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Heizkosten nur bis Dez. 24 bewilligt - was tun?

Begonnen von katarina, 15. September 2024, 21:28:59

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 16. September 2024, 18:29:04hätte ich mir die Frage auch selbst beantworten können
:grins:

Auch wenn es ein Guthaben gibt, muss das JC etwas dazu schreiben, wie genau das verrechnet wird.
Aber doch nicht einfach mal die HK ab Januar aus dem Bedarf nehmen.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. September 2024, 19:12:17Aber doch nicht einfach mal die HK ab Januar aus dem Bedarf nehmen.

Wenn im Januar kein HK-Abschlag gezahlt werden muss, besteht kein Bedarf im Januar. Die Heizkostenabrechnung kann im Januar gleich eingereicht werden und die Zahlung des darin vermerkten Abschlages wird umgehend ab Februar wieder aufgenommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

JensM1

Der Zeitraum, für den Abschlagszahlungen zu leisten sind, steht bei den meisten Anbietern (tlw gar nicht leicht zu finden) auf der Endabrechnung oder bei Anbieterwechsel auf dem neuen Versorgungsvertrag. Auf einem Schreiben zur Erhöhung der Abschläge habe ich den noch nie gesehen.

Insofern vermute auch ich, dass hier Abschläge von 02/24 bis 12/24 (11 Monate) korrekt berücksichtigt worden sind. Im Zweifel einfach nachfragen, warum nur bis 12/24 berücksichtigt, dann muss man nicht mal selbst danach suchen.

katarina

Zitat von: Sheherazade am 16. September 2024, 18:18:06Dann beantworte doch bitte noch meine Frage.

Zitat von: Sheherazade am 16. September 2024, 16:18:07Wann wird denn der Jahresverbrauch bei dir abgerechnet?

Bei mir wird im Januar abgelesen und recht fix abgerechnet. Und ich zahle im Januar den Abschlag ganz normal.

Könnte es sein, dass das JC vorsorglich die Zahlungen stoppt?
Und denkt, ich könnte ja wieder ne hohe Rückzahlung bekommen ...
Krieg ich diesmal nicht,
Ist das überhaupt rechtens?
Bin jetzt etwas verwirrt ob der Antworten von euch.
Widerspruch oder einfach abwarten und im Januar/Februar die Belege über Heizkostenabschläge einreichen?
Eigentlich ist es ja keine Änderung, die ich da anzeigen würde.


Rotti

Zitat von: katarina am 16. September 2024, 20:06:45Bei mir wird im Januar abgelesen und recht fix abgerechnet. Und ich zahle im Januar den Abschlag ganz normal. Könnte es sein, dass das JC vorsorglich die Zahlungen stoppt?
mag ja sein das die neue Abrechnung von deinem Versorger fix kommt aber ob die so schnell auch das Bearbeiten bei meiner letzten Nebenkostenerhöhung hat die Bearbeitung über 2 Monate gedauert bis das Geld auf dem Konto aber die haben wenigstens weiter gezahlt den alten Abschlag. Relevant ist was in deinem Bewilligungsbescheid steht bei KDU.

Sheherazade

Zitat von: katarina am 16. September 2024, 20:06:45einfach abwarten und im Januar/Februar die Belege über Heizkostenabschläge einreichen

Ja, so wie schon zu Anfang geraten wurde.
 
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katarina

Danke euch allen für die Antworten  :ok:  :sehrgut:
Ich werde also abwarten und im Januar/Februar meine neuen Belege einreichen.
UND ich werde darum bitten, beim nächsten mal das zu begründen.
Man ist echt nur ne Nummer beim JC, wenn man es nicht anders einfordert.
Liebe Grüße  :bye:

Kopfbahnhof

Zitat von: katarina am 16. September 2024, 20:06:45zahle im Januar den Abschlag ganz normal
Zitat von: katarina am 16. September 2024, 20:06:45Ist das überhaupt rechtens?
Da habe ich gewisse Zweifel, was das JC angeht.

Zitat von: katarina am 16. September 2024, 20:06:45Könnte es sein, dass das JC vorsorglich die Zahlungen stoppt?
Eben das darf es nicht.
Wenn die Abrechnung kommt, geht sie zum JC, da wird verrechnet, genau wie bei der BK Abrechnung.

