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Wohngeld -> Bürgergeld = ??

Begonnen von sunny417, 26. September 2024, 14:55:59

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sunny417

Im November 2023 habe ich einen Antrag auf Wohngeld beim Sozialamt gestellt, der erst im Februar 2024 bearbeitet wurde. Dementsprechend wurde mir im Februar Wohngeld für den Zeitraum von November 2023 bis Februar 2024 in Höhe von 1684 Euro insgesamt ausgezahlt.
Im März 2024 habe ich meine Arbeit verloren, sodass ich einen Antrag auf Bürgergeld im Jobcenter stellen musste, wobei ich um die Gewährung des Bürgergeldes ab April gebeten habe.
Durch den Bescheid des Jobcenters wurde mir Bürgergeld bewilligt, jedoch ab Januar 2024: 0 Euro im Januar, 0 Euro im Februar, 0 Euro im März, und tatsächlich wurden Bürgergeldzahlungen erst ab April veranlasst. Ab April wurden auch die Wohngeldzahlungen eingestellt und eine Befreiung von der GEZ-Gebühr gewährt.
Die im Februar erhaltenen Wohngeldzahlungen (für den Zeitraum November bis Februar) wurden jedoch als Einkommen für den Zeitraum Februar 2024 - Juli 2024 angerechnet, d.h. dass jeden Monat (1648/6) 280,67 Euro von meinem Bürgergeld abgezogen wurden.

Wie rechtmäßig ist diese Entscheidung? :wand:  :wand:

turbulent

Hallo sunny417,
Du hast im März einen Antrag auf Bürgergeld gestellt, der dann ab Januar bewilligt wurde? Und zwischendurch gab es keinerlei Korrespondenz?

sunny417

Zitat von: turbulent am 26. September 2024, 16:20:39Hallo sunny417,
Du hast im März einen Antrag auf Bürgergeld gestellt, der dann ab Januar bewilligt wurde? Und zwischendurch gab es keinerlei Korrespondenz?

Ja, ich habe den Antrag ab April'24 gestellt, aber das Jobcenter rechnet ab Januar und schreibt, "ab Januar erhalten Sie Bürgergeld". Tatsächlich erfolgen die Zahlungen jedoch erst ab April, die Befreiung von der GEZ wurde ebenfalls auch ab April gewährt. Das Problem ist, dass das im Februar'24 erhaltene Wohngeld für die Monate November'23 - Februar'24 vom Jobcenter als zusätzliche "Nachzahlung des Wohngeldes" gewertet wird, das vom Bürgergeld für die Monate April'24 - Juli'24 abgezogen wird. Die Wohngeld-Zahlungen vom Sozialamt wurden seit April eingestellt, da ich Bürgergeld erhalte.
In den Monaten November bis Februar, als ich gearbeitet habe, habe ich mich irgendwie über Wasser gehalten und Geld geliehen... Aber das Jobcenter rechnet ab Januar aus irgendwelchem Grund.

Quinky

Die Berechnung ab Januar des Jobcenters ist völliger Unsinn, in meinen Augen sogar verbrecherischer Betrug durch das Jobcenter, Hier soll gespart werden, obwohl das durch rechtswidrigen Bescheid erst ermöglicht wird.
WENN ein Antrag auf Bürgergeld ab April gestellt wurde, kann er nicht rückwirkend auf Januar ausgestellt werden.
Alles was VOR dem Antragsmonat als Einkommen vorhanden war, ist VERMÖGEN!.
Hier ist das Gesetz völlig eindeutig.
Auf jeden Fall Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gegen den Bescheid stellen, da rechtswidrig Einkommen VOR Antragsstellung bei Bürgergeldbestimmung angerechnet wurde.

turbulent

Zitat von: sunny417 am 26. September 2024, 17:07:37Ja
Leider hast Du meine Fragen nicht beantwortet.
Hast Du den Antrag im März gestellt?
Gab es keine Kommunikation zwischen Antrag und Bewilligung?

sunny417

#5
Zitat von: turbulent am 26. September 2024, 21:03:26
Zitat von: sunny417 am 26. September 2024, 17:07:37Ja
Leider hast Du meine Fragen nicht beantwortet.
Hast Du den Antrag im März gestellt?
Gab es keine Kommunikation zwischen Antrag und Bewilligung?

