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Angemessenheit KDU kalt oder warm?

Begonnen von Sommerkind, 16. September 2024, 10:54:51

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Sommerkind

Hallo

ich wohne seit über 20 Jahren in meiner Wohnung (80qm), nach Auszug meiner Kinder, zuletzt 2020 meine Tochter, ist die KdU zu hoch. Ich würde auch gern umziehen, mir ist die Wohnung allein viel zu groß.

Ich habe im April eine Kostensenkungsaufforderung bekommen, in der die Bruttokaltmiete zugrunde gelegt wurde. Nach einem kurzen Schriftwechsel wurde plötzlich die Bruttowarmmiete für die Angemessenheit herangezogen und nun liege ich plötzlich 6 Euro unter der Grenze und die Kostensenkung ist erstmal vom Tisch. Es wurde darauf hingewiesen, dass ich an der oberen Grenze der Angemessenheit liege und auf meinen Verbrauch achten solle. (jedes Jahr, seit ich allein in der Wohnung wohne, ein Guthaben von um die 300 Euro, die ich dem JC zurück zahle)

Hier die Zahlen dazu:

Ist-Zustand
Kaltmiete: 376 Euro
NK-Vorauszahlung ohne Heizung: 105 Euro

Angemessenheit KdU lt JC
Kaltmiete: 347,50 Euro
NK ohne Heizung: 95 Euro

Heizung zahle ich 95 Euro im Monat als Vorauszahlung, lt Schreiben JC können durch zwischenzeitlich aktualisierten Werte aus dem Bundesheizkostenspiegel 131,50 Euro berücksichtigt werden.

Da es absehbar ist, dass die nächste Kostensenkung kommen wird, schaue ich nach kleineren günstigeren Wohnungen. Nadel im Heuhaufen.
Über Vitamin B habe ich nun morgen die Möglichkeit, mir eine kleinere Wohnung anzuschauen, die einige Vorteile mitbringt (z. B. bessere Verkehrsanbindung, kleiner, kein Mehrfamilienhaus, näher an meiner Mutter, die öfter Hilfe benötigt im Alltag)

Ich habe beim JC angerufen und gefragt, was denn nun gilt bei Angemessenheit... Bruttokalt oder Bruttowarm, weil bei mir ja durch die Bruttowarmmiete die Kostensenkung dann vom Tisch war.
Die nette Dame hat mich zwei Mal in die Warteschleife gepackt, um nochmal nachzulesen.
Unterm Strich kam von ihr dann der Satz:
Schreiben Sie eine EMail, das ist Ermessen des SB.

Kann mir jemand helfen? Ist das wirklich Ermessen oder gibt es da Möglichkeiten, sich auf die Bruttowarmmiete zu berufen, weil die ja in dem Schreiben vom JC der Grund ist, um die Kostensenkung nicht durchzuziehen?



Sheherazade

Bei Umzug wird in der Regel die Bruttokaltmiete bei der Angemessenheit beurteilt, die Heizkosten nach Bedarf.
Zitat von: Sommerkind am 16. September 2024, 10:54:51Ist-Zustand
Kaltmiete: 376 Euro
NK-Vorauszahlung ohne Heizung: 105 Euro

Angemessenheit KdU lt JC
Kaltmiete: 347,50 Euro
NK ohne Heizung: 95 Euro

Wie würden denn die Zahlen für die neue, kleinere Wohnung aussehen? Liegt diese Wohnung im gleichen Jobcenterbezirk oder ausserhalb?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sommerkind

Zitat von: Sheherazade am 16. September 2024, 11:22:28Wie würden denn die Zahlen für die neue, kleinere Wohnung aussehen? Liegt diese Wohnung im gleichen Jobcenterbezirk oder ausserhalb?

Gleiches Jobcenter, Zahlen weiss ich noch nicht genau, habe bisher nur mit dem Vermieter telefoniert, er meint, wir bekommen das schon hin, wenn mir die Wohnung zusagt.
KM nimmt er 6,50 Euro pro qm, er sagte, die Wohnung hätte inkl halber Terrasse 60qm, das wären dann 390 Euro kalt lt. meiner Rechnung. Das ist bisher mein Problem, da die jetzige Kaltmiete drunter liegt.
NK weiss ich noch nichts, das klärt sich dann morgen bei der Besichtigung.
Dürften aber eigentlich unter meinen jetzigen liegen, da hier durch Hausmeister, Gartenpflege und Treppenhausreinigung Posten abgerechnet werden, die dann wegfallen.


