Fahrtkosten zu Meldeterminen werden nicht erstattet

Begonnen von talokatel823, 09. Oktober 2024, 09:28:26

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talokatel823

Hallo zusammen,
ich hatte im Juli und im August jeweils eine Einladung zu einem Meldetermin. Ich habe einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung vor Ort eingereicht und darauf wurde trotz Erinnerungsschreiben meinerseits nie reagiert. Es gab also weder eine Reaktion noch eine Zahlung des JC.

Was kann ich als Nächstes tun? Und wie kann ich dafür sorgen, dass zukünftig die Fahrtkosten für einen Meldetermin vom JC vorausbezahlt werden?

MfG
talokatel

OLD-MAN

....im voraus bezahlt werden -sieht schlecht aus!

Erinnern?

....nach 3 Monaten - Untätigkeitsklage
....nach 6 Monaten - Klage bei SG einrichen!

Unwissender

Zitat von: OLD-MAN am 09. Oktober 2024, 09:38:37....im voraus bezahlt werden -sieht schlecht aus!



:offtopic:

Das stimmt so nicht! ich z.B. fordere immer Fahrtkosten Voraus (eben weil ich so eine ähnliche Erfharung auch gemacht habe) Es steht eben nirgends geschrieben, das man in Vorleistung gehen muss und wenn man sich die Fahrt nicht leisten kann und keine Vorauszahlung bekommt, nicht zum Termin erscheinen! Darauf hinweisen (und das das Gespräch auch telefonisch erfolgen kann) und ggf gegen eine etwaige Sanktion klagen (solltest du recht bekommen da die Reisekosten bisher nicht übernommen wurden! Auch bei der nächste Einladung darauf hinweisen!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

TripleH

Zitat von: OLD-MAN am 09. Oktober 2024, 09:38:37nach 3 Monaten - Untätigkeitsklage

Nach 6 Monaten ist Untätigkeitsklage möglich. Und reguläre Klage erst, wenn es einen Widerspruchsbescheid gibt, weil die Reisekosten z. B. abgelehnt wurden.
 

talokatel823

Zitat von: Unwissender am 09. Oktober 2024, 09:50:20Das stimmt so nicht! ich z.B. fordere immer Fahrtkosten Voraus (eben weil ich so eine ähnliche Erfharung auch gemacht habe) Es steht eben nirgends geschrieben, das man in Vorleistung gehen muss und wenn man sich die Fahrt nicht leisten kann und keine Vorauszahlung bekommt, nicht zum Termin erscheinen! Darauf hinweisen (und das das Gespräch auch telefonisch erfolgen kann) und ggf gegen eine etwaige Sanktion klagen (solltest du recht bekommen da die Reisekosten bisher nicht übernommen wurden! Auch bei der nächste Einladung darauf hinweisen!
Es ist nicht so, dass ich wegen dem fehlenden Geld jetzt in finanzielle Notlage gerate, aber als Leistungsbezieher fehlt das Geld eben. Ich sehe es auch einfach nicht ein, zu diesen Terminen zu erscheinen, wenn ich danach immer so ein Theater wegen den Fahrtkosten habe. Die ständigen Briefe deswegen kosten ja auch Geld.
Könnte ich die nächste Einladung einfach mit dem Antwortformular absagen, mit der Begründung, dass meine Fahrtkosten nicht erstattet werden und ich nicht in Vorleistung gehen muss?

Unwissender, wie bist du das genau angegangen? Reicht es, das in einem Schreiben ans JC zu fordern oder wurde das bei dir in einer Klage erwirkt?

TripleH

Zitat von: talokatel823 am 09. Oktober 2024, 10:23:16Könnte ich die nächste Einladung einfach mit dem Antwortformular absagen, mit der Begründung, dass meine Fahrtkosten nicht erstattet werden und ich nicht in Vorleistung gehen muss?

Können kannst du. Gibt nur halt eine Sanktion, da du eben sehr wohl vorausleisten musst. So ungefähr sieht das dann aus:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/164258

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/171581

 

talokatel823

Man muss vorleisten und hat dann noch Zusatzkosten, den Aufwand und Ärger, weil das JC die Fahrtkosten dann einfach nicht erstattet. Großartig.

