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Einstellung der Zahlung, da AU über Teleclinic?

Begonnen von karsten, 27. September 2024, 15:01:30

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karsten

Hallo zusammen,

ich habe mich aufgrund dieser Frage gerade erst registriert, also erstmal hallo.

Heute erhielt ich ein Schreiben vom Jobcenter "Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen"

Begründet wird dies mit: "Die Zahlung Ihrer Leistungen wurde vorläufig eingestellt, weil uns wurde bekannt, dass Sie sich bei verschiedenen Ärzten in anderen Städten arbeitsunfähig schreiben lassen".
und: "Sollten Sie erneut nicht erscheinen und wieder eine Krankmeldung aus einer anderen Stadt vorlegen, werden Ihre Leistungen vollständig entzogen, da wir Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ...... anzweifeln.

Für diese Arzttermine nutze ich Teleclinic, das geht auch jeweils aus der AU hervor. Eigentlich sollte bekannt sein dass es sich hierbei um einen Onlineservice handelt, bei dem man nicht vor Ort die Praxis besucht, sondern der Arzttermin per Videocall stattfindet.

Ich sehe dieses Schreiben daher eigentlich als reine Schikane an, die einem Widerspruch wohl kaum standhalten kann.

Sehe ich das richtig? Ich würde jetzt nämlich einen Widerspruch schreiben, eben mit der Begründung, dass es sich um einen Onlineservice mit Videocall handelt, was nicht heißt dass ich das Stadtgebiet verlassen habe.

Dass ich mich regelmässig im Stadtgebiet aufhalte, könnte ich im Fall der Fälle ja z. B. durch die Bargeldabhebungen nachweisen, aber ich denke hier würde die Beweislast, dass ich mich eben nicht im Stadtgebiet aufhalte, bei der Gegenseite liegen.

Wäre dieser Widerspruch das richtige Vorgehen, oder gibt es aus der Runde diesbezüglich andere Vorschläge?

vielen Dank vorab

Karsten





turbulent

Zitat von: Karsten am 27. September 2024, 15:01:30Eigentlich sollte bekannt sein
Mir nicht. Warum JC-MA? Erkläre es doch einfach.
Und vielleicht auch, warum Du nicht - bei einer offensichtlich langwierigen Erkrankung -  bei einer einzigen Praxis (die Dich dann natürlich besser kennt) - in Behandlung bist. Ist unlogisch, bei einer schweren Erkrankung immer wieder zu Fremden zu gehen. Auf den ersten Blick.
Wenn Deine Geschichte nicht bekannt ist.

Zitat von: Karsten am 27. September 2024, 15:01:30regelmässig im Stadtgebiet
Ein regelmäßiger Aufenthalt ist nicht unbedingt die Gewährleistung, dass Du in der vom JC bezahlten Wohnung (?) wohnst bzw. im JC-Gebiet Dein gewöhnlicher Aufenthalt liegt.

Sheherazade

Zitat von: Karsten am 27. September 2024, 15:01:30"Sollten Sie erneut nicht erscheinen und wieder eine Krankmeldung aus einer anderen Stadt vorlegen, werden Ihre Leistungen vollständig entzogen, da wir Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ...... anzweifeln.

Verstehe ich das richtig, dass du dich zu jeder Einladung vom Jobcenter über Teleclinic hast krankschreiben lassen für 3 Tage? Wie oft hast du das Spielchen schon gemacht?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

GoetzB

Zum Termin gehen, und dem Dreck Gegenüber böse angehen.
Dann wird man wohl die Lust verlieren, auf so eine Weise zu verfahren.
Zudem das klar rechtswidrig ist.


turbulent

Zitat von: GoetzB am 27. September 2024, 16:14:58dem Dreck Gegenüber böse angehen
Was auch immer das sein mag - damit kriegt man bestimmt viel Geld.

karsten

Zitat von: turbulent am 27. September 2024, 15:29:14Und vielleicht auch, warum Du nicht - bei einer offensichtlich langwierigen Erkrankung -  bei einer einzigen Praxis (die Dich dann natürlich besser kennt) - in Behandlung bist. Ist unlogisch, bei einer schweren Erkrankung immer wieder zu Fremden zu gehen. Auf den ersten Blick.

Ist ja keine schwere Erkrankung. Aber immer, wenn ein Termin ansteht, bekomme ich irgendein Wehwehchen...
Ich bin aufgrund eines Burnouts in Schieflage gekommen, und da sich das Jobcenter mir gegenüber oft vollkommen daneben benommen hat, zeige ich ihnen auf diese Weise was ich von ihnen halte.
Als langjähriger Leistungsträger möchte man sich eben von kleinen Sachbearbeitern nicht wie ein Penner behandeln lassen, nur weil man Probleme bekommen hat.

Chefkoch

Man wird nicht besser, wenn man andere schlecht macht ( Konfuzius )

TripleH

Gegen eine vorläufige Zahlungseinstellung ist ein Widerspruch unzulässig. Du kannst Leistungsklage und Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht erheben, dann wird sich das Gericht sicherlich mit den Fern-AUBs und deren Aussagegehalt auseinandersetzen.

Sheherazade

Zitat von: Loretta am 27. September 2024, 15:01:30Heute erhielt ich ein Schreiben vom Jobcenter "Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen"

Bis wann ist die Zahlung denn vorläufig eingestellt worden, was sollst du lt. dem Schreiben denn machen, damit die Zahlung wieder aufgenommen wird?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

karsten

Oktober/November.. Was ich tun könnte, um das zu ändern, haben sie mir allerdings nicht mitgeteilt.
Ich habe sie heute mal angeschrieben, und ihnen Teleclinic erklärt, obwohl sie dort eigentlich regelmässig damit in Berührung kommen sollten. Sollte die Einstellung der Zahlung trotzdem Bestand haben, verhalten sie sich dann bewusst rechtswidrig, und es landet vor dem Sozialgericht.