte. Allerdings habe ich mir das nicht schriftlich geben lassen. Ich war der Meinung, dass ich diesen Sachbearbeiter wie die anderen zuvor für längere Zeit haben werde und mir das dann hätte später schriftlich geben lassen wenn die Zuweisung gekommen wäre. War aber nicht der Fall.

Dann wurde ohne Vorankündigung der Sachbearbeiter für mich einfach gewechselt. Das habe ich auch nur durch Zufall auf der jobcenter.digital Seite mitbekommen als ich dort Sachen für einen Weiterbewilligungsbescheid nachreichen musste. Mit diesem Sachbearbeiter habe ich aber bisher noch nicht persönlich gesprochen.

Bevor ich zum eigentlichen Thema komme sollte ich vielleicht noch kurz erwähnen, was in den letzten Monaten zuvor bei mir losgewesen ist damit man die aktuelle Situation etwas besser einordnen kann.

Und zwar ging es bei mir darum erst mal abzuklären, in wie weit ich noch arbeitsfähig bin, sprich wie viele Stunden für mich noch möglich sind. Bei meinen letzten Arbeitgebern hab ich spätestens zur Mittagszeit schlapp gemacht aber zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht gewusst, was mit mir los war.

Also war ich letztes Jahr sowohl bei einem sozialpsychiatrischen Dienst und anschließend bei einem Psychotherapeuten. Jahre zuvor war ich bereits an einer Charité wo man mir auch gesagt hat, dass ich Hochsensibel sei. Das bedeutet grob erklärt, dass man keine Reize filtern kann und alles was um einen herum passiert wie ein Schwamm aufsaugt. Das kann sehr belastend sein und führt dazu, dass die Batterien schnell entladen werden. Bei den Gesprächen aus dem letzten Jahr fand man dann noch heraus, dass ich unter einer Agoraphobie leide. Einfach übersetzt die Angst vor großen Plätzen. Das scheint bei mir Hand in Hand mit der Hochsensibilität zu gehen. Sobald ich längere Zeit unter vielen Leuten bin bekomme ich Herzrasen, Bauchschmerzen, mir wird teilweise schlecht und ich will nur flüchten. Setze ich mich bewusst diesen Situationen länger aus dann führt das dazu, dass ich extrem erschöpft bin und müde werde. Das ist auch der Grund, warum ich dann bei meinen letzten Arbeitgebern nicht lange "überlebt" habe und immer innerhalb weniger Monate gekündigt wurde. Ich habe dann eine Überweisung für eine Tagesklinik erhalten wo ich lernen sollte besser mit der Situation umzugehen aber letztendlich wurden einem nur Medikamente verabreicht um "ruhig gestellt" zu werden. Das löst das Problem auf Dauer nicht sondern lindert lediglich die Symptome für eine bestimmte Zeit.

Das erst mal zur Erklärung.

Jetzt habe ich die erste Woche hinter mir und stelle fest, dass ich das die nächsten 7 Monate wohl nicht packen werde vom "Leistungsdruck" her. Die anderen Leute dort die ebenfalls über eine Maßnahme dort gelandet sind sind alle freundlich aber durch meine Hochsensibilität komme ich an meine Grenzen.

Ich werde die Zuweisung mal noch anonymisiert hochladen damit ihr mal drüber schauen könnt ob das grundsätzlich alles so passt. Ich hatte gelesen, dass aus der Zuweisung erkenntlich sein muss, dass es sich um ein wettbewerbsneutrales Angebot handeln muss und keine regulären Arbeitsplätze verdrängt werden. Ob das in meinem Fall so ist kann ich ehrlich gesagt nicht beurteilen. Deshalb meine Frage an euch: Kann ich die Maßnahme tatsächlich einfach ohne Weiteres abbrechen ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen wie mir das mein letzter Sachbearbeiter mitgeteilt hat oder sollte ich das anders lösen und falls ja, wie?

Danke schon mal für eure Antworten.





Vollloser

Zitat von: Ichigo am 06. September 2024, 20:56:10Ich habe auch kategorisch nicht direkt gesagt, dass ich das nicht machen will da man mir das sonst als Totalverweigerung ausgelegt hätte und ich das natürlich vermeiden wollte.

