Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Einige Fragen zum Bürgergeld

Begonnen von Taro, 21. September 2024, 16:36:51

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Taro

Am Montag war ich beim Jobcenter und habe meinen Antrag auf Bürgergeld (inkl. Anlagen EK, VM und KDU sowie jede Menge Nachweise) abgegeben.
Schon gab's "Mecker":
JC: Woher ich den die Formulare hätte.
Ich: Die habe ich von hier

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/downloads-arbeitslos-arbeit-finden#buergergeld-formulare

runtergeladen und am PC ausgefüllt.
JC: Falsch ! Erst kommen Sie zu uns, werden registriert, erhalten Blanko-Formulare, füllen diese aus und kommen dann wieder zu uns wo sie die Formulare abgeben und erneut registriert werden.

Für mich absoluter Schwachsinn. Wenn man sich die Formulare beim JC holen muss, warum sind die dann im Internet zum Download ?
Warum soll man schon registriert werden, wenn man nur die Formulare haben will, es steht doch gar nicht fest, ob man dann auch wirklich Bürgergeld beantragt.
Bei der Abgabe der ausgefüllten Formulare und der eigentlichen Beantragung ist es dann natürlich selbstverständlich, dass man sich ausweisen muss und registriert wird, das JC will ja wissen, mit wem es zu tun hat.

Übrigens:
Selbst im Merkblatt "Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitssuchende - SGB 2",
das man ebenfalls von der oben genannten Adresse runterladen kann, wird auf Seite 28 darauf hingewiesen, dass die Formulare Online erhältlich sind und der Downloadlink genannt.

Zur KDU:
Ich bewohne ein Haus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche.
Im Merkblatt "Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitssuchende - SGB 2", findet sich dazu folgendes:

Seite 66:
Punkt 9.6: "Nicht als Vermögen zu berücksichtigen...
...ein selbst genutztes Hausgrundstück mit einer Wohnfläche bis zu 140 Quadratmetern"

Trifft bei mir zu, wird das Haus also auch im zweiten Jahr (nach Ablauf der Karenzzeit) nicht als Vermögen angesehen ?

Seite 45:
Punkt 8.7.1 - "Angemessene Kosten, Karenzzeit"
"Im ersten Jahr des Bezuges von Bürgergeld wird die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht geprüft (Karenzzeit).
Unterkunftskosten werden in tatsächlicher Höhe berücksichtigt."

Bedeutete das, ich bekommen im 1 Jahr ALLE Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet wenn ich entsprechende Nachweise vorlege ?
z. B.
Heizkosten = 2500 Euro für Heizöl (beschaffe ich selbst)
Grundbesitzabgaben (inkl. Müll und Abwasser) = 580 Euro
Schornsteinfegergebühren = 80 Euro
Wartung der Heizung = 250 Euro
Diverse Versicherungen (Feuer, Haftpflicht) für's Haus ?
Das sind alles Dinge, die in der Anlage KDU angegeben werden können.

Noch etwas:
Mal angenommen
* Ich beziehe ein Jahr lang Bürgergeld
* Danach teile ich dem Jobcenter mit, dass ich auf weitere Leistungen verzichte, weil ich nicht mehr anspruchsberechtig bin (mein Vermögen liegt über den im zweiten Jahr 15.000 Euro)
* Nachdem ich ein Jahr gewartete habe, stelle ich wieder eine Antrag auf Bürgergeld.

Frage: Wird dieser Antrag als Neuantrag angesehen oder behandelt das Amt diesen dann als Weiterbewilligungsantrag ?


Sheherazade

Vielleicht handelt es sich um eine Optionskommune, die haben meistens eigene Formulare.

Zitat von: Taro am 21. September 2024, 16:36:51Trifft bei mir zu, wird das Haus also auch im zweiten Jahr (nach Ablauf der Karenzzeit) nicht als Vermögen angesehen ?

Ja.

Zitat von: Taro am 21. September 2024, 16:36:51Bedeutete das, ich bekommen im 1 Jahr ALLE Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet wenn ich entsprechende Nachweise vorlege ?

Ja.

Zitat von: Taro am 21. September 2024, 16:36:51Frage: Wird dieser Antrag als Neuantrag angesehen oder behandelt das Amt diesen dann als Weiterbewilligungsantrag ?

Fragst du, weil dein Vermögen dann immer noch über den 15.000€ liegt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Taro

@Sheherazade

Zu 1: Klasse

Zu 2: Auch Klasse
Wie wird das geregelt ?
Werden die entsprechenden Beträge "gezwölftelt", also durch 12 geteilt ?
Bürgergeld gibt es ja immer für 1 Jahr, und wenn die Kosten auf 12 Monate aufgeteilt werden, würde ich im Monat zusammen mit der Grundsicherung auf fast 1000 Euro bekommen.