Rotti

Zitat von: Sommerkind am 16. September 2024, 10:54:51Kann mir jemand helfen? Ist das wirklich Ermessen oder gibt es da Möglichkeiten, sich auf die Bruttowarmmiete zu berufen, weil die ja in dem Schreiben vom JC der Grund ist, um die Kostensenkung nicht durchzuziehen?
ja die Bruttowarmmiete ist kann, aber bei der nächsten Mieterhöhung oder Heizungsverbrauchsrechnung ist das wieder obsolet.Die Größe der Wohnung ist ja egal, wenn nur die Gesamtmiete passt. Sobald bei dir jemand auszieht, dann vielleicht nicht mehr.

Sheherazade

Zitat von: Rotti am 16. September 2024, 14:53:02Sobald bei dir jemand auszieht, dann vielleicht nicht mehr.

Die TE wohnt alleine seit 2020, da kann niemand mehr ausziehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sommerkind am 16. September 2024, 10:54:51Kann mir jemand helfen? Ist das wirklich Ermessen
Wenn diese Wohnung im Rahmen der örtlichen KdU liegt, ist es kein Ermessen.

Dann muss das JC diese Wohnung auch genehmigen.

Problem kann sein, wenn du allein bist sind 60 m² zu viel.
Damit kann es schnell das gleiche Problem werden, wie jetzt auch.

Zitat von: Sommerkind am 16. September 2024, 10:54:51was denn nun gilt bei Angemessenheit
Die gesamten Wohnkosten.

Zitat von: Sommerkind am 16. September 2024, 10:54:51Ich habe beim JC angerufen und gefragt
Niemals auf mündliche Aussagen vom JC bauen.
Immer alles dazu schriftlich einreichen, hier erst mal die Kosten der Wohnung.
Aufgeteilt in Miete und BK Kosten warm und kalt.

Zitat von: Sommerkind am 16. September 2024, 10:54:51und die Kostensenkung ist erstmal vom Tisch
Somit hast du wenigstens genug Zeit, eine andere Wohnung zu suchen.
Allerdings wird das JC momentan, auch nichts zum Umzug dazu geben.

Weiß nicht, ob es was nutzt, Terrasse darf eigentlich nur zu 25 % zur Miete zählen, nicht 50 %.

https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/buergergeld-miete/

Fettnäpfchen

Sommerkind

Zitat von: Sommerkind am 16. September 2024, 11:31:33Das ist bisher mein Problem, da die jetzige Kaltmiete drunter liegt.
Bei einer Differenz von 6.- Euro könnte das knapp werden und dann könnte die neue Whg schnell über die Angemessenheitsgrenze kommen.

Zitat von: Sommerkind am 16. September 2024, 11:31:33NK weiss ich noch nichts, das klärt sich dann morgen bei der Besichtigung. Dürften aber eigentlich unter meinen jetzigen liegen, da hier durch Hausmeister, Gartenpflege und Treppenhausreinigung Posten abgerechnet werden, die dann wegfallen.
Darauf kann man sich aber erst verlassen wenn man die genauen Zahlen hat und wenn dann diese Dienste aus welchen Gründen in Anspruch genommen werden könntest du wieder über die Angemessenheitsgrenze kommen.

Anscheinend sind bei dir die 347,50 Euro
NK ohne Heizung: 105 Euro
+ tatsächliche HK 131,50 Euro
entspricht 584 Euro
(wobei du umgerechnet 25.- weniger NK zahlst wenn man von der Rückzahlung (300:12) ausgeht)

Zitat von: Sommerkind am 16. September 2024, 10:54:51Schreiben Sie eine EMail, das ist Ermessen des SB.
Ja der Fachkräftemangel ....

Fraglich ist ob du vom JC eine Umzugsgenehmigung bekommst. Da dürfte es auf die Differenz beim Mietpreis eine Rolle spielen. Ich kann mir vorstellen das die Wirtschaftlichkeitsberechnung in beide Richtungen angewendet werden kann.
Wenn nicht müsstest du alles auf deine Kosten machen und wenn es knapp wird kann die neue Whg. plötzlich ebenso eng oder über der Angemessenheit liegen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sommerkind

#7
Danke für deine Antwort, Kopfbahnhof

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. September 2024, 16:29:12Wenn diese Wohnung im Rahmen der örtlichen KdU liegt, ist es kein Ermessen. Dann muss das JC diese Wohnung auch genehmigen. Problem kann sein, wenn du allein bist sind 60 m² zu viel. Damit kann es schnell das gleiche Problem werden, wie jetzt auch.