Du wurdest also gezwungen (hast Dich nötigen lassen) wider deines Gewissens, in einer für Dich selbst existenziell relevanten Angelegenheit, zu lügen !?!!
:teuflisch:
Ja allein SOWAS kann auch schon allerlei psychisch/psychiatrische Symptome und Erkrankungen auslösen und etablieren und/oder verschlimmern/festigen !!
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Ichigo

Zitat von: Vollloser am 06. September 2024, 22:59:38
Zitat von: Ichigo am 06. September 2024, 20:56:10Ich habe auch kategorisch nicht direkt gesagt, dass ich das nicht machen will da man mir das sonst als Totalverweigerung ausgelegt hätte und ich das natürlich vermeiden wollte.

Du wurdest also gezwungen (hast Dich nötigen lassen) wider deines Gewissens, in einer für Dich selbst existenziell relevanten Angelegenheit, zu lügen !?!!
:teuflisch:
Allein SOWAS kann auch schon allerlei psychisch/psychiatrische Symptome und Erkrankungen auslösen und etablieren und/oder verschlimmern/festigen !!

Hast du einen Vorschlag zur Lösung meines Problems mit dem Maßnahmeträger?

Vollloser

Ich würde da immer schonungslose Ehrlichkeit empfehlen.
Wenn Du die Situation in dieser "Beschäftigung" nicht aushältst, würde ich an Deiner Stelle da kündigen - grundsätzlich, und sofort.
Außerdem gilt diese Totalsanktion des Regelsatzes nur bei Ablehnung von angebotene Arbeitsverträge von Beschäftigungen, die einen komplett aus den Bürgergeldbezug herausbringen würden (andere Gesetzesfuchser von Mitgliedern hier, können Dir da noch genaueste Informationen geben - glaub ich).
Du machst Dir da aus meiner Sicht zu viel Sorgen und Gedanken über...
Äh - ja - DAS ist sicherlich auch wieder pathologisch für hochsensible !?!
Und/aber dass diese Jobcenter psychische Erkrankungen fördern können (DA klappt die "Förderung" recht gut :cool:), ist mittlerweile leider auch eine anerkannte Tatsache !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Ichigo

Zitat von: Vollloser am 06. September 2024, 23:32:13Ich würde da immer schonungslose Ehrlichkeit empfehlen.
Wenn Du die Situation in dieser "Beschäftigung" nicht aushältst, würde ich an Deiner Stelle da kündigen - grundsätzlich, und sofort.
Außerdem gilt diese Totalsanktion des Regelsatzes nur bei Ablehnung von angebotene Arbeitsverträge von Beschäftigungen, die einen komplett aus den Bürgergeldbezug herausbringen würden (andere Gesetzesfuchser von Mitgliedern hier, können Dir da noch genaueste Informationen geben - glaub ich).
Du machst Dir da aus meiner Sicht zu viel Sorgen und Gedanken über...
Äh - ja - DAS ist sicherlich auch wieder pathologisch für hochsensible !?!
Und/aber dass diese Jobcenter psychische Erkrankungen fördern können, ist mittlerweile leider auch eine anerkannte Tatsache !

Danke.
Diese Antwort hilft mir schon eher weiter.

Um das vielleicht für dich etwas genauer aufzuklären...
Einfach unbekümmert durch das Leben zu rennen und die Dinge seinen Lauf nehmen lassen ist nicht Teil meines Charakters. War es noch nie und wird es auch nie sein. Jede Entscheidung hat im Leben Konsequenzen. Ich kann und will mir das nicht erlauben Sanktionen zu kassieren. Dementsprechend sichere ich mich vorher ab um eben keine zu bekommen. Bisher hat das sehr gut funktioniert.

Und da dies hier die erste Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit ist kenne ich mich mit den entsprechenden Gesetzen und Konsequenzen nicht aus, auch wenn ich mich natürlich schon etwas eingelesen habe. Die meisten Sachen die man auf Google findet sind aber auch schon zwischen 6 - teilweise 10 Jahre oder noch älter. Da gelten die Gesetze von damals gar nicht mehr für Heute.

Dann werde ich nächste Woche mal sowohl mit dem Chef des Maßnahmeträgers als auch mit dem Sachbearbeiter vom Jobcenter der diese Zuweisung erstellt hat reden und schauen was dabei herauskommt. Danke!

Kopfbahnhof

Zitat von: Vollloser am 06. September 2024, 23:32:13würde ich an Deiner Stelle da kündigen - grundsätzlich, und sofort.
Besser nicht

Zitat von: Ichigo am 06. September 2024, 23:42:03Dann werde ich nächste Woche mal sowohl mit dem Chef des Maßnahmeträgers als auch mit dem Sachbearbeiter vom Jobcenter der diese Zuweisung erstellt hat reden und schauen was dabei herauskommt.

Genau so ist es richtig.

