Kostensenkungsaufforderung durch das Sozialamt

Begonnen von Weigelia, 27. August 2024, 21:51:57

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Weigelia

Hallo zusammen,
ich habe heute vom Sozialamt eine Kostensenkungsaufforderung bekommen, die einige Fragen aufwirft.
Kurz mal, was bisher geschah:
Bin (schon seit 50 Jahren) 50% schwerbehindert. Dazu noch Allergien/schweres  Asthma, Auslöser sind oft in Wohnräumen zu finden, daher bisher immer extrem komplizierte Wohnungssuche (letzte über 5 Jahre).Jetzt noch durch Schlaganfall, Bandscheibenvorfall und noch einiges andere weiter eingeschränkt.
Weil meine Anträge auf Ernährungsmehrbedarf seit 2012 abgeschmettert werden, habe ich eine kleine Selbständigkeit im Homeoffice gegründet, um wenigstens Geld für eine unumgängliche Spezial-Ernährung sicherstellen zu können. Aktuell aber sehr gering, Wirtschaftskrise schlägt zu und , naja, Junger Hüpfer/Seniorenklasse ist gerade nicht so angesagt.
2021 habe ich mit Billigung des JC eine neue Wohnung bezogen, die preislich im Rahmen lag. Die Kaltmiete ist seither unverändert, die Nebenkosten sind durch die Energiekrise gravierend gestiegen. Es ist eine Zentralheizung für alle Wohnungen, durch den Vermieter betrieben. Habe also keinen Einfluß auf den Gasanbieter.
Die Miethöhe war nie ein Problem. Mittlerweile beziehe ich Rente plus Grundsicherung im Alter, Miete wurde auch vom SozAmt immer anstandslos gewährt. 
Nun kam heute eine Kostensenkungsaufforderung, komischerweise im Schreiben schon auf den 25.07. datiert (huch?). Einspruchsmöglichkeiten wurden nicht erwähnt.

Textauszug:
Die unangemessene Bruttowarmmiete wird nur noch bis zum 31.01.2025 in tatsächlicher Höhe bei
der Berechnung des Anspruches berücksichtigt. Bis dahin gebe ich Ihnen die Gelegenheit, sich um
eine Kostensenkung zu bemühen und dies nachzuweisen. Ab dem 01.02.2025 werden dann nur
noch die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung berücksichtigt, sollten Sie keine
Nachweise über Ihre Kostensenkungsbemühungen vorlegen.
Als Mittel der Kostensenkung kommen u.a. in Betracht:

  • • Aushandlung eines geringeren Mietzinses mit dem Vermieter,
  • • Untervermietung von Wohnraum,
  • • Senkung der Heizkosten
  • • Heizenergieverbrauchsnachweis der letzten 2-3 Abrechnungsperioden über den Verbrauch
  • in Kilowattstunden für die o. g. Wohnung Ihrer Betreuten
...
Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass zukünftige Betriebskostennachzahlungen aufgrund der
bereits jetzt vorliegenden Unangemessenheit der Unterkunftskosten nicht mehr übernommen
werden.

Stehe auf dem Schlauch, was ich da nun alles unternehmen muss.

1. wie macht man das denn, also mir kommt das etwas daneben vor, den Vermieter um eine Mietsenkung anzugehen. Oder gibts da tatsächlich irgendeinen Spielraum?
2. ist damit gemeint, dass ich jetzt Anzeigen schalten und dokumentieren soll? dass ich einen Grundriss vorlegen soll und bitten soll, mir mal einen Vorschlag zur Raumaufteilung mit Untermieter zu machen? Dass ich Belege vorlegen soll,  dass ich den Platz selbst brauche und eine Untervermietung beiden Seiten nicht zumutbar wäre? 
3. meinen die, den Vermieter um einen billigeren Anbieter anzugehen oder sind das Sachen wie neuen Wärmeschutz oder so?
4. seltsam: ich betreue niemanden. Ist das ganze Schreiben nur fehlgeleitet?
allgemeine Fragen:
a. Muss ich z.B. sämtliche Kostensenkungsvorschäge abarbeiten oder nur einen Teil davon und den dann gut dokumentiert?
b. Reicht es, zu belegen, wenn der eine oder andere der Vorschläge ,z.B. aus gesundheitlichen Gründen, im individuellen Fall nicht umsetzbar ist oder muss man da trotzdem rumeiern, was ja gar keine Aussicht auf Umsetzung hätte?
c. Kann ich überhaupt zu dieser Kostensenkung verdonnert werden, wenn schon jahrelang alles so übernommen wurde?
d. Muss ich Einspruch erheben?
e.  einen so zu erschrecken! Das Schreiben hat mich so aus der Bahn geworfen, dass sogar jemand meinte, es sähe nach Herzinfarkt aus und ich soll die Rettung holen. Vlt wars auch ein leichter, aber das hier muss ja vom Tisch.
Ist das beim Wissen um starke gesundheitlichen Einschränkungen statthaft? Die Entscheidung ist letzten Endes existenziell und was preiswerteres gibt es gar nicht, nach dem Bandscheibenvorfall traue ich mir eh keinen weiteren Umzug zu. Mit 110€ weniger würd ich aber verhungern, da meine Spezialdiät extrem ins Geld geht. Um auf den Punkt zu kommen: gibts da einen Schutz für Schwerbehinderte, chronisch Kranke, Senioren...? Das ist ja sonst wie ne Sanktion, aber wofür?

