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Wohngeld -> Bürgergeld = ??

Begonnen von sunny417, 26. September 2024, 14:55:59

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Quinky

Das Jobcenter hat sich selbst widersprochen!
Es schrieb:
Für die Monate Januar bis März ergab sich aufgrund übersteigendem Einkommens kein Leistungsanspruch
DAS bedeutet:
Für die Monate Januar bis März wurde der Leistungsanspruch ABGELEHNT! = Es bestand kein ALGII!"!
Weiterhin wurde geschrieben:
Die Nachzahlung des Wohngeldes würde zu einem Wegfall des Leistungsanspruch führen. Diese Begründung ist FALSCH
DENN
bereits OHNE die Wohngeldnachzahlung ist der Leistungsanspruch wegen übersteigendem Einkommen abgelehnt worden. Diese Begründung hat das Jobcenter selbst angegeben.
d.h
für Januar bis März bestand kein ALGII-Anspruch. Diesen hat das Jobcenter eindeutig abgelehnt. Somit ist die Wohngeldnachzahlung Einkommen.

Auf jeden Fall in Widerspruch/Überprüfungsantrag gehen!