Zu 3: Schon möglich - Kommt es darauf an ?
Wenn ich sehe, wie hier im Land Leute alle Möglichkeiten ausnutzen um Geld vom Staat zu kassieren (und dann in den Dokusoaps im TV auch noch damit prahlen), wäre ich schön Blöd wenn ich es nicht auch versuchen würde.
Ich bin nicht faul, arbeitsscheu oder asozial und wenn ich mit meinen 61 Jahren und einigen körperlichen Einschränkungen noch eine passende Arbeit finden würde, würde ich diese sofort annehmen, aber was diesen Herrschaften recht ist, ist mir eben billig.

Mehr möchte ich dazu nicht sagen, und auch keine Diskussion dazu starten, wäre nur schön wenn man die Frage beantworten würde.


TripleH

Zitat von: Taro am 21. September 2024, 17:02:48Wie wird das geregelt ? Werden die entsprechenden Beträge "gezwölftelt", also durch 12 geteilt ?

Nein. Die Kosten werden in dem Monat berücksichtigt, in dem sie fällig sind. Versicherung wird nur die Gebäudeversicherung berücksichtigt.

Zitat von: Taro am 21. September 2024, 16:36:51Nachdem ich ein Jahr gewartete habe, stelle ich wieder eine Antrag auf Bürgergeld. Frage: Wird dieser Antrag als Neuantrag angesehen oder behandelt das Amt diesen dann als Weiterbewilligungsantrag ?

Du spekulierst dann auf erneut 40.000 Euro Freibetrag? Schauen wir uns das Gesetz an, § 12 Absatz 3 SGB II:

ZitatFür die Berücksichtigung von Vermögen gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden. Innerhalb dieser Karenzzeit wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Wird der Leistungsbezug in der Karenzzeit für mindestens einen Monat unterbrochen, verlängert sich die Karenzzeit um volle Monate ohne Leistungsbezug. Eine neue Karenzzeit beginnt, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem Zwölften Buch bezogen worden sind.

Das funktioniert also schonmal nicht.
 
 

Sheherazade

Zitat von: Taro am 21. September 2024, 17:02:48Zu 2: Auch Klasse
Wie wird das geregelt ?
Werden die entsprechenden Beträge "gezwölftelt", also durch 12 geteilt ?

Weiß ich nicht so genau, früher war das so. Ich glaube aber, dass Kosten, die nicht monatlich anfallen (z. B. Schornsteinfeger, Gemeindeabgaben etc.) erst bei Fälligkeit gezahlt werden.

ZitatZu 3: Schon möglich - Kommt es darauf an ?

Schon möglich. Ich denke nicht, dass das Jobcenter so blöd ist, nach einem Jahr Pause vom Bürgergeldbezug wieder den erhöhten Vermögensfreibetrag zu geben (unabhängig davon ob Neuantrag oder WBA, das regeln die Jobcenter ohnehin unterschiedlich) - einmal im System drin, haben die nunmal alle Daten.

Edit: Da war jemand mit Ahnung schneller und hat meine Annahmen bestätigt. ;-)
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Taro

Wieder etwas schlauer.
Danke für's erste.

Einige sagen, die Kosten werden in dem Monat berücksichtig, in dem sie entstehen,
Wenn ich also während des Bezugszeitraums im nächsten Herbst Heizöl bestelle, soll ich dann mit der Rechnung zum JC gehen, und die überweisen mir dann z. B. den Betrag von 2500 Euro auf einmal ?
In der Anlage KDU steht, man soll aktuelle Belege vorlegen, für Heizöl gäb's den dann halt erst im Herbst nächsten Jahres.
Genau das gleiche mit den Gemeindeabgaben (Grundsteuer, Müll, Abwasser).
Das wird 4x im Jahr fällig, muss ich dann auch 4x zum Jobcenter damit sie die Kosten dann übernehmen ?

Ich habe meinen Bescheid noch nicht (Antrag wurde ja auch erst am Montag abgegeben, und ich habe Leistungen ab Oktober 2024 beantrag), wenn der kommt werde ich ja sehen wie's läuft, wolte mich halt vorher schon mal erkundigen.

Also nochmals Danke, wenn noch Fragen auftauchen werd' ich mich noch mal melden.

TripleH

Zitat von: Taro am 21. September 2024, 20:09:03Wenn ich also während des Bezugszeitraums im nächsten Herbst Heizöl bestelle, soll ich dann mit der Rechnung zum JC gehen, und die überweisen mir dann z. B. den Betrag von 2500 Euro auf einmal ?

Ja.

Zitat von: Taro am 21. September 2024, 20:09:03Genau das gleiche mit den Gemeindeabgaben (Grundsteuer, Müll, Abwasser). Das wird 4x im Jahr fällig, muss ich dann auch 4x zum Jobcenter damit sie die Kosten dann übernehmen ?

Du bekommst doch vom jeweiligen Versorger einen Bescheid, in dem steht "Abschlag 40 Euro, fällig 1.3., 1.6., 1.9.,1.12.". Den reichst du ein ubd die Monate, die im Bewilligungszeitraum liegen, werden berücksichtigt. Da musst du nicht x-mal drauf aufmerksam machen.
 

Taro

#7
Na das ist ja toll.