Wenn, dann erst mal mit dem Maßnahmeträger darüber reden, ob es eine andere Lösung gibt. (z.B. Einsatzmöglichkeit)
Auch vorher noch mit dem SB darüber reden.

Denn wenn JC schnell sind, dann bei Sanktionen.

Ichigo

Zitat von: Kopfbahnhof am 07. September 2024, 18:09:58
Zitat von: Vollloser am 06. September 2024, 23:32:13würde ich an Deiner Stelle da kündigen - grundsätzlich, und sofort.
Besser nicht

Zitat von: Ichigo am 06. September 2024, 23:42:03Dann werde ich nächste Woche mal sowohl mit dem Chef des Maßnahmeträgers als auch mit dem Sachbearbeiter vom Jobcenter der diese Zuweisung erstellt hat reden und schauen was dabei herauskommt.

Genau so ist es richtig.

Wenn, dann erst mal mit dem Maßnahmeträger darüber reden, ob es eine andere Lösung gibt. (z.B. Einsatzmöglichkeit)
Auch vorher noch mit dem SB darüber reden.

Denn wenn JC schnell sind, dann bei Sanktionen.



Dazu habe ich noch etwas vergessen zu erwähnen... Und zwar war keine Rechtsfolgebelehrung bei der Zuweisung für die Arbeitsgelegenheit dabei. Wohl auch deshalb weil ich bei den Gesprächen zuvor mit meinem damaligen Sachbearbeiter von mir aus zugesagt habe, es zumindest mal zu probieren. Später wurde mir dann von einem anderen Sachbearbeiter mitgeteilt, dass mir keine Sanktionen drohen sofern ich vorhaben sollte, die Maßnahme abzubrechen. Aber ich hab mir das halt nicht schriftlich geben lassen wie in meinem Anfangspost auch schon erwähnt.

Was ich jetzt noch zusätzlich getan habe ist dem Sozialgericht in meinem Umkreis zu schreiben und die Situation zu schildern. Dadurch habe ich dann auch gleich die Möglichkeit zu erfahren, ob die Zuweisung grundsätzlich wettbewerbsneutral ist und ob damit Arbeitsplätze verdrängt werden oder nicht. Erst wenn ich vom Sozialgericht eine Antwort erhalten habe werde ich genauer entscheiden und so lange die Maßnahme erst mal weitermachen.
Dann kann mir am Ende auch keiner vorwerfen, dass ich es nicht lange genug ausprobiert habe um sichergehen zu können, dass ich es psychisch nicht schaffe.

Kopfbahnhof

Zitat von: Ichigo am 07. September 2024, 18:27:40war keine Rechtsfolgebelehrung bei der Zuweisung für die Arbeitsgelegenheit dabei
Ist jetzt egal, da schon begonnen.

Zitat von: Ichigo am 07. September 2024, 18:27:40Aber ich hab mir das halt nicht schriftlich
Genau das ist der Haken, vertraue NIE einer mündlichen Aussage vom JC!

Zitat von: Ichigo am 07. September 2024, 18:27:40noch zusätzlich getan habe ist dem Sozialgericht in meinem Umkreis zu schreiben
Vergebliche Mühe, kannst du deine Zeit besser für was anderes nutzen.

Zitat von: Ichigo am 07. September 2024, 18:27:40Zuweisung grundsätzlich wettbewerbsneutral ist
Laut Beschreibung wird sie es schon sein.

Ichigo

ZitatIst jetzt egal, da schon begonnen.

Ja, aber das war von mir selbst auch so "gewünscht".
Zum einen deshalb, dass ich keine Sanktionen kassieren wollte weil das Sanktionsmoratorium zu diesem Zeitpunkt schon längst aufgehoben gewesen ist und zum Anderen weil ich ja auch für mich selber herausfinden wollte ob ich dem Arbeitsalltag gewachsen bin. Rein von der körperlichen Tätigkeit ist es für mich erträglich, aber es sind einfach zu viele Leute dort wodurch ich sehr schnell erschöpft bin. Zu Hause angekommen müsste ich eigentlich erst mal schlafen. Aber würde ich das tun könnte ich dann nachts nicht mehr schlafen und würde früh Morgens nicht fit für die Arbeit sein.

ZitatGenau das ist der Haken, vertraue NIE einer mündlichen Aussage vom JC!