Den Antrag habe ich im Februar ab März gestellt. Das Bügergeld wurde ab April bewilligt, da ich im März Lohn für Februar bekommen habe (also kein Bedarf im März). Seit April bekomme ich kein Wohngeld, da ich Bürgergeld bekomme...
Die Kommunikation gab es, jedoch handelte es sich um Anfragen zu verschiedenen Dokumenten. Die Bewiligungsbescheid wurde erst Ende Mai getroffen ("Von Januar bis Juni"). Ich musste einen Widerspruch einlegen, da mein Kind nicht berücksichtigt wurde und einen Weiterbewilligungsantrag gleich stellen. Der Widerspruch war von Juni bis September in Bearbeitung. Es wurden erneut Dokumente angefordert, und zwar mehrmals die gleichen. Jetzt ist mein Kind berücksichtigt, aber sie haben nun das Wohngeld berechnet, das im Februar für den Zeitraum November bis Februar ausgezahlt wurde.

turbulent

Zitat von: sunny417 am 26. September 2024, 23:15:08Den Antrag habe ich im Februar ab März gestellt.
Zitat von: sunny417 am 26. September 2024, 14:55:59Im März 2024 habe ich meine Arbeit verloren, sodass ich einen Antrag auf Bürgergeld im Jobcenter stellen musste, wobei ich um die Gewährung des Bürgergeldes ab April gebeten habe.

Zitat von: sunny417 am 26. September 2024, 23:15:08Das Bügergeld wurde ab April bewilligt
Zitat von: sunny417 am 26. September 2024, 14:55:59Durch den Bescheid des Jobcenters wurde mir Bürgergeld bewilligt, jedoch ab Januar 2024

Na, jetzt ist alles klar :-(((


sunny417

Zitat von: turbulent am 27. September 2024, 00:58:25
Zitat von: sunny417 am 26. September 2024, 23:15:08Den Antrag habe ich im Februar ab März gestellt.
Zitat von: sunny417 am 26. September 2024, 14:55:59Im März 2024 habe ich meine Arbeit verloren, sodass ich einen Antrag auf Bürgergeld im Jobcenter stellen musste, wobei ich um die Gewährung des Bürgergeldes ab April gebeten habe.

Zitat von: sunny417 am 26. September 2024, 23:15:08Das Bügergeld wurde ab April bewilligt
Zitat von: sunny417 am 26. September 2024, 14:55:59Durch den Bescheid des Jobcenters wurde mir Bürgergeld bewilligt, jedoch ab Januar 2024

Na, jetzt ist alles klar :-(((



-)))

Im Antrag steht das Datum vom 27.02.2024, aber beim Jobcenter ist der Antrag am 05.03.2024 eingegangen.
Im Bewilligungsbescheid wurde die Berechnung ab Januar vorgenommen. Allerdings wurde das Bürgergeld erst ab April bewilligt, da ich bis März Einkommen hatte. Dem Bescheid ist ein Antrag auf Befreiung von der GEZ ab April beigefügt. Darin steht: 'Seit dem 1. Januar 2024 erhalten Sie Bürgergeld. Wir übernehmen die Mietkosten für ein Jahr, obwohl sie unangemessen sind, nach Ablauf des Jahres sind wir aber berechtigt, die Kosten zu senken.' Gegen den Bescheid wurde Widerspruch eingelegt, da mein Kind gar nicht berücksichtigt wurde. Nun ist der endgültige Bescheid eingegangen, in dem das Kind berücksichtigt wurde, aber gleichzeitig wurde das im Februar erhaltene Wohngeld für den Zeitraum November bis Februar vom Bürgergeld für April bis Juni abgezogen. Dabei wurde mir für Januar eine Zahlung in Höhe von 16 Euro bewilligt...  :wand:



Fettnäpfchen

sunny417

Ich sehe es genauso wie :
Zitat von: Quinky am 26. September 2024, 18:20:15Die Berechnung ab Januar des Jobcenters ist völliger Unsinn,............
und würde auch wie vorgeschlagen vorgehen.
Wichtig ist das du das mit dem Datum dass ab 01.04. die Antragstellung gemacht wurde. Das sollte ja kein Problem sein.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

turbulent

Du hast also den Antrag im Februar gestellt, obwohl Du erst im März entlassen wurdest? Und Du hast auf dem Antrag vermerkt, dass er erst ab April 2024 gelten soll? Ist das auf Deiner Kopie ersichtlich?
Du hast wegen was mit einem Kind widersprochen, aber mit dem Rest (also u.a. der Bewilligung ab Januar) warst Du einverstanden?
Hast Du eine Erklärung dafür, wie sie auf Januar kommen (und nicht zum Beispiel auf Dezember)? Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand im März einen Antrag kriegt und sich denkt, "ach, den bewillige ich jetzt mal schon zwei Monate eher". Das ist wirklich sehr unwahrscheinlich. War da noch was?