Habe einen 5000 Liter Heizöltank.
Da sind immer 1500 Liter als Reserve drin, und jedes Jahr kaufe ich so zwischen 2000 - 2500 Liter als Verbrauch, mache ihn aus Kostengründen also nicht ganz voll.
Macht also insgesamt immer so 4000 Liter Inhalt.

Da ja im ersten Jahr die Angemessenheit nicht geprüft wird, fülle ich den Tank während des Bezugszeitraums im Herbst nächsten Jahres randvoll (sind dann eben nicht 2500 Liter sondern 3500 Liter die ich kaufe), reiche die Rechnung ein, freue mich, dass das Jobcenter mir das bezahlt und ich dann, wenn ich keine Leistungen mehr bekomme, erst mal weniger Heizöl kaufen muss, da ich noch einen größeren Vorrat habe..

Wirklich klasse.

Ich find's übrigens Klasse, wie man vom JC über die Erstatten von Kosten der KDU aufgeklärt wird.
* in der Anlage KDU steht nichts genaues. man kann angeben das man Kosten hat und soll dann entsprechende aktuelle Nachweise beifügen.
* im Merkblatt "Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitssuchende - SGB 2" steht auch nicht, wie man die Kosten einreichrt, nur dass sie erstattet werden.
* beim Einreichen des Antrags wird man vom JC auch nicht aufgeklärt.

Nun ja, ganz genau wird man' dann wohl dem Bescheid entnehmen können, bin mal gespannt wann der kommt und was da drinsteht.

Sheherazade

Zitat von: Taro am 21. September 2024, 20:09:03In der Anlage KDU steht, man soll aktuelle Belege vorlegen, für Heizöl gäb's den dann halt erst im Herbst nächsten Jahres.

Wann war denn dein letzter Heizölkauf? Wenn du im Herbst kaufst, kann das ja erst gerade gewesen sein. Im übrigen wird sich das Jobcenter an deinen Vorjahresverbräuchen orientieren, wenn du in den Jahren zuvor mit 2000-2500 Litern klargekommen bist, werden die nicht einfach so plötzlich 3500 Liter "spendieren".
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tini911

Und auch bei Heizöl gilt es muss angemessen sein, da gibt es Tabellen, nach dem sich das JC richtet, im 2. Jahr dann

Taro

@ Sheherazade
Wieso sollten sie ?
Es steht doch eindeutig geschrieben, das im Karenzeitraum keine Angemessenheit überprüft wird.
Also
1. Sie berücksichtigen die jetzt eingereichte Rechnung über 2500 Euro und zahlen den Betrag entweder auf einmal oder auf 12 Monate verteilt aus.

2. Oder sie berücksichtigen die jetzt einegereichte Rechnung nicht, sondern warten auf eine neue Rechnung (eben dann vom Herbst 2025) und zahlen dann den Betrag im ganzen aus.
Was soll da überprüft werden wenn die jetzige Rechnung (Herbst 2024) nicht berücksichtigt und auf die Rechnung vom Herbst 2025 gewartet wird ?
Noch einmal: Die Angemessenheit wird im ersten Jahr (Karenzeit) nicht überprüft, und wenn die Rechnung vom Herbst 2024 (also vor der Antragsstellung) nicht berücksichtig wird, kann ich so viel verbrauchen wie ich will, es zählt halt dann einfach nur die Rechnung Herbst 2025, alles wird nicht berücksichtig.

Aber wie bereits gesagt, das werden wir sehen.

@Tini911
Das mag richtig sein, hier geht's aber einzig und allein um's erste Jahr und die Karenzzeit

Sheherazade

Zitat von: Taro am 22. September 2024, 11:22:59@ Sheherazade
Wieso sollten sie ?

Weil du mit Sicherheit nicht der erste Überflieger bist, der meint zu wissen, wie man am meisten aus dem Sozialleistungsbezug heraus holen kann.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Taro

Zitat von: Sheherazade am 22. September 2024, 11:53:37Weil du mit Sicherheit nicht der erste Überflieger bist

Aha. jetzt gehen die Argumente aus und man greift auf persönliche Beleidigungen zurück.
Ich habe hier nett und freundlich gepostet und gefragt und das ist jetzt der Dank !

Wenn dir meine Argumente nicht passen, deine Sache, aber anpöbeln lass' ich mich hier nicht !

Sheherazade

Zitat von: Taro am 22. September 2024, 12:27:03Ich habe hier nett und freundlich gepostet und gefragt und das ist jetzt der Dank !

Nimm es als Dank für dein wiederholtes und süffisantes "Klasse".
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Taro

Zitat von: Taro am 21. September 2024, 17:02:48(und dann in den Dokusoaps im TV auch noch damit prahlen)
so einen Scheiß solltest du ungeprüft gar nicht erst glauben.
Die zwei/dreimal als ich da mal reinschaute haben innerhalb kurzer Zeit so viel Unsinn gezeigt/geredet der nicht umsetzbar ist das ich dann gleich umgeschaltet habe.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.