Das war in der Tat nicht besonders schlau von mir.
Ist aber auch das erste Mal gewesen, dass ein Sachbearbeiter so schnell bei mir gewechselt ist.
Ich hatte lediglich zwei Gespräche mit diesem Sachbearbeiter. Aber gut, aus Fehlern lernt man.
Nur ist das in diesem Fall halt blöd gelaufen. Ich kann das natürlich bei meinem aktuellen Sachbearbeiter erwähnen, dass mir das so gesagt wurde und mir keine Sanktionen drohen. Ob man mir das dann glaubt und bei diesem Sachbearbeiter dann nachfragt und das nochmal bestätigt wird ist dann natürlich die andere Frage.

ZitatVergebliche Mühe, kannst du deine Zeit besser für was anderes nutzen.

Ich weiß nicht. Bis jetzt habe ich drei Mal beim Sozialgericht einen Fall gegen das JobCenter bei mir vor Ort eingereicht und habe drei Mal Recht bekommen. Zwei Mal war es wegen einer fehlerhaften Eingliederungsvereinbarung wo man mich dann auch in Jobs vermitteln wollte die erstens nicht mit den Berufen vereinbar gewesen sind die ich gelernt habe und zweitens sollte ich dafür viel zu weit fahren um die Arbeitsstelle zu erreichen.

Dass es in letzter Zeit immer mehr Fälle gegeben hat wo das Sozialgericht für das JobCenter entschieden hat habe ich zwar mitbekommen aber das heißt ja nicht immer gleich, dass man selbst auch automatisch davon betroffen sein muss.

Pech hatte ich dagegen beim Datenschutzbeauftragten. Vor ca. einem Jahr gab es mit einem alten Sachbearbeiter bei mir einen Fall wo ich zum Gespräch musste und angeschnauzt wurde was ich doch für eine "schlechte" Bewerbung schreiben würde. Dort wurde mir dann Wort für Wort meine Bewerbung vorgelesen obwohl ein Sachbearbeiter gar keine Berechtigung haben darf diese zu erhalten. Lediglich die Information darüber, dass man sich bei Stelle X beworben hat und zu welchem Datum, ob es schriftlich, per eMail oder Telefon gewesen ist und welches Ergebnis dabei herausgekommen ist hat die Sachbearbeiter zu interessieren. Hab dann daraufhin den Datenschutzbeauftragten informiert doch der fand angeblich keinen Verstoß.


ZitatLaut Beschreibung wird sie es schon sein.


Alles klar, dann kann ich also im Prinzip nur auf Kulanz hoffen.


Danke für deine Antworten.

Vollloser

Die Diakonie im Wettbewerb !?!?
"Tafel", Kleiderkammer, Möbelbörse im Wettbewerb !?!?
Nach dem Motto, welche "Tafel"-Kleiderkammer... bedient am besten und am meisten Obdachlose Menschen !?!?
DAS wäre ja mal was !!  :grins:  :sehrgut:

Ein "Maßnahmenträger" ist grundsätzlich kein Betrieb, der irgendeinem Wettbewerb unterliegt !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Ichigo

Zitat von: Vollloser am 07. September 2024, 19:52:14Die Diakonie im Wettbewerb !?!?
"Tafel", Kleiderkammer, Möbelbörse im Wettbewerb !?!?
Nach dem Motto, welche "Tafel"-Kleiderkammer... bedient am besten und am meisten Obdachlose Menschen !?!?
DAS wäre ja mal was !!  :grins:  :sehrgut:

Ein "Maßnahmenträger" ist grundsätzlich kein Betrieb, der irgendeinem Wettbewerb unterliegt !

Was bedeutet das im Klartext?
Kann ich dieses Wissen in irgendeiner Form bei einem Gespräch mit meinem Sachbearbeiter nutzen?

amare

Wurde denn bei Dir schonmal ein ärztlichen Gutachten vom Jobcenter in Auftrag gegeben um zu schauen ob du derzeit überhaupt arbeitsfähig bist?Wenn nicht,würde ich nachfragen ob das deine Sachbearbeiterin mal beauftragen kann.

Und ich kenne das selber leider ganz gut.Man soll sich der Angst stellen um sie zu bekämpfen.Habe ich schon Tausend mal gemacht.Die Angst lacht mich jedes Mal aufs neue aus.

Ichigo

Zitat von: amare am 07. September 2024, 20:12:52Wurde denn bei Dir schonmal ein ärztlichen Gutachten vom Jobcenter in Auftrag gegeben um zu schauen ob du derzeit überhaupt arbeitsfähig bist?Wenn nicht,würde ich nachfragen ob das deine Sachbearbeiterin mal beauftragen kann.

Und ich kenne das selber leider ganz gut.Man soll sich der Angst stellen um sie zu bekämpfen.Habe ich schon Tausend mal gemacht.Die Angst lacht mich jedes Mal aufs neue aus.