Die verweigern hier ja mittlerweile auch am Empfang Unterlagen anzunehmen oder zu quittieren, obwohl sie das vorher noch gemacht haben. "Werfen sie es einfach in den Briefkasten." heißt es dann.  :wand:

TripleH

Versuche es mal mit dem Vorgesetzten. Also Beschwerde an den Teamleiter oder gleich an die Geschäftsführung. Wenn es ein JC aus BA und Kommune ist, hilft es auch, das Kundenreaktionsmanagement anzuschreiben.

Unwissender

@talokatel823:

Ich habe geantwortet, das ich den Termin mangels Geld nicht wahrnehmen kann! Da es in der Vergangenheit immer Probleme mit der Erstattung gab (gar nicht oder zu wenig gezahlt) unternehme ich reisen zu Terminen (die mir vorgegeben werden) nur noch gegen Vorleistung! Es sei denn es kann mir ein § genannt werden der mich zur Vorleistung "zwingt"
Daraufhin gab es eine Anhörung, in der ich fast das Gleiche geschrieben habe, und nach einem § verlangt habe, der besagt das ich in Vorleistung zu gehen habe!

Und es kam wie es kommt! Die haben tatsächlich probiert mir deswegen eine Sanktion reinzudrücken, was mein Anwalt aber ganz schnell mit einem Schreiben verhindert hat!  :yes:
Seitzdem ist Ruhe und ich werde "im Bedarfsfall" nur angerufen!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

TripleH

Zitat von: Unwissender am 10. Oktober 2024, 11:08:07Es sei denn es kann mir ein § genannt werden der mich zur Vorleistung "zwingt"


Liest du hier:

ZitatFahrtkosten zum Meldetermin
1. Fahrten zum Meldetermin sind grundsätzlich aus dem Regelbedarf zu bestreiten.
2. Fahrtkosten zum Meldetermin können vom Jobcenter im Rahmen einer Ermessensentscheidung erstattet bzw. vorgestreckt werden. Bei Mittellosigkeit des Leistungeberechtigten ist dabei das Ermessen auf Null reduziert.

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/171581

Zitat von: Unwissender am 10. Oktober 2024, 11:08:07Die haben tatsächlich probiert mir deswegen eine Sanktion reinzudrücken, was mein Anwalt aber ganz schnell mit einem Schreiben verhindert hat! 

Das Glück hat vielleicht nicht jeder. Es gibt sicherlich auch genug Jobcenter Mitarbeiter, die die Rechtsprechung kennen und sich nicht von einem Anwalt in Boxhorn jagen lassen.
 

Fettnäpfchen

 :flag:

Zitat von: TripleH am 10. Oktober 2024, 15:04:44http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/171581
abgesehen davon das es in dem Urteil Punkt 2+3 gibt:
2. Fahrtkosten zum Meldetermin können vom Jobcenter im Rahmen einer Ermessensentscheidung erstattet bzw. vorgestreckt werden. Bei Mittellosigkeit des Leistungeberechtigten ist dabei das Ermessen auf Null reduziert.
3. Mittellosigkeit stellt grundsätzlich keinen wichtigen Grund dar, zum Meldetermin nicht zu erscheinen, wenn hierfür Fahrtkosten entstehen. Allerdings ist das Jobcenter umgehend von der Mittellosigkeit zu informieren, damit es ggf. die Fahrtkosten vorstrecken kann.

Kommt dazu noch dass ein bayerisches LSG nicht über dem Urteil des BSG steht!

Erster Anhang ist etwas ausführlicher und betrifft verschiedene vorstellbare Szenarien als die anderen Anhänge.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Xellos

Sind BGler nicht mittellos?

Von daher ...

Aber, da man ja das Anrecht aufne Begleitperson hat, müsste diese die Kosten ja auch erstattet bekommen?

TripleH

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Oktober 2024, 17:08:23Bei Mittellosigkeit des Leistungeberechtigten ist dabei das Ermessen auf Null reduziert.

Das trifft hier im konkreten Fall aber nunmal nicht zu:

Zitat von: talokatel823 am 09. Oktober 2024, 10:23:16Es ist nicht so, dass ich wegen dem fehlenden Geld jetzt in finanzielle Notlage gerate,


Und auch der User Unwissender hat nichts davon geschrieben, dass er das nur macht, wenn er komplett mittellos ist, sondern ständig und generell.

