Neue Regeln/ Sanktionen?

Begonnen von Andree, 03. Oktober 2024, 00:28:51

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Andree

Guten Morgen,

Was sind oder besser gefragt ist der Unterschied zu den alten Sanktionen?

Ich meine 30% waren doch schon immer seitdem letzten Mal.

Dann kam der gute Hubi und hatte 100% eingeführt auch für 3 Monate....

Was ist jetzt aktuell?

180

Vor dem Urteil Ende 2019 gab es für verpasste Meldetermine 10% Sanktion für 3 Monate.
Für verweigerte Maßnahmen und EGV Verstöße, so wie VVs mit RFB gab es beim 1. Verstoß 30% für 3 Monate, dann 60% für 3 Monate und beim 3. Verstoß innerhalb eines Jahres 100% Totalsanktion.

Dann kam das Corona Affentheater mit Sanktionsoratorium, etc.

Und aktuell gibt es 10% Sanktion für 1 Monat für jeden verpassten Meldetermin. Für alle anderen Verstöße (außer verweigerte Arbeitsaufnahme) gibt es es erst 10% Sanktion für ein Monat, dann 20% für 2 Monate und beim Dritten Verstoß 30% für 3 Monate. Es kann nie mehr als 30% in einem Monat sanktioniert werden. Und man hat die Sanktionen in Leistungsminderungen umbenannt.

Ab Januar 2025 soll es 30% Sanktion für 3 Monate für jeden verpassten Meldetermin geben. Ob es dann noch Leistungsminderung genannt wird oder "Heil Hubertus Regelsatzreduzierungsoptimierung" oder sonst wie, steht noch nicht fest.
Das Limit wird weiterhin bei 30% pro Monat liegen (BVerfG Urteil).
Man will aber versuchen 100% Totalsanktionen durchzusetzen bei
"verweigerter Arbeitsaufnahme" (ermöglicht totale Willkür) oder Schwarzarbeit.
Da es keine Statistik über getötete Kunden gibt (Verhungern durch Leistungsverweigerung), verbessert jeder Tote die Statistik...

Bimimaus5421

Zitat von: 180 am 03. Oktober 2024, 09:42:30Vor dem Urteil Ende 2019 gab es für verpasste Meldetermine 10% Sanktion für 3 Monate.
Für verweigerte Maßnahmen und EGV Verstöße, so wie VVs mit RFB gab es beim 1. Verstoß 30% für 3 Monate, dann 60% für 3 Monate und beim 3. Verstoß innerhalb eines Jahres 100% Totalsanktion.

Dann kam das Corona Affentheater mit Sanktionsoratorium, etc.

Und aktuell gibt es 10% Sanktion für 1 Monat für jeden verpassten Meldetermin. Für alle anderen Verstöße (außer verweigerte Arbeitsaufnahme) gibt es es erst 10% Sanktion für ein Monat, dann 20% für 2 Monate und beim Dritten Verstoß 30% für 3 Monate. Es kann nie mehr als 30% in einem Monat sanktioniert werden. Und man hat die Sanktionen in Leistungsminderungen umbenannt.

Ab Januar 2025 soll es 30% Sanktion für 3 Monate für jeden verpassten Meldetermin geben. Ob es dann noch Leistungsminderung genannt wird oder "Heil Hubertus Regelsatzreduzierungsoptimierung" oder sonst wie, steht noch nicht fest.
Das Limit wird weiterhin bei 30% pro Monat liegen (BVerfG Urteil).
Man will aber versuchen 100% Totalsanktionen durchzusetzen bei
"verweigerter Arbeitsaufnahme" (ermöglicht totale Willkür) oder Schwarzarbeit.
Da es keine Statistik über getötete Kunden gibt (Verhungern durch Leistungsverweigerung), verbessert jeder Tote die Statistik...

Wenn Sie das so durchziehen muss jeder einzelne der davon betroffen ist sich dagegen wehren  bis zum bverfg

Das Existenzminimun muss jederzeit gewahrt werden und mit Sanktionen ist das Exmin nicht gewahrt
Also den Rechtsweg nutzen in allen Instanzen
Das bverfg wird mit Sicherheit was dazu noch sagen
Es können dann nur die Betroffene agieren


Kopfbahnhof

Zitat von: 180 am 03. Oktober 2024, 09:42:30Ab Januar 2025 soll es 30% Sanktion für 3 Monate für jeden verpassten Meldetermin geben
Das finde ich die größte Sauerei!

Erstens kann jeder mal einen Termin verpassen, egal wo.
Zweitens kommen genügend Einladungen zu spät oder gar nicht erst beim Empfänger an.

Bekommt man sie doch und verpasst den Termin, ist man ja direkt zum Lügen gezwungen.
Wer riskiert wegen so einer Lappalie schon gern für 3 Monate, so eine deftige Kürzung?

Oder die JC versenden den Wisch nur noch per Einschreiben.

Fritz1971

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Oktober 2024, 18:42:28
Zitat von: 180 am 03. Oktober 2024, 09:42:30Ab Januar 2025 soll es 30% Sanktion für 3 Monate für jeden verpassten Meldetermin geben
Das finde ich die größte Sauerei!