Ja, ich wurde insgesamt bereits 3 mal zum ärztlichen Dienst in die nächst größere Stadt geschickt.
Jedes Mal wurde nur nach Aktenlage entschieden. Dort wurden immer nur Fragen am PC beantwortet (teilweise waren das IQ-Tests und Fragen die darauf abzielten herauszufinden, welche Jobs man gern machen wollen würde) und anschließend immer ein Gespräch mit einem Berufspsychologen. Immer wieder entschied man darauf, dass ich laut Aktenlage in der Lage dazu wäre, ganz normal in Vollzeit zu Arbeiten.

Eine Reha wurde bei mir auch schon beantragt, aber diese wurde vor ca. 2 Jahren abgelehnt.

Erst beim letzten Besuch und letzten Gespräch mit dem Sachbearbeiter den ich nur zwei Mal gesprochen habe wurde mir dann gesagt, dass man der Meinung sei ich würde nicht für einen Vollzeitjob geeignet sein. Und dieser Einschätzung widerspreche ich auch nicht. Denn ich weiß ja selber am Besten was ich mir zumuten kann und was nicht. Als ich noch früher in Vollzeit gearbeitet hatte bekam ich spätestens zur Mittagszeit Probleme mit der Psyche. Konzentrationsschwächen die dann zu Fehlern führten und generell war ich den Firmen immer zu langsam und zu unflexibel.

Und jetzt wo ich eine Woche bei dieser Arbeitsgelegenheit hinter mir habe kann ich sagen, dass das auch schon ziemlich an mir schlaucht. Körperlich ist es machbar, aber von der Psyche her nicht aufgrund der Hochsensibilität. Es sind einfach zu viele Leute dort (sowohl "Mitarbeiter" als auch die Menschen, die sich von der Tafel etwas abholen). Reizüberflutung pur. Mag sein, dass die Mehrheit das belächelt und weitaus mehr leistet und trotzdem keine Probleme hat. Aber nur diejenigen, die sowas selbst haben wissen, was für ein Fluch sowas sein kann.

Fettnäpfchen

Ichigo

Zitat von: Ichigo am 07. September 2024, 20:25:12Und jetzt wo ich eine Woche bei dieser Arbeitsgelegenheit hinter mir habe kann ich sagen, dass das auch schon ziemlich an mir schlaucht. Körperlich ist es machbar, aber von der Psyche her nicht aufgrund der Hochsensibilität.
Dann geh zu deinem Arzt und lass dich krankschreiben.
Damit erledigt sich das über kurz o. lang und sanktioniert kannst du auch nicht werden.

Mal eine, zwei Verständnisfragen:
Kannst du das letzte Ergebnis Von der sozialmedizinischen Stellungsnahme mal einstellen oder abtippen?

Wie ist das mit deinen Arbeitszeiten denn das liest sich seltsam von den Zeiten in Verbindung das es in der Woche nur 20 Std. sein sollen? Bei fünf Tagen a 8 Std. komme ich auf 40 Std.

Zitat von: Ichigo am 07. September 2024, 18:27:40Und zwar war keine Rechtsfolgebelehrung bei der Zuweisung für die Arbeitsgelegenheit dabei.
Damit solltest du spätestens bei einem Widerspruch Recht bekommen denn ohne diese konntest du ja nicht wissen was für Folgen existieren. Bei mir hat da mal der Satz gereicht das es selbst gesucht war und es in den Schreiben vom JC keine RfB gegeben hat.
Da ging es allerdings um einen Arbeitsplatz und das JC wollte die Kosten ersetzt bekommen weil ich bei dem "Beutelschneider" nicht angefangen habe bzw er mich nicht mehr wollte weil ich darauf bestand das die vorher gemachten Absprachen auch im Vertrag stehen.

Zitat von: Ichigo am 07. September 2024, 20:25:12Erst beim letzten Besuch und letzten Gespräch mit dem Sachbearbeiter den ich nur zwei Mal gesprochen habe wurde mir dann gesagt, dass man der Meinung sei ich würde nicht für einen Vollzeitjob geeignet sein.
sehr seltsam und eher untypisch deswegen auch die Nachfrage nach der Stellungsnahme sprich das Teil B.
Das Teil A darf das JC nicht haben und da ist es dann Voraussetzung dass das was er gesagt hat mehr oder weniger in das Ergebnis hineininterpretiert werden könnte.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ichigo

@Fettnäpfchen

ZitatDann geh zu deinem Arzt und lass dich krankschreiben.
Damit erledigt sich das über kurz o. lang und sanktioniert kannst du auch nicht werden.

