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Nebenkostenguthaben

Begonnen von Tina 71, 29. September 2024, 11:05:16

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Tina 71

Ich habe Anfang Juni 2024 meine Betriebskostenabrechnung bekommen.
Diese weist eine Rückerstattung aus. Leider habe ich das Geld bis heute nicht bekommen. Habe den Vermieter deswegen angeschrieben. Das Jobcenter will aber unbedingt den Nachweis(Kontoauszug), das ich das Geld erhalten habe. Wenn ich denen keinen Nachweis erbringe, würden mir die Leistungen entzogen.Ich habe dem JC das Schreiben vom Vermieter,warum die Rückzahlung nicht möglich ist (Insolvenz)zukommen lassen, aber habe trotzdem Angst dass ich kein Geld mehr vom Amt bekomme und dadurch Mietschulden aufbaue und mir dann eine Zwangsräumung droht.
Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Rat geben.

Sheherazade

Zitat von: Tina 71 am 29. September 2024, 11:05:16Ich habe Anfang Juni 2024 meine Betriebskostenabrechnung bekommen.
Diese weist eine Rückerstattung aus.

In welcher Höhe?

ZitatIch habe dem JC das Schreiben vom Vermieter,warum die Rückzahlung nicht möglich ist (Insolvenz)zukommen lassen,

Das sollte vorerst reichen. Ggf. kommt das Jobcenter auf die Idee, dass du die Mietzahlungen um die Höhe der BK-Erstattung kürzen sollst - steht in dem Schreiben vom Vermieter so etwas ähnliches drin?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Wenn der Vermieter insolvent ist, müsste dann die Miete nicht bereits an einen Insolvenzverwalter gehen?

Ottokar

Ein - auch nur teilweiser - Leistungsentzug wäre hier in jedem Fall rechtswidrig.
Wenn der Vermieter dir das Betriebskostenguthaben nicht erstattet hat, kann das JC es auch nicht anrechnen. Die Berücksichtigung als Einkommen gemäß § 22 Abs. 3 SGB II setzt - auch dem Gesetzeswortlaut nach - einen tatsächlichen Zufluss voraus, und die Berücksichtigung fiktiven Einkommens ist grundsätzlich rechtswidrig.
Das JC kann auch keinen Nachweis fordern, dass du das Betriebskostenguthaben nicht erhalten hast, denn das Sozialrecht kennt keinen Negativbeweis. Wobei dieser hier ausnahmsweise durch Vorlage der Kontoauszüge zur Einsichtnahme beim JC erbracht werden könnte.
Sollte das JC hier rechtswidrig die Leistung einstellen, dann solltest du sofort mittels Widerspruch und Klage beim SG dagegen vorgehen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Tina 71

Höhe der Rückerstattung: knapp 200 €
Kontoauszüge habe ich dem JC geschickt, dass sie sehen dass ich nichts bekommen habe.

TripleH

Und hast du deine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet? Dann kannst du das doch noch als Nachweis bringen, dass dir nichts zugeflossen ist. Außerdem ist der Anspruch dann nach § 33 SGB II auf das Jobcenter übergegangen.

Ottokar

Zitat von: TripleH am 29. September 2024, 18:43:18Außerdem ist der Anspruch dann nach § 33 SGB II auf das Jobcenter übergegangen.
Dann muss das JC diese Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden.
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TripleH

Eigentlich geht es mir erstmal mehr darum, zu klären, was nun wirklich an der Insolvenz dran ist. Denn dann muss es ja einen Insolvenzverwalter geben und normalerweise müsste die Erklärung, dass nichts ausgezahlt wird, von dem kommen. Dass der Vermieter da was schreibt, ist eher komisch.

Harald53

Nur um Mißverständnisse zu vermeiden, ist hier vom TE vielleicht gemeint, dass er selber in der Insolvenz ist und nicht der Vermieter?
Und der Vermieter daraufhin das Geld nicht auszahlen darf an den Mieter?

Könnte der TE ja mal kurz was schreiben zu.

TripleH

Dann wäre es ganz einfach, denn das Guthaben fließt nicht in die Insolvenzmasse und muss natürlich ausgezahlt werden:

ZitatEinkommen des Insolvenzschuldners, das bei der Deckung seines Bedarfs nach dem SGB II zu berücksichtigen ist, unterliegt nicht der Pfändung und Zwangsvollstreckung und wird daher auch nicht Teil der Insolvenzmasse.

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/157639

Ottokar

Für mich hört sich das nach einem Vermieter an, der - rechtswidrig - die Betriebskosten nicht getrennt vom eigenen Vermögen verwaltet (hat) und sich nun in Privatinsolvenz befindet.
Aber es soll auch gewerbliche Vermieter geben, die die Mieterkonten leerräumen und dann Insolvenz anmelden.
Wo kein Geld mehr ist, kann dann auch keines mehr ausgezahlt werden.
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Tina 71

Eigentümer der Wohnanlage ist die Lekova 21 GmbH und die Kommunikation läuft über die SIVG (Saale-Immobilienverwaltung GmbH), und die SIVG hat mir dass Schreiben zur Insolvenzeröffnung zukommen lassen, damit ich es dem JC weiterleite, was ich auch getan habe.

Ottokar

Insolvent ist die Lekova 21 GmbH, nehme ich mal an.
Dann läuft nunmehr alles zwischen der SIVG und dem Insolvenzverwalter.
Ich würde mich trotzdem mal direkt an den Insolvenzverwalter wenden, denn es wäre nicht unüblich, dass der Verwalter, also die SIVG, die Mieterkonten verwaltet, womit die dort eingezahlten Betriebskostenvorauszahlungen nicht von Insolvenz betroffen wären. Kann auch sein, dass der Insolvenzverwalter der SIVG untersagt hat, bis zur Kontenklärung irgendwelche Kontenbewegungen durchzuführen.
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Tina 71

Lekova 21 Ist insolvent. Die Miete wird auf das Konto der Lekova 21 GmbH gezahlt.
 

Ottokar

#14
D.h. die SIVG macht nur den Verwaltungskram und der Insolvenzverwalter hat seine Hand auf den Konten der Lekova.
Du solltest dich also mit deiner Forderung umgehend an den Insolvenzverwalter wenden, zumal das JC dich ohnehin dazu auffordern wird. Sofern das Geld aus den Betriebskostenvorauszahlungen noch da ist, muss der Insolvenzverwalter das Guthaben auszahlen, da es - anders als die Kaltmiete - nicht zur Insolvenzmasse gehört. Andernfalls muss der Insolvenzverwalter dir mitteilen, dass das Geld weg ist.
In beiden Fällen hast du das JC damit zufrieden gestellt.
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