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Jobcenter verweigert Bearbeitung von Weiterbewilligungsantrag

Begonnen von abcd, 30. September 2024, 16:44:46

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abcd

Hallo miteinander.

Ich brauche etwas Hilfe..
Bin grad etwas panisch.

Mein Bürgergeld lief bis 30.09 (heute)
Ich habe deshalb am 23.08 eine Weiterbewilligung für mein Bürgergeld beantragt.
Über einen Monat habe ich nichts gehört. Das gabs schonmal... beunruhigt habe ich also letzte Woche am 25.09 angerufen und das Problem geschildert. Miete muss ja schon am 01 gezahlt werden...

Die Dame am Telefon  hat ans Leistungsteam weitergeleitet und schnelle Reaktion angekündigt.
Nun heute am 30.09 hatte ich einen Brief im Briefkasten datiert auf den 26.09 in dem stand, dass ich für "den Integrationsbereich nicht erreichbar war für einen Termin" und mein Weiterbewillungsantrag daher nicht bearbeitet wird.

Briefe für Termine habe ich keine erhalten.
Ich habe mich nach dem Telefonat bei jobcenter.digital eingeloggt, was ich selten mache, and gesehen, dass 2 Termine eingetragen waren für "Vermittlugnsgespräch vor Ort", ein vergangener Termin am 13.09 und einer in der Zukunft gelegen am 15.10, es wurde interessanterweise auch nachträglich ein Termin für 30.09 eingefügt.... was ich heute online gesehen habe. Wieder keine Post, keine Info postalisch.



Ein Sanktionsschreiben, also Sanktionen überhaupt habe ich nicht erhalten. Die Leistungsabteilung weigert sich einfach den Weiterbewilligungsantrag zu bearbeiten, solange ich nicht persönlich zu dem Arbeitsvermittler(?) an einem Termin außerhalb der Leistungsbeziehung erscheine.


Ich bin zudem Schwerkrank (was dem JC aber auch bekannt ist - wäre ich also anständig über den Termin am 13.09 sowie dem komischerweise nachträglich eingetragenen Termin am 30.09 informiert worden, hätte ich das JC jeweils ordungsgemäß im Kontext meiner Gesundheit vertröstet bzw. eventuell zu mir eingeladen. Auch wenn ich mittlerweile nicht mehr im Rollstuhl sitze bin ich oft Bettlägerig, bin daher nicht so flexibel.



Foto des Schreibens:
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.




Abgesehen, davon, dass die Wahrnehmung des nachträglich hinzugefügten Termin am 30.09 für mich ja physikalisch kaum wahrnehmbar ist, wenn ich jetzt erst postalisch informiert werde (siehe Brief), wie soll ich hier reagieren?

Dürfen die einfach meinen Weiterbewilligungsantrag nicht bearbeiten? Und einen "Integrations/Vermittlungs-Termin" davon abhängig machen? Und das auch so kurz vor nackig?

Ich bin hier fast am zittern, ich weiß nicht wie ich das morgen mit der Miete machen soll
Ich hoffe ihr wisst Rat

turbulent

Hallo,
als erstes: Keine Panik!
Die Miete muss nicht morgen raus, schau mal in Deinen Mietvertrag, es sind noch ein paar Tage Zeit. Aber trotzdem empfehle ich Dir, Deine Vermieterin zu informieren, dass die Miete auch diesen Monat kommen wird, nur leider etwas später. Ich würde das nicht begründen. Alles würde nach Ausrede klingen.
Was Du mit dem JC machen kannst - ich hoffe, da melden sich gleich Leute, die nicht raten (to guess) sondern wirklich raten (to advise). Viel Erfolg.
Aber wirklich: KEINE PANIK!
Wegen einmal keine Miete wird nichts passieren - außer einem schlechten Eindruck. Der ist da, das ist Pech, aber jetzt nicht mehr zu ändern. Vermieter dürfen sauer sein, auch schimpfen. Aber weder hauen dürfen sie Dich noch Dich rausschmeißen. Ruf an, ruf an, bevor sie sehen, dass sie nicht drauf ist.
Spare Deine Nerven für Schreib- und Laufkram, der jetzt kommen wird.
Ich drück Dir die Daumen!!!

Fettnäpfchen

abcd

Zitat von: abcd am 30. September 2024, 16:44:46Dürfen die einfach meinen Weiterbewilligungsantrag nicht bearbeiten? Und einen "Integrations/Vermittlungs-Termin" davon abhängig machen? Und das auch so kurz vor nackig?
Wenn Zweifel bestehen kann das JC durchaus eine Leistungseinstellung vornehmen.
Hast du dem JC gegenüber ein Einverständnis gegeben nur noch über JC digital zu kommunizieren?

Wenn nein
dann setze dich mit deinen Möglichkeiten, vermutl. telefonisch mit dem JC in Verbindung und erkläre ihnen das sie umgehend deinen WBA zu bearbeiten haben ansonsten geht zeitgleich ein Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag)(natürlich an deine Situation anpassen) an das SG. (Gefahr für Wohnungskündigung kann ruhig mit erwähnt werden.)

Und das musst du dann auch umgehend machen wenn das JC sich querstellt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: turbulent am 30. September 2024, 17:56:32Wegen einmal keine Miete wird nichts passieren - außer einem schlechten Eindruck. Der ist da, das ist Pech, aber jetzt nicht mehr zu ändern. Vermieter dürfen sauer sein, auch schimpfen.
dein Zuspruch ist ja richtig, aber ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen zumal ja von der Bank vielleicht Rückbuchungen vom Abbuchungsauftrag kommen können, wenn kein Geld auf dem Konto ist oder keine Überziehung möglich da kommen dann schnell vom VM Kosten bis 10 € Gebühren auf einem zu.
Wie lange das JC jetzt braucht, für den Bescheid, ist ja auch noch offen.