Erstens kann jeder mal einen Termin verpassen, egal wo.
Zweitens kommen genügend Einladungen zu spät oder gar nicht erst beim Empfänger an.

Bekommt man sie doch und verpasst den Termin, ist man ja direkt zum Lügen gezwungen.
Wer riskiert wegen so einer Lappalie schon gern für 3 Monate, so eine deftige Kürzung?

Oder die JC versenden den Wisch nur noch per Einschreiben.

Bei Meldeversäumnissen soll 30% für einen Monat gelten, nicht für drei Monate.
https://www.gegen-hartz.de/news/sanktionen-kuerzungen-zwaenge-haertere-buergergeld-regeln-ab-2025

Ottokar

Der Staat muss sparen!
Die mit Abstand meisten Sanktionen, fast 80%, sind Meldepflichtverletzungen. Da geht dem Staat ein riesen Haufen Geld verloren!
Meldepflichtverletzungen statt wie bisher mit 10% neu mit 30% zu sanktionieren bringt dem Staat pro Sanktion statt 56,30 Euro dann 168,90 Euro Ersparnis.
Bei jährlich ca. 350.000 Sanktionen wegen Meldepflichtverletzungen konnte der Staat bislang ca. 20 Millionen Euro an Ausgaben fürs Bürgergeld einsparen, nach den neuen Sanktionsregelungen dann ca. 60 Millionen Euro.
Das lohnt sich!
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


I bims

Zitat von: Ottokar am 04. Oktober 2024, 12:43:34Bei jährlich ca. 350.000 Sanktionen wegen Meldepflichtverletzungen konnte der Staat bislang ca. 20 Millionen Euro an Ausgaben fürs Bürgergeld einsparen, nach den neuen Sanktionsregelungen dann ca. 60 Millionen Euro.
Das lohnt sich!

Ausgaben Bundeshaushalt 2024: 476,8 Mrd € sprich 476800 Millionen €. Die 60 Millionen entsprechen 0,12584%.

Wahnsinnsersparnis  :grins:

Kopfbahnhof

Zitat von: Fritz1971 am 03. Oktober 2024, 19:59:31soll 30% für einen Monat gelten, nicht für drei Monate

Soll, aber genaues dazu weiß man offenbar noch nicht.
Jedenfalls ist dazu, noch nichts beschlossen.

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/buergergeld-verschaerfung-sanktionen-geldautomaten-sprengung-100.html

Taro

Keine Ahnung, wo das Problem liegt.
Es gibt doch das Merkblatt "SGB II - Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitslose", dass einem auf dem Jobcenter ausgehändigt wird und dessen Erhalt und Kenntnisnahme des Inhalts  man auf dem "Hauptantrag Bürgergeld" bestätigen kann.

Man kann's auch unter
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/downloads-arbeitslos-arbeit-finden
herunterladen.
Ziemlich weit unten unter "Bürgergeld | Merkblätter und Broschüren" und dann "Merkblatt Bürgergeld" anklicken.

Die Infos findet man dann auf den Seiten 77 bis 80.
Auf Seite 78:
Erste Pflichtverletzung = 10% Minderung für einen Monat
Zweite Pflichtverletzung = 20% Minderung für zwei Monate
Ab der dritten Pflichtverletzung = 30% Minderung für drei Monate.


Auf Seite 80:

"Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzungen sowie Meldeversäumnissen sind in der Summe auf 30% des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt".

Da dies eine offizielle Broschüre des JC ist, nach der sich Bürgergeldempfänger zu richten haben, dürften diese Angaben wohl aktuell sein.

Man sollte sich solche Merkblätter halt mal selbst durchlesen statt gleich Panik zu verbreiten und im Internet bei selbsternannten "Fachmännern" nach Hilfe zu suchen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Taro am 04. Oktober 2024, 17:10:06Keine Ahnung, wo das Problem liegt.
Zitat von: Taro am 04. Oktober 2024, 17:10:06Man sollte sich solche Merkblätter halt mal selbst durchlesen statt gleich Panik zu verbreiten und im Internet bei selbsternannten "Fachmännern"

Evtl. bei dir selbst?

Es geht hier nicht um die aktuellen Regelungen, sondern um die zukünftig möglichen.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Oktober 2024, 17:26:54Es geht hier nicht um die aktuellen Regelungen, sondern um die zukünftig möglichen.

Eigentlich nicht.

Zitat von: Andree am 03. Oktober 2024, 00:28:51Was ist jetzt aktuell?

Für die zukünftig möglichen Regelungen müsste man schon eine Glaskugel haben.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 04. Oktober 2024, 18:38:23Eigentlich nicht.
Ich bin von der Überschrift ausgegangen.

Neue Regeln/ Sanktionen?

NRWMaster

Bleib es bei den unverbindlichen Kooperationsplan ?

Die EGVs kommen ja nicht zurück

Verycold

Unwahrscheinlich, der Koop-Plan hat sich ja offensichlich nicht bewährt.