Also kann ich mich auf das Schreiben berufen, in dem die Warmmiete als angemessen angegeben wurde, wenn ich die kompletten Daten habe für die neue Wohnung?
Ich nehme morgen mal einen Zollstock mit und messe notfalls mal nach. Der Vermieter hat auch schon gesagt, dass er noch nicht nachgemessen hat, er hat das Haus erst vor 2 Jahren gekauft, da war die Wohnung schon vermietet.

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. September 2024, 16:29:12Niemals auf mündliche Aussagen vom JC bauen. Immer alles dazu schriftlich einreichen, hier erst mal die Kosten der Wohnung. Aufgeteilt in Miete und BK Kosten warm und kalt.

Weil mit der Kostensenkung die Angemessenheit erst mit Bruttokalt- und dann mit Bruttowarmmiete angegeben wurde, wollte ich nur vorab wissen, ob es überhaupt Sinn macht, die Wohnung anzuschauen, daher hab ich allgemein nachgefragt bzw wollte nachfragen, ob Brutto Kalt oder Warm gilt.
Ich mache alles nur per Einschreiben normalerweise, sonst geht hier zu viel verloren oder wurde nie gesagt.

Auf den Schreiben der Kostensenkung war auch beim ersten Schreiben ein Name angegeben und eine Durchwahl. Diese stellte sich dann als Faxnummer raus, die angegebene Telefonnummer auf dem zweiten Schreiben war die allgemeine 'Sammelnummer' hier vor Ort, wie immer kein Ansprechpartner. Und einen Termin konnte ich auch nicht machen, obwohl in den Schreiben stand, nach Terminabsprache wäre ein Gespräch möglich.

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. September 2024, 16:29:12Somit hast du wenigstens genug Zeit, eine andere Wohnung zu suchen. Allerdings wird das JC momentan, auch nichts zum Umzug dazu geben. Weiß nicht, ob es was nutzt, Terrasse darf eigentlich nur zu 25 % zur Miete zählen, nicht 50 %.

Ich schaue seit über einem Jahr, da die Kostensenkung absehbar war nach Auszug meiner Tochter.
Hier gibt es keine günstigen Wohnungen, daher wäre ich froh, wenn das hier klappen würde.
6,50 Euro/qm ist unter dem Satz, den das JC als angemessen ansieht (lt. Schreiben sind es bei denen 6,95 Euro)
Gerade die kleinen Wohnungen kosten hier vor Ort locker 10 Euro/qm kalt.
Sozialwohnungen auch nicht zu bekommen.

Das mit der Anrechnung der Terrasse ist ein guter Hinweis, vielen Dank dafür.  :danke:
Das werde ich mal anmerken bei der Besichtigung.


Danke für deine Antwort, FN

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. September 2024, 16:33:05Darauf kann man sich aber erst verlassen wenn man die genauen Zahlen hat und wenn dann diese Dienste aus welchen Gründen in Anspruch genommen werden könntest du wieder über die Angemessenheitsgrenze kommen. Anscheinend sind bei dir die 347,50 Euro NK ohne Heizung: 105 Euro + tatsächliche HK 131,50 Euro entspricht 584 Euro (wobei du umgerechnet 25.- weniger NK zahlst wenn man von der Rückzahlung (300:12) ausgeht)

Ich zahle jetzt monatlich
376,00 Euro kalt
105,00 Euro NK-Vorauszahlung
87,00 Euro Heizkosten Vorauszahlung
568,00 Euro

Lt. JC ist die Angemessenheit
347,50 Euro kalt
95,00 Euro NK ohne Heizung
131,50 Euro Heizkosten (lt Bundesheizkostenspiegel zu berücksichtigen)
574,00 Euro

Das Guthaben berücksichtigen die bei der Berechnung nicht, ich habe da schon schriftlich drauf hingewiesen mehrfach, das ignorieren die.

