Kein Anspruch auf eine fachgerechte Vermittlung vom Jobcenter

Begonnen von selbiger, 20. September 2024, 07:55:42

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selbiger

Das Gesetz räumt Leistungsbeziehern keinen klagbaren Anspruch auf eine ,,fachgerechte" Vermittlung ein. So entschieden aktuell vom LSG BW, Urt. v. 20.02.2024 – L 13 AS 1462/23 –

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-kein-anspruch-auf-eine-fachgerechte-vermittlung-vom-jobcenter
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Vollloser

Na is ja klar. Rein rechtlich ist so ein "Jobcenter" ja auch nichts wesentlich anderes als z. B. so ein "Partnervermittlungsinstitut", oder eine Partnerbörse etc..
Auch da gibt es keine (und kann es auch nicht geben !!) einklagbare Vermittlungsgarantie !!  :yes:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

NRWMaster

Naja bei Schwerbehinderung und Teilhabe am Arbeitsleben was das SGB 9 regelt gibt es Integrationsfachdienste (IFD) und Integrationsämter. Da muss definitiv fachgerechnet vermittelt werden

Vollloser

WO noch "fachgerecht" vermittelt wird (WENN vermittelt wird), ist die Arbeitsagentur (im ALG 1).
Diese Jobcenter fungieren doch ganz offenkundig als so eine Art Flohmarkt-Ramschlanden von Arbeitskräften (es ist fast alles zumutbar) !

Und
Zitat von: NRWMaster am 20. September 2024, 11:46:48Integrationsfachdienste (IFD) und Integrationsämter
?
Ist das auch in den Jobcentern integriert ?
Ich glaube ja eher nich so !?
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

NRWMaster

 Nee weil sie damit überfordert sind
Aber gesetzlich ist das geregelt wie gesagt für Menschen mit Handicap

Rotti

Zitat von: Vollloser am 20. September 2024, 12:03:29WO noch "fachgerecht" vermittelt wird (WENN vermittelt wird), ist die Arbeitsagentur (im ALG 1). Diese Jobcenter fungieren doch ganz offenkundig als so eine Art Flohmarkt-Ramschlanden von Arbeitskräften (es ist fast alles zumutbar) !
das war auch nie anders früher und heute nicht, weil alle Vermittler auf eigeninitiative des Kunden setzten, wenn du keine Behinderung hast.
Was braucht es auch da eine fachgerechte Vermittlung wer arbeiten will wird sich die Stelle suchen, die er am liebsten machen will oder seinen erlernten Beruf ausüben, das steht doch auch im SGB I §1
Wer nur Mauern und keine Brücken bauen will, ist kein Christ.
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