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Neuer Umzugszwang für Leistungsbeziehende

Begonnen von selbiger, 09. Oktober 2024, 14:16:59

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selbiger

Nach den mit der "Wachstumsinitiative" geplanten Änderungen im Bürgergeld soll Beziehern zumutbar sein, für einen Job umzuziehen – egal ob sie selbst dies wollen oder nicht. Bei Ablehnung könnte die 100% Sanktion greifen.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-neuer-umzugszwang-fuer-leistungsbeziehende

wiedermal zeigen die wahren verbrecher ihre hässlichsten fratzen.. :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

TripleH

Das ist schon immer so gewesen. Die Zumutbarkeitsnorm dazu im SGB III lautet:

ZitatEin Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einer arbeitslosen Person zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs aufnehmen wird. Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__140.html

Und was für Empfänger von normalen Arbeitslosengeld zumutbar ist, war und ist auch schon immer für Empfänger von ALG2 / Bürgergeld zumutbar.

Genauso wie der Blödsinn mit "jetzt kann einmal im Monat eingeladen werden". Das konnte auch schon immer gemacht werden, solange es nicht gegen das Übermaßverbot verstößt, was bei einmal im Monat in weiter Ferne liegt.

Da erfinden ein paar Parteien etwas, was es schon lange gibt und es wird auf den Zug aufgesprungen ohne Nachzudenken. Lächerlich.


Marco1982

Da ist aber vieles wenn und aber drin und das Beispiel mit dem Vermiter sorry Aktuell wird wohl auf beiden Seiten Panik verbreitet.

Und selbst wenn so ein Fall mal kommen sollte mit dem Vermitter selbst bei der 100% Sanktion wird die Miete weiter bezahlt.

Sehe das wie TripleH und hab das auch schon gestern geschrieben einladen war auch jetzt schon jeden Monat möglich.

Am ende werden jetzt die Leute wo neu ins BG kommen öfters eingeladen odar sogar nur Angerufen, das können die JC ja selber entscheiden und bei denn meisten läuft so weiter wie bis jetzt auch.

anne

Zitat von: TripleH am 09. Oktober 2024, 14:30:22Genauso wie der Blödsinn mit "jetzt kann einmal im Monat eingeladen werden".
Können schon
aber im Sommer war noch die Rede von "muß sich einmal monatlich persönlich melden"


Sensoriker

Zitat von: TripleH am 09. Oktober 2024, 14:30:22Das ist schon immer so gewesen. Die Zumutbarkeitsnorm dazu im SGB III lautet:
Aber es lässt sich doch so schön eine reißerische Überschrift und einen völlig überzogenen Bericht daraus kreieren.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

selbiger

Zitat von: Marco1982 am 09. Oktober 2024, 14:39:57odar sogar nur Angerufen,

zum glück kann man niemandes zwingen ein telefon zuzulegen..zudem bin ich niemandes verpflichtet meine telefonummer herauszugeben..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Marco1982

Das mit dem Telfon ist ein Angebot was jetzt schon viele JC anbieten, wenn du das nicht willst, wirste halt eingeladen.


Neo333

ZitatDiese Regelung kann zudem dazu führen, dass strukturschwache Regionen weiter Einwohnern im Erwerbsalter verlieren und die Metropolregionen, in denen es schon jetzt keinen verfügbaren angemessenen Wohnraum mehr gibt, weiter überfüllt werden.

Vor Jahren kam übrigens meines Wissens nach mal eine deutsche Doku in DE, wo Metropolregionen als eine Möglichkeit oder ähnliches als Bevölkerungsbremse verkauft oder so wurden.

Rotti

Zitat von: selbiger am 09. Oktober 2024, 14:16:59wiedermal zeigen die wahren verbrecher ihre hässlichsten fratzen.. :teuflisch:
jedes Unternehmen auch die Deutschland AG will gut dastehen ohne Rücksicht auf Verluste der wenigen von den Reichen bekommen sie nix

Schnuffel01

Zitat von: TripleH am 09. Oktober 2024, 14:30:22Das konnte auch schon immer gemacht werden
Ü25 und U50 hatten schon das "Vergnügen".
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

selbiger

Nach den mit der "Wachstumsinitiative" geplanten Änderungen im Bürgergeld soll Beziehern zumutbar sein, für einen Job umzuziehen – egal ob sie selbst dies wollen oder nicht.
Bei Ablehnung könnte die 100% Sanktion greifen.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-neuer-umzugszwang-fuer-leistungsbeziehende-nov
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Marco1982

Naja da ist sehr viel WENN drin und auch ein komisches Beispiel mit dem Vermiter, wenn dann könnte sowas vielleicht mal zu einem einzelfall werden.

Als ob jeder Vermiter ein Freund in einer andern Stadt hat, der dann auch noch eine Firma hat so das er einstellen könnte.

Und selbst dann ist erstmal nur der Regelsatz weg 2 Monate und die Miete wird weiterbezahlt, also nicht sofort Entmietet.

Finde langsam wird auf beiden Seiten Panik verbreitet.

Umzug im SGB gabs schon immer für eine Arbeit, allerdings reicht ja nicht nur ein Job in einer anderen Stadt sondern es muss ja auch erstmal eine Wohnung gefunden werden.

Hat schon ein Grund warum ein Umzug selbst bei Hartz 4 damals sehr wenig zum einsatz gekommen ist.


anne

Zitat von: Marco1982 am 27. November 2024, 22:00:09Finde langsam wird auf beiden Seiten Panik verbreitet.
Ja
https://www.focus.de/finanzen/man-fuehlt-sich-ausgeliefert-buergergeld-empfaenger-fuerchten-sich-auch-wegen-wahlkampf_id_260509284.html
Kürzungen drohen,,Fühlt sich ausgeliefert": Bürgergeld-Empfängerin fürchtet sich - auch wegen Wahlkampf

es bleibt abzuwarten

Rotti

Zitat von: selbiger am 09. Oktober 2024, 14:16:59Nach den mit der "Wachstumsinitiative" geplanten Änderungen im Bürgergeld soll Beziehern zumutbar sein, für einen Job umzuziehen – egal ob sie selbst dies wollen oder nicht. Bei Ablehnung könnte die 100% Sanktion greifen.
Für meinen Traumjob würde ich auch ohne wenn und aber umziehen sogar nach Berlin.

Milla

Was hier überhaupt nicht beachtet wurde sind die Umzugskosten. Ein Bekannter ist letztens umgezogen 30km entfernt vom alten Wohnort. Das günstigste Umzugsunternehmen schlug mit 1700€ zu Buche. Das könnte sehr teuer werden für die JC wenn da jetzt 250km zwangsumziehen muss.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!