Kann ich zur Zeit nicht tun.
Mein vorheriger Arzt ist verstorben und ich müsste mir dann erst mal einen neuen suchen.
Gut, das wäre jetzt grundsätzlich nicht das große Problem aber ich werde es jetzt erst mal so handhaben, dass ich auf jeden Fall Morgen nochmal hingehen werde und mir meine rund 7€ für den Tag mitnehme und dann zu Hause schauen werde ob mir mein neuer Sachbearbeiter und vielleicht auch schon das Sozialgericht geantwortet haben. Wobei das bei dem Sozialgericht vermutlich ein paar Tage dauern wird. Die schreiben auch eher nicht per eMail zurück sondern antworten dann mit einem Brief.

ZitatMal eine, zwei Verständnisfragen:
Kannst du das letzte Ergebnis Von der sozialmedizinischen Stellungsnahme mal einstellen oder abtippen?

Ungerne, weil das doch einige Seiten sind.

Einen kleineren Teil kann ich ja mal kurz abtippen...

"Fragestellung vom XX.XX.XXXX
Kunde erklärt, er sei so psychisch krank (wobei krank hier das falsche Wort ist - Hochsensibilität ist keine Krankheit sondern laut Psychologen ein Charaktermerkmal), dass noch nicht einmal die Charité geschweige ein anderer Arzt eine Diagnose stellen könnte (hier kurz eine Anmerkung von mir: Bei der Charité war ich damals ursprünglich auf eigenen Wunsch weil ich abklären lassen wollte ob ich Autist sei. Es stellte sich dann aber nach dem Gespräch heraus, dass ich eben hochsensibel sei. Man konnte mir das aber damals nicht mit einer Diagnose bestätigen weil der behandelnde Arzt mit dem ich ein Gespräch hatte kein Spezialist für Hochsensibilität gewesen ist. Bei uns im Ort und in der Nähe gibt es ebenfalls keine Spezialisten dafür, wodurch ich eben auch keine bestätigte Diagnose vorzeigen konnte). Er tut sich sehr schwer im Umgang mit seinen Problemen und ist anderen Personen gegenüber sehr misstrauisch (interessante Einschätzung, wo ich doch sehr offen mit meinen Problemen bei den Ärzten umgegangen und mit ihnen darüber gesprochen hatte). Im Rahmen der Vermittlungsbemühungen hat er immer Gegenargumente, die eine Beschäftigung, gleich welcher Art (Maßnahme "Aktive Eingliederung", AGH, Vermittlungsvorschlag) nicht zustanden kommen lassen. Herr X besitzt sehr wenig Selbstvertrauen (wenn das so wäre hätte ich mich nicht jahrelang gegen die Schikanen des Jobcenters wehren können) und wünscht sich eine Beschäftigung, bei der er alleine in Ruhe bis zu einem bestimmten Belastungsgrad die Arbeit ausführen könnte. Es ist recht schwierig, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, da er insgesamt auch sehr misstrauisch ist. Unterlagen aus der Charité kann er n.e.A. nicht vorlegen."

Psychologische Stellungnahme

Der XX-jährige Kunde XX wurde bereits wiederholt im Berufspsychologischen Service begutachtet (2011,2016 und dann hier nochmal 2017), zudem nahm er an der Dienstleistung "K2 Auffassungsgabe" teil (2012). Er verfügt über den mittleren Schulabschluss und konnte 2014 über eine Umschulung einen Berufsabschluss zum Kaufmann für Bürokommunikation erwerben. Eine berufliche Integration mit diesem Abschluss gelang ihm bislang jedoch nicht. In der testpsychologischen Untersuchung im Jahr 2016 konnte XX im Erwachsenenvergleich durchschnittliche intellektuelle Leistungen, mit einer Schwäche im räumlichen Vorstellungsvermögen zeigen. Die von ihm zum damaligen Zeitpunkt angestrebte Weiterbildung mit Schwerpunkt auf Finanzbuchhaltung, Datev und SAP wurde nicht empfohlen, da der Kunde intellektuell bereits in der Umschulung eine deutliche Beanspruchung erfahren hat und die Qualifizierung um ein halbes Jahr verlängern musste (der eigentliche Grund wieso diese Weiterbildung gescheitert ist war, dass man mir nicht zumuten wollte mit dem Zug dorthin zu fahren weil ich halt zu diesem Zeitpunkt bereits von meiner Hochsensibilität erfahren hatte und mir der damalige Sachbearbeiter nicht zugetraut hatte das ein halbes Jahr durchzustehen). Es wurde zudem die Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie für XX angeraten, weil sich dieser als sehr unzufrieden, angespannt und belastet ansah. Da der Kunde zum damaligen Zeitpunkt den Verdacht hegte, an einer autistischen Erkrankung zu leiden, erfolgte eine ärztliche Abklärung in der Charité. Lt. Aussage des Kunden ließ sich die Diagnose Autismus aber nicht bestätigen, stattdessen wird bei ihm von einer hohen Sensibilität auf äußere Reize gesprochen. Ärztliche Befunde zu dieser Untersuchung hat der Kunde bislang allerdings nicht beigebracht. Da sich XX für Vermittlungsangebote bisher psychisch auch nicht belastbar fühlte, erfolgte im März 2017 eine Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst, wo eine psychische Minderbelastbarkeit bei vollschichtiger Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde. Im September 2017 fand eine Fallbesprechung mit der einschaltenden Vermittlungsfachkraft statt, wo besprochen wurde, dem Kunden die Aufnahme einer Psychotherapie aufgrund seiner geschilderten Belastungssituation anzuraten. Es war auch die Überweisung an einen Neurologen angedacht, wofür sich XX selbstständig um einen Arzttermin kümmern sollte.

