Umzug in ne zu teure Wohnung,nicht Berücksichtigung meiner nicht bei mir lebend!

Begonnen von Andersdenker41, 20. September 2024, 17:47:20

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Andersdenker41

Hallo zusammen

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Folgendes:

Ich habe eine neue Wohnung gefunden.
Meine alte war viel zu teuer nämlich.... Euro.
Ich bin alleinerziehende Vater von 1 Sohn.
Ich habe noch eine Tochter von 13 jahren die mich jedes 2 Wochenende und in den Ferien besucht.
In der jetzigen Wohnung ist sie auch berücksichtigt

Jetzt habe ich dummerweise schon den Mietvertrag der neuen Wohnung unterschrieben.
Ich wohne in Duisburg.
Meine neue Wohnung kostet 640 wuro inkl. Nebenkosten.

Jetzt habe ich den Bescheid von jc bekommen, das die Wohnung unangemessen sei. Und sie wollen mir jeden Monat 250 wuro abziehen.

Meine Frage ist es korrekt so?

Wird die Tochter nicht berücksichtigt?

Lohnt es sich einen Widerspruch zu machen.

Ich hoffe ihr könnt mit helfen.

Vielen Dank und viele Grüße

Günter

Rotti

Zitat von: Andersdenker41 am 20. September 2024, 17:47:20Ich habe noch eine Tochter von 13 jahren die mich jedes 2 Wochenende und in den Ferien besucht. In der jetzigen Wohnung ist sie auch berücksichtigt
wenn sie nicht Dauerhaft bei dir wohnt fliegt sie raus bei deiner Angemessenheit der Wohnung ihr bekommt nur für 2 Personen die KDU bezahlt.
Mehr Wohnraumbedarf bei Besuch von Trennungskindern?
ZitatDas Sozialgericht Kiel (Beschluss vom 09.04.2014, S 38 AS 88/14 ER) hat einem arbeitsloser Vater, welcher an 55 Tagen im Jahr sein Umgangsrecht mit seinen beiden Kindern ausübt, einen Anspruch auf eine größere Wohnung und damit auch höhere Leistungen für die Unterkunft zugesprochen.
wieviel das ist weiß nur das JC. Was ja eigentlich bei euch gegeben ist.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosigkeit/wenn-trennungskinder-zu-besuch-kommen/details/anzeige/