Mir ist klar, dass ich mich auch noch zu einem Anwalt schleppen muss.
Wenn jemandem von euch auf die Schnelle etwas konstruktives zu einem der Punkte einfällt und es mir sagt, wäre mir schon geholfen und ich wäre sehr dankbar, etwas mehr Klarheit zu bekommen.
Eine Bitte: mir ist das ganze etwas aufs Herz geschlagen. Ich wünsche mir einen freundlichen Umgang miteinander.  :smile:

hakan44

Hallo ich wünsche ihnen viel erfolg.
Wir haben auch gleiche s... mit gemacht.
1.Gehen sie Hausarzt holen sie sich Attest
2.Auch vom Psychologen das sie Aufgrund schwere gesundheitlicher und pyschischer Belastungen ist eine Umzug
in eine andere Wohnung auf unabsehbare Zeit nicht möglich ist.
Kopie Schwerbehindertenausweis ,Attest usw  bei Gesundsheitsamt einreichen.
Danach bekommen sie Vermutlich bescheid.
Der Bescheid  vom ....... wird gemäs § 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB X ) aufgehoben.?
Ich wünsche habe ich recht.
Sory für meine Deutsch formilierung.

Sensoriker

Erstmal. Lass dich nicht verrückt machen. Noch ist nichts passiert.

1. Schaue untenstehend nach wie hoch die KDU sein darf und von wann das SK (schlüssige Konzept) für deinen Ort ist.
https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html

2. Wie gro0 ist deine Wohnung und liste mal die tatsächlichen Kosten auf. (Kaltmiete, BK, HK)
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: Weigelia am 27. August 2024, 21:51:57Mittlerweile beziehe ich Rente plus Grundsicherung im Alter, Miete wurde auch vom SozAmt immer anstandslos gewährt. 

Seit wann genau beziehst du Grundsicherung im Alter vom Sozialamt?

Das Schreiben könnte ggf. hiermit zusammenhängen.

ZitatWie im SGB II gilt für Erstbezieher*innen eine Karenzzeit von einem Jahr, in dem die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft ohne Angemessenheitsprüfung übernommen werden (§ 35 Abs. 1 SGB XII). Die Karenzzeit bezieht sich NICHT auf dei Heizkosten, die von Anfang an nur in "angemessener" Höhe finanziert werden.
Die Angemessenheit der Unterkunft ist im Zuständigkeitsbereich des SGB XII in besonderem Maße vom Einzelfall abhängig. Im Interesse der Antragstellenden wird z.B. geprüft, ob bei Bezug von "Hilfe zur Gesundheit" oder "Hilfe zur Pflege" nach SGB XII durch die Verwertung des Vermögens eine angemessene Lebensführung und die Alterssicherung erschwert würden.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Weigelia

Zitat von: Weigelia am 27. August 2024, 21:51:57in Kilowattstunden für die o. g. Wohnung Ihrer Betreuten
Vllt. war die Post ja nicht für dich gedacht?
Das kannst du ja mal abklären, bin zwar nicht fürs telefonieren aber du kannst es ja schriftlich versuchen.
Kann mir aber vorstellen dass da keine Reaktion kommt. Aus unten genanntem Grund.

Zitat von: Weigelia am 27. August 2024, 21:51:57Einspruchsmöglichkeiten wurden nicht erwähnt.
Der Grund:
Zitat von: Weigelia am 27. August 2024, 21:51:57Mir ist klar, dass ich mich auch noch zu einem Anwalt schleppen muss.
Eine Kostensenkungsaufforderung ist nur eine Information daher kann man dagegen nicht vorgehen.
Also brauchst du auch keinen Anwalt.