Ottokar

Zitat von: sunny417 am 26. September 2024, 23:15:08Den Antrag habe ich im Februar ab März gestellt. Das Bügergeld wurde ab April bewilligt, da ich im März Lohn für Februar bekommen habe (also kein Bedarf im März).
Zitat von: sunny417 am 27. September 2024, 23:01:40Im Antrag steht das Datum vom 27.02.2024, aber beim Jobcenter ist der Antrag am 05.03.2024 eingegangen. Im Bewilligungsbescheid wurde die Berechnung ab Januar vorgenommen. Allerdings wurde das Bürgergeld erst ab April bewilligt, da ich bis März Einkommen hatte.
Das ist für mich jetzt etwas widersprüchlich.

Maßgeblich ist, wann das JC den Antrag erhalten hat.
Wenn das der 05.03.2024 war, darf das JC lt. § 37 SGB II Bürgergeld erst ab 01.03.2024 bewilligen.
Die Monate Januar und Februar dürfen somit im Bescheid gar nicht auftauchen, und was in den Monaten an Einkommen zugeflossen ist muss ab März als Vermögen berücksichtigt werden.
Eine rückwirkende Bewilligung ab Januar 2024 wäre ganz klar rechtswidrig und kann mit Widerspruch angefochten werden.
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Sheherazade

Für einen Widerspruch dürfte es zu spät sein, kommt also nur noch ein Überprüfungsantrag in Betracht.
Zitat von: Quinky am 26. September 2024, 18:20:15Auf jeden Fall Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gegen den Bescheid stellen, da rechtswidrig Einkommen VOR Antragsstellung bei Bürgergeldbestimmung angerechnet wurde.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

sunny417

Zitat von: turbulent am 28. September 2024, 15:55:17Du hast also den Antrag im Februar gestellt, obwohl Du erst im März entlassen wurdest? Und Du hast auf dem Antrag vermerkt, dass er erst ab April 2024 gelten soll? Ist das auf Deiner Kopie ersichtlich?

Der Erstantrag auf Bürgergeld vom 27.02.24 wurde von mir am 05.03.24 beim Jobcenter aufgrund des Arbeitsplatzverlustes im März eingereicht.
Trotz dieser Umstände legt das Jobcenter den Beginn des  Bewilligungszeitraums auf Januar fest. Indem es die Berechnungen ab Januar vornimmt und die Zahlungen des Bürgergeldes faktisch ab April bewilligt, rechnet das Jobcenter das mir im Februar gezahlte Wohngeld für den Zeitraum November bis Februar als Einkommen für den Zeitraum April bis Juni. Dabei wird das als Einmalzahlung für die Vormonate erhaltene Wohngeld willkürlich als ,,Nachzahlung des Wohngeldes" behandelt, wobei der Grundsatz aus § 82 Abs. 7 SGB XII, der sich auf Nachzahlungen bezieht, angewandt wird.
Der Februar kann nicht als Monat innerhalb des Bewilligungszeitraums des Bürgergeldes angesehen werden, da der Antrag auf Bürgergeld im März gestellt wurde und die Zahlungen faktisch erst ab April bewilligt wurden (auch die Befreiung von der GEZ wurde ab April gewährt). Zudem stellt die als Einmalzahlung im Februar erhaltene Wohngeldzahlung für den Zeitraum November bis Februar keine Nachzahlung dar, sondern hängt mit der langen Bearbeitungszeit des Wohngeldantrags zusammen, der erst Ende Januar bewilligt wurde.

Sheherazade

Zitat von: sunny417 am 30. September 2024, 13:34:28Der Erstantrag auf Bürgergeld vom 27.02.24 wurde von mir am 05.03.24 beim Jobcenter aufgrund des Arbeitsplatzverlustes im März eingereicht.

Das heißt, du hast dir den Antrag am 27.02.2024 geholt, ausgefüllt und am 05.03.2024 abgegeben? Kannst du nachweisen, dass du den Leistungsbeginn ab dem 01.03.2024 gefordert hast? Normalerweise gilt ohne expliziten Vermerk schon die Abholung des Antragsformulares als Antragstellung, nicht erst die Abgabe. Und da immer auf den Monatsersten rückwirkend beschieden wird, wäre Leistungsbeginn der 01.02.2024. Aber auf keinen Fall der 01.01. - verstehen kann ich das immer noch nicht.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Was steht denn eigentlich im Bescheid? Normalerweise fängt das doch an mit "Auf Ihren Antrag vom xxxx werden Leistungen bewilligt...".

Zitat von: sunny417 am 26. September 2024, 23:15:08Jetzt ist mein Kind berücksichtigt, aber sie haben nun das Wohngeld berechnet, das im Februar für den Zeitraum November bis Februar ausgezahlt wurde.

Wenn du für den Zeitraum bereits in Widerspruch warst, kam da außer dem Änderungsbescheid nochwas? Ein Abhilfebescheid? Ein Widerspruchsbescheid? Hast du das mit dem falschen Beginn damals schon angegeben?