Jobcenter verweigert Bearbeitung von Weiterbewilligungsantrag

Begonnen von abcd, 30. September 2024, 16:44:46

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Sheherazade

Da muss eine Begründung drin stehen, warum der Bewilligungszeitraum so kurz ist.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

abcd

Keine Begründung drinnen. 0 Text abseits des Standart-Text. Normalerweise bekomme ich uebrigens immer "nur" 6 Monate (meine Miete ist zu hoch, daher hab ich nie angefochten)

Mache heut den Widerspruch fertig.

Ottokar

Das Abweichen von der gesetzlich geregelten Bewilligungsdauer von 12 Monaten ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zulässig.
U.a. darf der Bewilligungszeitraum auf sechs Monate verkürzt werden, wenn die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind (§ 41 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SGB II).
Für eine Verkürzung auf 3 Monate fehlt es jedoch an einer Rechtsgrundlage. Ich würde deshalb Widerspruch einlegen und zeitgleich einen WBA stellen.
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