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Partner zieht zu mir steht aber nicht im Mietvertrag

Begonnen von Paulina, 17. September 2024, 10:17:20

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Paulina

Hallo ,ich hoffe ,ihr könnt mir helfen.

Vorab einige Infos
Mein Partner möchte aus einem anderen Bundesland zu mir ziehen. Wir beziehen beide Bürgergeld ,Er benötigt kein Geld für den Umzug und die Wohnung ist auch angemessen. Vermieter ist auch informiert und mein Partner soll sich über die Wohnungsgeberbescheinigung bei mir in der Wohnung anmelden.
Und da beginnt mein Problem ,denn er steht somit ja nicht im Mietvertrag.
Wir gelten ja als Bedarfsgemeinschaft ,also kann ich ihm ja keinen Untermietvertrag ausstellen.
Wie läuft das dann mit der Miete? Bekomme ich dann weiterhin alles und er gibt auf seinem Antrag keine Miete an? Ich bin total verwirrt und wäre für eure Tipps dankbar.

turbulent

Hallo,
Du meldest via VÄM den Zuzug einer Person. Dein Partner stellt einen Neuantrag, als KdU gibt er die Hälfte Deiner Kosten an. Das JC wird sich dann schon melden, was es weiter benötigt.
Dein Partner sollte auf etwas Schriftliches zwischen Euch beiden bestehen - ansonsten hättest Du jederzeit das Recht, ihn (begründungslos) vor die Tür zu setzen.
Indem Dein (Euer) Vermieter ihm eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellt, bescheinigt er, dass er mit dem Einzug einverstanden ist.
Ich würde also mit meinem Partner eine Kostenbeteiligungsvereinbarung erstellen, die natürlich auch über die Zeit des Bürgergeldbezugs hinaus Gültigkeit hat.
"Wir teilen alle anfallenden Kosten hälftig." Das sollte präzisiert werden, nicht dass er Dich z.B. dazu verpflichten kann, eine Hälfte seines Sky-Abos zu übernehmen oder so. Denkt zuerst an Euch, was für Euch wichtig ist (wenn Ihr Euch trennt, wenn einer von Euch drogensüchtig wird, wenn einer von Euch einen Job findet, Kinder bekommt oder pflegebedürftige Eltern...).
Wenn da alles ordentlich ist, denkt ans JC. Das ist (hoffentlich) vergänglicher als Euer Leben :-))
Viel Spaß beim nächsten Lebensabschnitt!

Paulina

Vielen Dank für deine Antwort .Was ich nicht verstehe ,mein Partner bezieht doch schon Bürgergeld ,wie kann man dann einen Neuantrag stellen ?  Bei meinem Partner läuft noch einen Erwerbsminderungsantrag ,wir sind nicht mehr die jüngsten  :D

Sheherazade

Weil dein Partner sich in seinem Jobcenter abmelden muss, dann wird dort der Bezug beendet. Er stellt bei deinem (seinem neuen) Jobcenter dann einen neuen Antrag.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"