Du solltest auf jeden Fall das machen was im "Formblatt zur Wohnungssuche" aus den (Ab Seite 35)
Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdfhalten um sicher zu sein.

Ansonsten falls du nicht untervermietest
oder
evtl durch deine Selbstständigkeit einen Raum aus der KdU Berechnung raus nimmst und in die Sache mit der Selbstständigkeit einfließen lässt falls das noch nicht der Fall ist könnte es auch klappen. Da das aber nicht meine Materie ist sondern ein spontaner Gedanke müssten das andere User beantworten.

und schlussendlich wenn alles nicht klappt dann kannst du erst mit Eintritt der Minderung einen Widerspruch machen und das JC auf eine Wirtschaftlichkeitsberechnung verweisen.
Zu deutsch wenn der Umzug das Amt mehr kosten würde als 24 x die Kosten die das JC nicht übernehmen will dann muss die Kostensenkung zurückgenommen werden.
Auch die NK Abrechnungen müssten weiter übernommen werden.

Was würde es denn mtl. ausmachen in Euro was du dann selbst zahlen müsstest.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Maxi

Diese Aufforderung ist ja eine Unverschämtheit, wenn Du Mtumba Mbasi aus Uganda wärest, dann würde Dir sicher keine Kostensenkungsaufforderung überreicht, sondern da könntest Du für deine 5-8 Kids noch Sonderzulagen bekommen. Wir haben ja am Sonntag in Sachsen Gelegenheit uns zu revanchieren.

Sensoriker

Maxi.
Hast dich hier nur angemeldet um deinen braunen Stuss los zu werden? Sehr hilfreich für den TE.

Weigelia
Nochmal. Bevor du weiter irgendwas unternimmst.

1. Schaue untenstehend nach wie hoch die KDU sein darf und von wann das SK (schlüssige Konzept) für deinen Ort ist.
https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html

2. Wie groß ist deine Wohnung und liste mal die tatsächlichen Kosten auf. (Kaltmiete, BK, HK)

Wenn man die Informationen hat, kann man dann weiter gucken was du unternehmen kannst/solltest.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

islandfeuer

gehe  doch  noch  rigeroser  vor -nur  noch  umzug  ins  alten  oder  pflegeheim  wäre  dann  noch  möglich-wirtschaftlichkeitsprüfung....

Bimimaus5421

Zitat von: Weigelia am 27. August 2024, 21:51:57Hallo zusammen,
ich habe heute vom Sozialamt eine Kostensenkungsaufforderung bekommen, die einige Fragen aufwirft.
Kurz mal, was bisher geschah:
Bin (schon seit 50 Jahren) 50% schwerbehindert. Dazu noch Allergien/schweres  Asthma, Auslöser sind oft in Wohnräumen zu finden, daher bisher immer extrem komplizierte Wohnungssuche (letzte über 5 Jahre).Jetzt noch durch Schlaganfall, Bandscheibenvorfall und noch einiges andere weiter eingeschränkt.
Weil meine Anträge auf Ernährungsmehrbedarf seit 2012 abgeschmettert werden, habe ich eine kleine Selbständigkeit im Homeoffice gegründet, um wenigstens Geld für eine unumgängliche Spezial-Ernährung sicherstellen zu können. Aktuell aber sehr gering, Wirtschaftskrise schlägt zu und , naja, Junger Hüpfer/Seniorenklasse ist gerade nicht so angesagt.
2021 habe ich mit Billigung des JC eine neue Wohnung bezogen, die preislich im Rahmen lag. Die Kaltmiete ist seither unverändert, die Nebenkosten sind durch die Energiekrise gravierend gestiegen. Es ist eine Zentralheizung für alle Wohnungen, durch den Vermieter betrieben. Habe also keinen Einfluß auf den Gasanbieter.
Die Miethöhe war nie ein Problem. Mittlerweile beziehe ich Rente plus Grundsicherung im Alter, Miete wurde auch vom SozAmt immer anstandslos gewährt. 
Nun kam heute eine Kostensenkungsaufforderung, komischerweise im Schreiben schon auf den 25.07. datiert (huch?). Einspruchsmöglichkeiten wurden nicht erwähnt.