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. September 2024, 16:33:05Ja der Fachkräftemangel .... Fraglich ist ob du vom JC eine Umzugsgenehmigung bekommst. Da dürfte es auf die Differenz beim Mietpreis eine Rolle spielen. Ich kann mir vorstellen das die Wirtschaftlichkeitsberechnung in beide Richtungen angewendet werden kann. Wenn nicht müsstest du alles auf deine Kosten machen und wenn es knapp wird kann die neue Whg. plötzlich ebenso eng oder über der Angemessenheit liegen.
#

Ja, das sehe ich genauso.
Deshalb wäre gut, wenn die Angemessenheit auch bei Umzug bei den Werten inkl Heizkosten liegen würde, dann dürfte ich locker drunter bleiben, dann müssen die Vorauszahlungen für die NK nicht mehr so hoch angesetzt werden. Wohnung kleiner, kein Hausmeister, Treppenhausreinigung und Gartenpflege mehr, das fällt ja alles weg.
Das wäre ja dann Argument für Ersparnis KdU.
Diskutieren werden die eh mit mir über jeden Cent, die am Telefon hat schon gesagt, sie übernehmen eh nichts  :no:
Das kläre ich, falls die Wohnung passt und der Umzug genehmigt werden sollte  :grins:







Kopfbahnhof

Zitat von: Sommerkind am 16. September 2024, 17:00:01wenn ich die kompletten Daten habe für die neue Wohnung?
Damit gehst du zum JC und lässt dir die Angemessenheit schriftlich bestätigen.
Dafür muss das JC zeitnah einen Termin machen. (eigentlich sollen die sowas in 3 Tagen tun)
Am besten aber sofort.

Wie das mit den 60 m ² gesehen wird, weiß man leider nicht.
Darum der Tipp mit der Terrasse, evtl. geht da ja noch was.

Zitat von: Sommerkind am 16. September 2024, 17:00:01Das wäre ja dann Argument für Ersparnis KdU
Wenn die Gesamtkosten deutlich unter den jetzigen sind, auf jeden Fall.
Wäre dann auch ein Umzugsgrund, zumal es ja schon mal eine Aufforderung vom JC gab.

Zitat von: Sommerkind am 16. September 2024, 17:00:01und der Umzug genehmigt werden sollte
Genehmigung für die Wohnung bedeutet aber nicht gleichzeitig, Übernahme von Umzugskosten.

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. September 2024, 18:10:20Wenn die Gesamtkosten deutlich unter den jetzigen sind, auf jeden Fall.
niemand kann die Heizkosten und Wasserkosten vorher kalkulieren, wenn der Vormieter wenig verbrauch hatte. Ist die Bruttokaltmiete von den Kosten nicht angemessen, wird das JC den Umzug auch nicht bezahlen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 17. September 2024, 07:12:16niemand kann die Heizkosten und Wasserkosten vorher kalkulieren
Damit hat das doch gar nichts zu tun, auch nicht, was der Vormieter verbraucht hat.


Zitat von: Rotti am 17. September 2024, 07:12:16wird das JC den Umzug auch nicht bezahlen
Momentan besteht keine Umzugspflicht, daher wird es das vermutlich eh nicht tun.

Es soll nur die Angemessenheit der Wohnung prüfen und entscheiden.

Fettnäpfchen

Sommerkind

Zitat von: Sommerkind am 16. September 2024, 17:00:01Das Guthaben berücksichtigen die bei der Berechnung nicht, ich habe da schon schriftlich drauf hingewiesen mehrfach, das ignorieren die
Ich gehe davon aus das spätestens das SG es berücksichtigen würde. Aber dazu dürfte es eh nicht mehr kommen denn du bist ja wieder in der Angemessenheit.

Zitat von: Sommerkind am 16. September 2024, 17:00:01Das kläre ich, falls die Wohnung passt und der Umzug genehmigt werden sollte :grins:
:sehrgut:

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. September 2024, 18:10:20Dafür muss das JC zeitnah einen Termin machen. (eigentlich sollen die sowas in 3 Tagen tun) Am besten aber sofort.
Genau was die Angemessenheit der KdUH angeht.
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. September 2024, 18:10:20Wie das mit den 60 m ² gesehen wird, weiß man leider nicht.
Wie jetzt auch solange die Gesamtangemessenheit eingehalten wird muss das JC zusichern.