Um dem Kunden einen stützenden beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen, wurde ihm die Teilnahme an der Maßnahme "Aktive Eingliederung" mit psychologischer Begleitung empfohlen (mir hingegen wurde damals in mehreren Foren von dieser Maßnahme abgeraten). Die zuständige Vermittlungsfachkraft hat diesbezüglich eine gemeinsame Fallbearbeitung mit dem Kunden und dem BPS, vertreten durch den Unterzeichner, eingeschaltet um eine Einschätzung zu treffen, ob es sich dabei um einen passenden Schritt für die berufliche Integration des Kunden handelt. In diesem Rahmen wird eine Aussage zur psychischen Belastbarkeit von XX getroffen.


XX erscheint in seiner Persönlichkeit eher zurückgezogen und vorsichtig, wirkt an der gemeinsamen Fallbearbeitung aber kooperativ mit und nutzt diese Gelegenheit auch, um seine eigenen Fragen z.B. zu der besprochenen Maßnahme zu klären. XX beschreibt, schon immer leicht durch äußere Reize irritierbar gewesen zu sein. Bereits in der Schulzeit stellte sich heraus, dass er leichter als andere durch Sinnesreizungen zu überfordern war. Nach dem Schultag ist er häufig sehr müde gewesen, musste ich zurückziehen um wieder zu Kräften zu kommen. In beruflichen Situationen konnte er Anforderungen an ein schnelles Arbeiten bei parallelen Aufgaben nicht gut bewältigen, ließ sich leicht stressen und wurde bei der Arbeit zunehmend unkonzentrierter, sodass er letztlich mehr Fehler machte und schlechte Leistungsbewertungen erhielt. Insbesondere in den ausgeübten handwerklichen Berufen (ich habe Maler und Lackierer gelernt und später zum Fahrzeuglackierer umgeschult) ist es zu Konflikten gekommen, die zu beruflichen Misserfolgen führten. Diese leichte Überforderung spiegelt sich auch in seinem Privatleben wider, wo ihn die gelegentliche Betreuung seiner Geschwister ebenfalls sehr anstrengt. Eine konkrete fachärztliche Abklärung erbrachte jedoch keine aussagekräftigen Ergebnisse bzw. Befunde, um z.B. auf eine tieferlegende psychische Problematik zu schließen (ist ja auch logisch, da Hochsensibilität keine Krankheit ist). Den Bemühungen, um eine therapeutische und fachärztliche Anbindung kommt der Kunde in einem begrenzten Rahmen nach, ein deutlicher Leidensdruck scheint hier aus psychologischer Sicht aber nicht zu bestehen (weil ihr das ja auch so gut beurteilen könnt wie es in mir aussieht). Dies ist jedoch auch dadurch zu begründen, dass der Kunde aktuell nicht mit beruflichen Anforderungen konfrontiert ist und sich sehr schonend verhalten und selbst Rückzugs - und Erholungsmöglichkeiten schaffen kann. Die psychische Belastbarkeit des Kunden wird - insbesondere da hieraus nachweisliche berufliche Misserfolge entstanden sind - als vermindert eingeschätzt. Das Ausmaß dieser Belastungsminderungen kann durch die mehrjährige Distanz zu beruflichen Anforderungen aktuell allerdings nicht klar bestimmt werden. Aufgrund der ärztlichen Einschätzung einer vollschichtigen Erwerbsfähigkeit unter leidensgerechten Bedingungen wird daher die Teilnahme an einer niederschwelligen Maßnahme mit psychologischer Begleitung als zu bewältigende Aktivierung für den Kunden eingeschätzt.

