Weiterbewilligungsantrag wegen Vermögen abgelehnt.

Begonnen von Tist, 19. September 2024, 21:33:30

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Tist

In meinem Bescheid steht zusammengefasst.
Antrag auf Leistung abgelehnt + Heiz- und Nebenkosten.
Verwertbares Vermögen von 5000, welches die 15000 € Grenze übersteigt.
Daher nicht hilfebedürftig, kein Anspruch auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Leistungen nur für Personen die hilfebedürftig sind.
Erklärung wer hilfebedürftig ist.

Mehr ist nicht zu lesen.
Wie lange ich mit dem VM auskommen muss, wird nicht vorgeschrieben.
Bewilligung war für ein Jahr, meine Karrenzeit (12 Monate) endete am 31.08.2024.

Mein Vermögen ergibt sich nicht nur aus dem Kontostand.
Schulden bei Verwandten und Freunden begleichen wir alle paar Monate einfachheitshalber.

Fettnäpfchen

Tist

Zitat von: Tist am 22. September 2024, 17:21:32Mein Vermögen ergibt sich nicht nur aus dem Kontostand. Schulden bei Verwandten und Freunden begleichen wir alle paar Monate einfachheitshalber.
Nun dann hast du mit deiner "Einfachhalber Art" ein Eigentor geschossen und darfst jetzt mit den Folgen leben.
Das solltest du dann als Erfahrungswert für die Zukunft sehen und dir merken.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Tist

Fettnäpfchen
Ist dir mit meiner Antwort, auf deine Fragen noch Weiteres eingefallen, was mir bei der Klärung meiner Fragen hilft?
ZitatNun dann hast du mit deiner "Einfachhalber Art" ein Eigentor geschossen und darfst jetzt mit den Folgen leben.
Das solltest du dann als Erfahrungswert für die Zukunft sehen und dir merken.
Das hätte ich nicht geschrieben, schreibe mir bitte sowas privat.
MfG Tist


Also, ich kann mein verwendbares Vermögen (5000), wie mir hier im Forum empfohlen wurde, verwenden. Es wird aber nicht die Bewilligung beschleunigen, da der Zeitpunkt schon auf die 2,5-3 Monate gesetzt ist?
Zum Beispiel, wenn ich in einem Monat einen neuen Antrag stelle und mich unter der 15000 Grenze befinde, werde ich eine Ablehnung bekommen?
Stimmt das so?
Würde mich freuen, wenn ich was dazu lesen könnte.
Mit freundlichen Grüßen Tist

Fettnäpfchen

Tist

Zitat von: Tist am 24. September 2024, 17:13:48Das hätte ich nicht geschrieben, schreibe mir bitte sowas privat.
Das ist nach den Bedingungen hier nicht erlaubt, sorry.
Auch das was du mir per PM geschickt hast ändert an deiner Sachlage nichts sonst wäre ich darauf eingegangen.

Zitat von: Tist am 24. September 2024, 17:13:48Also, ich kann mein verwendbares Vermögen (5000), wie mir hier im Forum empfohlen wurde, verwenden. Es wird aber nicht die Bewilligung beschleunigen, da der Zeitpunkt schon auf die 2,5-3 Monate gesetzt ist?
Solange du keine Schulden tilgst kannst du dich an die anderen Tipps halten.

Zitat von: Tist am 24. September 2024, 17:13:48Es wird aber nicht die Bewilligung beschleunigen, da der Zeitpunkt schon auf die 2,5-3 Monate gesetzt ist?
Zum Beispiel, wenn ich in einem Monat einen neuen Antrag stelle und mich unter der 15000 Grenze befinde, werde ich eine Ablehnung bekommen? Stimmt das so?
Damit ist zu rechnen.
Bei mir war es nach Zufluß Erbe auch so obwohl ich auch schon vorher unter dem Schonvermögen lag.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.