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. September 2024, 18:10:20Genehmigung für die Wohnung bedeutet aber nicht gleichzeitig, Übernahme von Umzugskosten.
Ratgeber Umzug
Da steht es genau
und
Hauptausschlaggebend ist die NOTWENDIGKEIT des Umzuges.

und da kommen wir wieder zum Anfang, also
Zitat von: Sommerkind am 16. September 2024, 17:00:01falls die Wohnung passt und der Umzug genehmigt werden sollte

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

jens123

Zitat von: Sommerkind am 16. September 2024, 17:00:01Das kläre ich, falls die Wohnung passt und der Umzug genehmigt werden sollte
Umzüge können weder genehmigt noch abgelehnt werden, u. a. weil bei Bezug von Bürgergeld keine Wohnsitzauflagen bestehen. Gesonderte Regelungen gelten bei unter 25-Jährigen. Einzig zustimmungspflichtig ist die Übernahme von Umzugskosten.

Das Einholen der Angemessenheitsbescheinigung ist immer zu empfehlen, aber auch keine Pflicht; sie "soll" eingeholt werden, siehe  § 22 SGB 2:
 
"(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen... Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind." https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html.

Letzteres ist keine Anspruchsvoraussetzung, man riskiert aber die Differenz über den örtlichen Obergrenzen aus eigenen Mitteln tragen zu müssen, falls die Miete höher ist.

Sommerkind

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. September 2024, 18:10:20Wenn die Gesamtkosten deutlich unter den jetzigen sind, auf jeden Fall. Wäre dann auch ein Umzugsgrund, zumal es ja schon mal eine Aufforderung vom JC gab.

So, Wohnung angeschaut und auch paar Eckdaten bekommen.

Kaltmiete: 390 Euro
NK-Vorausz: 60 Euro
Heizung VZ: 80 Euro
Warmmiete: 530 Euro

ZitatIch zahle jetzt monatlich
376,00 Euro kalt
105,00 Euro NK-Vorauszahlung
87,00 Euro Heizkosten Vorauszahlung
568,00 Euro

Lt. JC ist die Angemessenheit
347,50 Euro kalt
95,00 Euro NK ohne Heizung
131,50 Euro Heizkosten (lt Bundesheizkostenspiegel zu berücksichtigen)
574,00 Euro

7,50 Euro Bruttokalt über Angemessenheit, meine jetzige liegt 38,50 Euro Bruttokalt über der Angemessenheit.
Bei der Bruttowarmiete (die ja bei der Rücknahme der Kostensenkung vom JC dann angegeben wurde) liegt die neue Wohnung deutlich unter der jetzigen

Warmwasser läuft in der neuen Wohnung nicht über die Heizung, also müsste ja dann noch ein Mehrbedarf für Warmwasser dazu kommen zu den Mietkosten? Oder zählt der nicht zu den Mietkosten?


Und da ich das missverständlich formuliert habe, nochmal zu Erklärung:
Es wird in absehbarer Zeit eine Mieterhöhung geben und dann wird erneut eine Kostensenkung kommen.
Und dann habe ich nur 6 Monate Zeit, etwas geeignetes zu finden, dann wird diese Wohnung aber nicht mehr zur Verfügung stehen. Das war jetzt Zufall, dass ich die anschauen konnte.
Wenn ich den Umzug dann aus eigenen Mitteln stemmen muss, wird das heftig, ist aber für mich immer noch besser, als nachher unter Zeitdruck eine Wohnung finden zu müssen.
Mit Umzug genehmigt meinte ich Angemessenheit bestätigen lassen. Für mich bedeutet das, ich 'darf' umziehen und muss nicht einen Teil der Miete plötzlich selbst zahlen. Und mit Hinblick auf die bereits einmal erfolgte Kostensenkungsaufforderung würde ich versuchen, Umzugskosten geltend zu machen, mehr als ablehnen können die das dann nicht.

Sheherazade

Zitat von: Sommerkind am 17. September 2024, 22:10:10Mit Umzug genehmigt meinte ich Angemessenheit bestätigen lassen. Für mich bedeutet das, ich 'darf' umziehen und muss nicht einen Teil der Miete plötzlich selbst zahlen. Und mit Hinblick auf die bereits einmal erfolgte Kostensenkungsaufforderung würde ich versuchen, Umzugskosten geltend zu machen, mehr als ablehnen können die das dann nicht.

So würde ich das auch machen. Sollte man dir die Angemessenheit nicht bestätigen, kannst du auch ohne "Freigabe" des Jobcenters umziehen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"