Wie Wohnberechtigungsschein für neue Stadt beantragen?

Begonnen von forummitglied158, 19. September 2024, 17:06:06

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

forummitglied158

Erst mal ein freundliches Hallo,

bin neu hier um Forum. Eine Freundin und ich beziehen beide Leistungen und wohnen in unterschiedlichen Städten. Wir möchten in einer dritten Stadt zusammen in eine Wohnung ziehen.
Wir sind in keiner Beziehung oder Partnerschaft, könne dennoch in eine Wohnung ziehen? Habe gelesen, dass bei keiner Partnerschaft jeder den Schein einzeln beantragen muss.
Bei welcher Gemeinde, Landratsamt müssen wir jetzt einen Wohnberechtigungsschein beantragen, um dann Anspruch auf eine Sozialwohnung in der neuen Stadt zu haben?

Es würde mich echt freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.

Kopfbahnhof

#1
Gelöscht

Sheherazade

Antragstellung bei eurem Wohnungsamt, ein einmal ausgestellter WBS gilt bundesweit, auf jeden Fall innerhalb eures Bundeslandes.

ZitatMit der Ausstellung des WBS ist dieser ein Jahr lang bundesweit gültig. Ziehen Inhaber jedoch in ein anderes Bundesland, müssen sie sich mit dem Wohnungsamt vor Ort in Verbindung setzen und prüfen lassen, ob der WBS für eine Wohnung in dieser Region berechtigt.

Wichtig ist zudem auch, dass der Wohnberechtigungsschein für einen gesamten Haushalt erteilt werden kann und nicht nur für den Antragsteller. Dafür muss die Haushaltszugehörigkeit nachgewiesen werden. Ein gemeinsamer Antrag für eine WG bzw. die Zusammenlegung mehrerer WBS ist allerdings nicht möglich. Hier müssen die einzelnen WG-Mitglieder jeweils berechtigt sein und einen Antrag stellen.
Quelle und mehr Infos
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"