Sheherazade

Zitat von: Rotti am 30. September 2024, 19:53:39
Zitat von: turbulent am 30. September 2024, 17:56:32Wegen einmal keine Miete wird nichts passieren - außer einem schlechten Eindruck. Der ist da, das ist Pech, aber jetzt nicht mehr zu ändern. Vermieter dürfen sauer sein, auch schimpfen.
dein Zuspruch ist ja richtig

Dann lass das doch auch mal einfach so im Raum stehen. Bringt doch niemanden was, wenn man die Ängste eines Ratsuchenden noch weiter schürt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Die persönliche Vorsprache beim Integrationsbereich ist keine Leistungsvoraussetzung. Diese Aussage ist nachweislich falsch und die Verweigerung der Antragsbearbeitung ganz klar rechtswidrig.
Die Frage ist jedoch nicht, wie du zu deinem Recht kommst, sondern wie du schnellstmöglich Bürgergeld erhälst.
Begib dich sofort zum JC und lass dich nicht abwimmeln: NOTLAGE! Du wurdest aufgefordert beim Integrationsbereich vorzusprechen, damit dein Antrag bearbeitet werden kann.
Das sollte eigentlich klappen. Falls nichts, rufe beim JC an und verlange einen sofortigen Termin zur Vorsprache im Integrationsbereich. Mach es dringend!
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Schwerbehinderter01

Das dürfte schwierig werden...
Viele JCs stellen sich quer und begründen das mit Personalmangel zur Bearbeitung der Anträge....
Du kannst nur den Vermieter vertrösten, dasss die Miete etwas später als gewohnt, überwiesen wird.
Am Rande bemerkt: Wende dich an Freunde, Bekannte und Verwandte, dass diese dir mal Geld für Miete und Nahrungsmittel auslegen, mit dem Hinweis, diese bekommen das Geld später zurück.

Möglichst dem JC mehrmals "auf die Pelle rücken" und mit Beschwerde beim OB (Stadt) oder Landrat (Kreis) drohen evtl. auch tatsächlich mal tun!
Die sind verpflichtet als Sozialbehörde, Leistungsbeziehern rechtzeitig vor dem gesetzten Ende des Leistungsbezugs, einen WBA zuzusenden, den ausgefüllten WBA anzunehmen und zu bearbeiten. Notfalls (wenn die Zeit und Personal nicht ausreicht) vorzeitig den alten Geldbetrag vor dem ersten des Folgemonats zu überweisen.

Ottokar

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 03. Oktober 2024, 13:32:30Möglichst dem JC mehrmals "auf die Pelle rücken"
Das bringt gar nichts.
Entweder es klappt beim 1. Versuch und der TE kann beim Integrationsbereich vorsprechen, oder es muss beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung des Bürgergeldes zu verurteilen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


abcd

Danke für euren Input

Ich hatte direkt noch am 01 Oktober einen langen Brief rausgesendet ans JC, in welchem ich die sofortige Bearbeitungen des Weiterbewilligungsantrages gefordert habe.

@Ottokar Deinen Satz "Die persönliche Vorsprache beim Integrationsbereich ist keine Leistungsvoraussetzung. Diese Aussage ist nachweislich falsch und die Verweigerung der Antragsbearbeitung ganz klar rechtswidrig." fan ich toll, hab ich da so mit aufgenommen. Beigelegt habe ich auch einen Antrag auf vorläufige Zahlung, "falls sich weiter geweigert wird meinen Weiterbewilligungsantrag zu bearbeiten", aber den müsste ich wohl ans Gericht stellen und nicht ans JC?! Laut Tracking traf mein Schreiben am 04 Oktober ein.


Jetzt gleich werde ich anrufen und die Bearbeitung telefonisch fordern.

Nächste Eskalationsstufen erwäge ich neben Antrag ans SG, Dienstaufsichtsbeschwerde beim JC, beim BMAS, Schreiben an Gleichstellungsbeauftragte, Antidiskriminierungsstelle und Strafanzeige.

Harald53

Zitat von: abcd am 07. Oktober 2024, 13:02:56Jetzt gleich werde ich anrufen und die Bearbeitung telefonisch fordern.

Du solltest aufhören da ständig anzurufen, denn Anrufe sind Schall und Rauch.
Nur schriftliches zählt, also wende dich umgehend ans Sozialgericht wenn du vorrankommen willst.

Ottokar

Der Antrag auf vorläufige Zahlung geht ans JC.
Beim zuständigen Sozialgericht stellt man Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung des Bürgergeldes zu verurteilen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


abcd

Zitat von: Harald53 am 07. Oktober 2024, 13:22:02Du solltest aufhören da ständig anzurufen, denn Anrufe sind Schall und Rauch.
Nur schriftliches zählt, also wende dich umgehend ans Sozialgericht wenn du vorrankommen willst.

Wie gesagt, ich habe vorher ja schriftlich alles versendet. Jetzt nach dem Telefonat dasselbe nochmal über das JC Onlineportal, da mir am Telefon gesagt wurde die brauchen 3-5 Tage um Post einzuscannen ....

Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2024, 14:14:11Der Antrag auf vorläufige Zahlung geht ans JC.

Gut, hab ichs doch richtig versendet :)


Will denen die Gelegenheit geben einzulenken.
Kommt da jetzt die nächsten 2 Tage nichts, geht was ans SG raus + Dienstaufsichtsbeschwerde


Schwerbehinderter01

@abcd:
Du wirst genauso kämpfen müssen, wie auch ich zur Zeit...