Bin immer noch für den Widerspruch, weiß nicht wie andere das sehen.

Fettnäpfchen

katarina

Zitat von: Kopfbahnhof am 17. September 2024, 12:19:40Bin immer noch für den Widerspruch, weiß nicht wie andere das sehen.
zumindest wäre es ein Versuch wert.

Ich kenne das Dilemma denn mein JC stellt die Zahlung ein bis die neue HK Abrechnung eingereicht wird. Das ist meistens von Monat 05 und dauert zwischen zwei und drei Monaten, danach wird nachbezahlt.

Ist nicht korrekt und den ersten Widerspruch inkl. Klage habe ich verloren. Der Streitwert wäre zu gering, als ich das SG darauf aufmerksam machte das es sich um mehr als 10% handelt bekam ich die selbe Begründung mit einem anderen Urteil das es sich um weniger als 30% handelt und damit war das SG fertig.
Den Zweiten den ich voriges Jahr machen wollte habe ich bleiben lassen. Da hatte ich wichtigeres zu tun.
Habe ein Nebenthema, in einem anderen Thema von mir, daraus gemacht und Ottokar hat mir da nach einigem hin und her einen Begründung formuliert.
Die stelle ich unten mal ein.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

katarina

Danke dir Fettnäpfchen,
ich denke, dass ich mir gut überlege, ob mein Aufwand einen gebrauchten Nutzen für mich bringen kann.
Das System, das dahinter steckt, ist einfach nicht für uns.
Ich rechne damit, dass ich nachgezahlt bekomme.
Die probierens halt.
Habe ich schon öfter so erlebt.
Ich hatte eine Erhöhung der Heizkosten angezeigt im April. Wurde einfach ignoriert.
Erklärung? Fehlanzeige.
Hab dann im August mit dem Verlängerungsantrag das gleich nochmal eingereicht.
Und voila - es wurde bearbeitet und rückwirkend nach gezahlt.
Nicht zu lange über diese Schikanen ärgern - da geht die eigene Energie & Gesundheit flöten.
Ich hoffe sehr, dass ich dem JC bald auf Nimmerwiedersehen sagen kann.

Fettnäpfchen

katarina

Zitat von: katarina am 19. September 2024, 12:49:27Ich hatte eine Erhöhung der Heizkosten angezeigt im April. Wurde einfach ignoriert. Erklärung? Fehlanzeige.
Das gehört zu den speziellen Regelungen in denen das JC sofort oder spätestens im Folgemonat so eine Mitteilung zu bearbeiten hat.
In so einem Fall würde ich mit allen Möglichkeiten dem JC/SB auf die Füße treten. BSG Urteile gibt es da massig und da spuren die umgehend.

Zitat von: katarina am 19. September 2024, 12:49:27Ich hoffe sehr, dass ich dem JC bald auf Nimmerwiedersehen sagen kann.
Drück Dir die Daumen!

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PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. September 2024, 13:59:30Ich kenne das Dilemma denn mein JC stellt die Zahlung ein bis die neue HK Abrechnung eingereicht wird. Das ist meistens von Monat 05 und dauert zwischen zwei und drei Monaten, danach wird nachbezahlt. Ist nicht korrekt und den ersten Widerspruch inkl. Klage habe ich verloren.
:scratch: Hmmm ... das kenne ich jetzt aber auch schon seit eh und je nicht anders: Die Jahresabrechnung gab's im Oktober, da standen die Nachzahlung bzw. Erstattungsbetrag und die (kommenden) Abschläge drin. Und auch nur bis zu dem letzten Abschlag (Oktober Folgejahr) wurden HK (teilweise) bewilligt. Ab November dann erst mit Einreichen der neuen Jahresabrechnung.
Ich wusste gar nicht, dass das gar nicht rechtmäßig ist - auf die Idee bin ich überhaupt nicht gekommen, muss ich ehrlich sagen ...  :weisnich:

Sheherazade

Zitat von: PetraL am 21. September 2024, 16:53:13Ich wusste gar nicht, dass das gar nicht rechtmäßig ist - auf die Idee bin ich überhaupt nicht gekommen, muss ich ehrlich sagen ...  :weisnich:

Naja, sich im Recht fühlen und tatsächlich im Recht sein sind ja auch 2 Paar Schuhe. ;-)
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: PetraL am 21. September 2024, 16:53:13Ich wusste gar nicht, dass das gar nicht rechtmäßig ist - auf die Idee bin ich überhaupt nicht gekommen, muss ich ehrlich sagen ... :weisnich:
Das ist ganz einfach:
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatNeben- und Heizkosten
Da der Hilfebedürftige keinerlei Einfluss auf die Höhe der vom Vermieter umgelegten verbrauchsunabhängigen Nebenkosten und der vom Energieversorger festgelegten Brennstoffkosten hat und diese somit nicht senken kann, sondern einzig die Höhe seines Verbrauches beeinflussen kann, sind Heiz- und Nebenkosten in tatsächlicher Höhe als angemessen zu übernehmen, sofern dem Hilfebedürftigen nicht konkret zu hoher Verbrauch durch unwirtschaftliches Verhalten nachgewiesen werden kann (vgl. BSG Beschluss vom 16.05.2007, Az. B 7b AS 40/06 R).
Also müsste man schon über der Angemessenheit liegen und dann müsste erst mal die Kostensenkungsmaschinerie in Gang gesetzt werden.
Es geht aber deutlicher und da wäre
a) die Begründung die aus Ottokar seinem Schreiben zu entnehmen ist
und
b) die Unterkunftskosten und Urteile
wobei da von mir eher die Tatsache hervorgehoben wird dass das JC mtl zu leisten hat und nicht das komplette Urteil gemeint ist da es in einigen um anderes geht als HK
ZitatBeschluss vom 16.05.2007, Az. B 7b AS 40/06 R:
Heizkosten müssen immer in tatsächlicher Höhe übernommen werden, eine Pauschalierung ist rechtswidrig.
Die Zahlung kann als monatliche Pauschale (Vorauszahlung) oder Einmalbetrag (Heizöllieferung) erfolgen, so wie es für den Bedürftigen erforderlich ist.

ZitatUrteil vom 17.12.2009, Az. B 4 AS 19/09 R:
Der Leistungsträger muss grundsätzlich immer die tatsächlichen Unterkunftskosten tragen, sofern der Antragsteller nicht über deren Unangemessenheit informiert gewesen ist - längstens für 6 Monate nach einer derartigen Information. Das gilt auch dann, wenn der Antragsteller vor seinem Erstantrag eine unangemessene Wohnung angemietet hat, aber nicht wusste, dass die Kosten derselben unangemessen sind. Einer Zusicherung des Trägers zur Übernahme der Aufwendungen für die "neue" Wohnung im Sinne des § 22 Abs 2 SGB II bedarf es vor Leistungsbeginn/Erstantragstellung nicht, der Leistungsträger kann sich also nicht darauf berufen, dass diese fehlt oder nicht eingeholt wurde.
gibt noch andere Urteile wo man sich da was im Umkehrschluss raus
lesen kann das immer die mtl. Kosten der KdUH geleistet werden müssen.

Zitat von: PetraL am 21. September 2024, 16:53:13Und auch nur bis zu dem letzten Abschlag (Oktober Folgejahr) wurden HK (teilweise) bewilligt. Ab November dann erst mit Einreichen der neuen Jahresabrechnung.
Also hast du deine HK bis Oktober bekommen und ab November die neuen HK das ist ja keine Leistungseinstellung der HK wie bei mir.

In meinem Fall ist es ja so das ich 12 Monate durchgehend bezahle aber vom JC nicht durchgehend bekomme sondern nur 10 o. gar 9 Monate je nach dem halt wenn die J.-Abrechnung eintrudelt und vorgelegt werden kann.
Und ob ich dann nach der Jahresabrechnung fünf Euro mehr oder weniger zu bezahlen habe ist kein Grund für 2-3 Monate jeweils ca. 60.- Euro weniger zu bekommen als ich bezahlen muss.
Das gehört normal bezahlt und dann bei Einreichung der J.-Abrechnung berechnet.

Zitat von: Sheherazade am 21. September 2024, 18:25:58Naja, sich im Recht fühlen und tatsächlich im Recht sein sind ja auch 2 Paar Schuhe. ;-)
Du warst auch schon feinfühliger, obwohl... ,
Recht haben und Recht bekommen hätte sich auf jeden Fall nicht so fast schon anmaßend geklungen. :no:

MfG FN

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