Textauszug:
Die unangemessene Bruttowarmmiete wird nur noch bis zum 31.01.2025 in tatsächlicher Höhe bei
der Berechnung des Anspruches berücksichtigt. Bis dahin gebe ich Ihnen die Gelegenheit, sich um
eine Kostensenkung zu bemühen und dies nachzuweisen. Ab dem 01.02.2025 werden dann nur
noch die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung berücksichtigt, sollten Sie keine
Nachweise über Ihre Kostensenkungsbemühungen vorlegen.
Als Mittel der Kostensenkung kommen u.a. in Betracht:

  • • Aushandlung eines geringeren Mietzinses mit dem Vermieter,
  • • Untervermietung von Wohnraum,
  • • Senkung der Heizkosten
  • • Heizenergieverbrauchsnachweis der letzten 2-3 Abrechnungsperioden über den Verbrauch
  • in Kilowattstunden für die o. g. Wohnung Ihrer Betreuten
...
Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass zukünftige Betriebskostennachzahlungen aufgrund der
bereits jetzt vorliegenden Unangemessenheit der Unterkunftskosten nicht mehr übernommen
werden.

Stehe auf dem Schlauch, was ich da nun alles unternehmen muss.

1. wie macht man das denn, also mir kommt das etwas daneben vor, den Vermieter um eine Mietsenkung anzugehen. Oder gibts da tatsächlich irgendeinen Spielraum?
2. ist damit gemeint, dass ich jetzt Anzeigen schalten und dokumentieren soll? dass ich einen Grundriss vorlegen soll und bitten soll, mir mal einen Vorschlag zur Raumaufteilung mit Untermieter zu machen? Dass ich Belege vorlegen soll,  dass ich den Platz selbst brauche und eine Untervermietung beiden Seiten nicht zumutbar wäre? 
3. meinen die, den Vermieter um einen billigeren Anbieter anzugehen oder sind das Sachen wie neuen Wärmeschutz oder so?
4. seltsam: ich betreue niemanden. Ist das ganze Schreiben nur fehlgeleitet?
allgemeine Fragen:
a. Muss ich z.B. sämtliche Kostensenkungsvorschäge abarbeiten oder nur einen Teil davon und den dann gut dokumentiert?
b. Reicht es, zu belegen, wenn der eine oder andere der Vorschläge ,z.B. aus gesundheitlichen Gründen, im individuellen Fall nicht umsetzbar ist oder muss man da trotzdem rumeiern, was ja gar keine Aussicht auf Umsetzung hätte?
c. Kann ich überhaupt zu dieser Kostensenkung verdonnert werden, wenn schon jahrelang alles so übernommen wurde?
d. Muss ich Einspruch erheben?
e.  einen so zu erschrecken! Das Schreiben hat mich so aus der Bahn geworfen, dass sogar jemand meinte, es sähe nach Herzinfarkt aus und ich soll die Rettung holen. Vlt wars auch ein leichter, aber das hier muss ja vom Tisch.
Ist das beim Wissen um starke gesundheitlichen Einschränkungen statthaft? Die Entscheidung ist letzten Endes existenziell und was preiswerteres gibt es gar nicht, nach dem Bandscheibenvorfall traue ich mir eh keinen weiteren Umzug zu. Mit 110€ weniger würd ich aber verhungern, da meine Spezialdiät extrem ins Geld geht. Um auf den Punkt zu kommen: gibts da einen Schutz für Schwerbehinderte, chronisch Kranke, Senioren...? Das ist ja sonst wie ne Sanktion, aber wofür?

Mir ist klar, dass ich mich auch noch zu einem Anwalt schleppen muss.
Wenn jemandem von euch auf die Schnelle etwas konstruktives zu einem der Punkte einfällt und es mir sagt, wäre mir schon geholfen und ich wäre sehr dankbar, etwas mehr Klarheit zu bekommen.
Eine Bitte: mir ist das ganze etwas aufs Herz geschlagen. Ich wünsche mir einen freundlichen Umgang miteinander.  :smile:
Ich persönlich würde dem Sozialamt um Auskunft nach 13 bis 15 sgb 1 Aufklärung , Beratung Aufklärung die sollen konkret in jeder Einzelheit dir die Fragen bis zum ..beantworten und konkret die Rechtsgrundlage nennen den Vermieter anzuschreiben das er verpflichtet wäre die Miete zu senken in welchem Gesetz es steht ebenso soll das Sozialamt dir nachweisen warum weshalb sie die Betriebkosten nicht mehr übernehmen genau konkret darstellen warum angeblich zu teuer wäre konkret in jeder Einzelheit sollen sie dir erklären wo es steht
Ob man dich als schwerbehinderten diskrimnieren will ?