Die gemeinsame Fallbearbeitung erbrachte die Ergebnisse, dass XX die ihm angebotene Maßnahme "Aktive Eingliederung" für sich nutzen möchte, um sich einerseits psychologisch zu stabilisieren bzw. auch beruflich zu erproben. Hinsichtlich seiner psychischen Auffälligkeiten werden perspektivisch Tätigkeiten mit einer geringen Anforderung an das Umstellungs - und Anpassungsvermögen, wenig Zeitdruck und geringen sozialen Interaktionsanforderungen als sinnvoll erachtet. Zusätzlich ist eine Abklärung der bislang noch eher diffusen neurologischen Befundlage des Kunden anzustreben, wobei die Eigenbemühungen von XX zu einem Facharzttermin zu gehen, in der Vermittlung nachzuhalten sind. GGg. ist auch über die besprochene Maßnahme eine fachärztliche Untersuchung anzubahnen. Sollte diese angestrebte Maßnahme für den Kunden dennoch psychisch nicht zu bewältigen sein, empfehle ich eine erneute gemeinsame Fallbearbeitung, um dann unter Einschätzung der Maßnahmenberichte die psychische Leistungsfähigkeit des Kunden für Anforderungen des Arbeitsmarktes erneut zu hinterfragen."

Ein Ergebnis von sozialpsychiatrischen Dienst aus dem letzten Jahr habe ich nicht.
Da war es nämlich so, dass die gute Frau mit der ich ein paar Gespräche hatte im Anschluss mit zu meinem Sachbearbeiter gekommen ist als ich den nächsten Meldetermin hatte und ihre persönliche Einschätzung direkt vorgetragen hat. Sie war der Meinung, dass ich durch die Hochsensibilität nicht im Stande dazu wäre, in Vollzeit zu arbeiten und wollte abklären lassen, ob eine berufliche Reha nicht eine Option wäre. Diese wurde bei mir aber wie weiter oben bereits erwähnt bei mir abgelehnt.

ZitatWie ist das mit deinen Arbeitszeiten denn das liest sich seltsam von den Zeiten in Verbindung das es in der Woche nur 20 Std. sein sollen? Bei fünf Tagen a 8 Std. komme ich auf 40 Std.

Ich arbeite 4 Stunden pro Tag (meistens von 9-13 Uhr), sodass ich auf 20 Stunden pro Woche komme.
Weiter unten in der Beschreibung von der Zuweisung steht zwar 8-16 Uhr, aber das sind nur die offiziell eingetragenen Öffnungszeiten von der Diakonie, welche aber auch nicht stimmen. Spätestens 14 Uhr ist dort komplett alles dicht.


ZitatDamit solltest du spätestens bei einem Widerspruch Recht bekommen denn ohne diese konntest du ja nicht wissen was für Folgen existieren.

Ich hoffe ja mal, dass es erst gar nicht zu einem Widerspruch kommt und ich tatsächlich wirklich sanktionsfrei abbrechen kann wie mir das meine vorherige Sachbearbeiterin mitgeteilt hat. Aber ich werde ja sehen, was mein aktueller Sachbearbeiter mir antwortet. Die Person, die für die Zuweisung in die Arbeitsgelegenheit zuständig ist kann man telefonisch nicht erreichen weil keine Telefonnummer vermerkt ist. Auch über die jobcenter.digital Seite kann man sich nicht bei ihr melden. Deswegen erst mal der Umweg über meinen Sachbearbeiter.


Zitatsehr seltsam und eher untypisch deswegen auch die Nachfrage nach der Stellungsnahme sprich das Teil B.
Das Teil A darf das JC nicht haben und da ist es dann Voraussetzung dass das was er gesagt hat mehr oder weniger in das Ergebnis hineininterpretiert werden könnte.


Mir wurde das auch mal erklärt aber ich hab das bereits schon wieder vergessen wer welchen Teil einsehen und behalten darf und wer nicht. Aber von mir existieren so viele Sachen bei denen im System, dass die Sachbearbeiterin da auch nur durch die Gespräche mit mir zu dem Entschluss gekommen sein wird. Denn während der Gespräche hat sie keine Akten eingesehen und einfach nur vermerkt, was wir besprochen hatten.