Wenn es befürwortet wird, dass sich andere User durch solche Behauptungen in die Gefahr einer Leistungsminderung begeben: bitte, deren Entscheidung. Aber um entscheiden zu können, sollten sie auch mitgeteilt bekommen, dass es eben nicht so easypeasy ist, wie dargestellt.

Zitat von: Xellos am 10. Oktober 2024, 17:58:10Sind BGler nicht mittellos? Von daher ...

Da dient der erste Link, den ich oben gepostet habe. Aber gern zitiere ich, wenn der Aufruf des Urteils so schwer ist:

ZitatDer vom Kläger geltend gemachte Hinderungsgrund - finanzielle Unmöglichkeit der Vorfinanzierung der Fahrtkosten von 2,40 EUR bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel - hat nicht vorgelegen. Aus dem zu der Gerichtsakte gereichten Kontoauszug geht hervor, dass das Girokonto des Klägers am 29.10.2012 ein Guthaben von 2,86 EUR (Saldo vom 04.10.2012 von 72,85 EUR - 70,00 EUR Abbuchung am 04.10.2012 und von 0,01 EUR am 11.10.2012). Auch nach Abhebung eines Betrages von 2,40 EUR hätte das Girokonto noch ein Guthaben von 0,46 EUR aufgewiesen. 

Und wenn das Bayrische LSG sagt, es ist erstmal aus dem Regelsatz zu zahlen, ist ein Bürgergeldempfänger eben nicht nur aufgrund des Bürgergeldbezugs per se mittellos.



 

Unwissender

Interessant! Entweder wusste der/die SB beim JC nix von der Regelung, oder er/sie hat die Urteile nicht richtig verstanden!

Im obigen Beisopiel ist von 2,40 € Reisekosten die Rede, obwohl noch ca 70,00 € auf dem Konto waren!

(Obwohl ich diese Regelung extrem finde! Man bedenke, man wird moantlich einbestellt, hat jedesmal Kosten von je 20 €! Die fehlen dann im Monat! Bis die Erstattung kommt, dauert es, wenn diese überhaupt kommt! Und dann käme es zur verbotenen Unterdeckung, wie das obige Urteil besagt)

Bei mir wären es 15,- € gewsen bei noch 4,99 € auf dem Konto. Da 1. der Moant noch nich rum war und 2. das Konto keinen Dispo hat wäre es auch nich möglich gewesen, die Kosten aufzubringen! Vielleicht hat der Anwalt so argumentiert!  :weisnich:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

TripleH

Zitat von: Unwissender am 11. Oktober 2024, 08:49:38Im obigen Beisopiel ist von 2,40 € Reisekosten die Rede, obwohl noch ca 70,00 € auf dem Konto waren!


???

ZitatAus dem zu der Gerichtsakte gereichten Kontoauszug geht hervor, dass das Girokonto des Klägers am 29.10.2012 ein Guthaben von 2,86 EUR (Saldo vom 04.10.2012 von 72,85 EUR - 70,00 EUR Abbuchung am 04.10.2012 und von 0,01 EUR am 11.10.2012). Auch nach Abhebung eines Betrages von 2,40 EUR hätte das Girokonto noch ein Guthaben von 0,46 EUR aufgewiesen. 

Er hatte 2,86 Euro auf dem Konto. Abzüglich Fahrtkosten von 2,40 Euro hätte er noch 0,46 Euro Guthaben gehabt.

Zitat von: Unwissender am 11. Oktober 2024, 08:49:38Bei mir wären es 15,- € gewsen bei noch 4,99 € auf dem Konto. Da 1. der Moant noch nich rum war und 2. das Konto keinen Dispo hat wäre es auch nich möglich gewesen, die Kosten aufzubringen! Vielleicht hat der Anwalt so argumentiert! 

Wenn das bei dir nur einmalig so war, solltest du nicht so schreiben, als ob du bei jeder Einladung so vorgehst.

Denn das hier klingt nach "so mache ich es immer":

Zitat von: Unwissender am 10. Oktober 2024, 11:08:07Da es in der Vergangenheit immer Probleme mit der Erstattung gab (gar nicht oder zu wenig gezahlt) unternehme ich reisen zu Terminen (die mir vorgegeben werden) nur noch gegen Vorleistung!