Bürgergeldantrag wenn man bei den Eltern wohnt

Begonnen von Mizon, 14. Oktober 2024, 13:52:22

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Mizon

Hallo,

bin neu hier und habe ein paar Fragen, bei dem Thema Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft steig ich nicht durch.

Ich bin 35, habe noch nie Bürgergeld oder Hartz4 bezogen und habe zur Zeit keine Arbeit, ich wohne zur Zeit bei meinen Eltern. Bin selbst krankenversichert (gesetzlich), bis Sommer 2023 habe ich für mich selbst gesorgt aber seit einem Krankenhaushalt konnte ich nicht mehr die Krankenkasse bezahlen. Meine Eltern haben seitdem die KV für mich übernommen und mir quasi 100€ "Taschengeld" gezahlt. Gesundheitlich ist nun wieder alles vorerst ok und ich suche nach Arbeit.

Habe mit meinen Eltern keinen (Unter)mietvertrag. Die Wohnung ist ihr Eigentum. Wir leben halt zusammen, ich habe ein einzelnes Zimmer.

Vermutlich erfüllt das nun alle Voraussetzungen für eine Hausgemeinschaft, oder?
Meine Eltern sind nun Rentner und können das für mich finanziell nicht mehr stemmen. Da sie mich unterstützt haben wir wohl für die Beantragung des Bürgergelds ihr Einkommen berücksichtigt? Ich habe gelesen dort gäbe es Freibeiträge.. Aber gibt es irgendwo eine Information dazu, wie hoch diese sind?

Viele Grüße und danke schonmal

Sheherazade

Steige ich gerade nicht ganz durch. Hast du kein ALGI bezogen nach dem Verlust deiner Arbeitsstelle, wann immer das war?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Mizon

Zitat von: Sheherazade am 14. Oktober 2024, 15:06:40Steige ich gerade nicht ganz durch. Hast du kein ALGI bezogen nach dem Verlust deiner Arbeitsstelle, wann immer das war?
Tut mir leid das hätte ich genauer erklären müssen, meine letzte Arbeitsstelle war eine Werkstudentenstelle 2021 und die Beschäftigung wurde durch den Abschluss meines Studiums beendet, daher hätte ich dafür auch kein ALG I beziehen können. Vor dem Studium hatte ich in meinem gelernten Ausbildungsberuf (auch bei der Firma, in der ich die Ausbildung absolvierte) gearbeitet, daher habe ich bisher noch nicht ALG beantragen müssen.

Sheherazade

Ich würde an deiner Stelle den schon längst überfälligen Antrag auf Bürgergeld stellen, damit du den Regelsatz und die KV bekommst und deine Eltern endlich finanziell entlastet werden. Auf eine Mietzahlung für 1 Zimmer sind sie wahrscheinlich nicht so angewiesen, oder? Dann würde es die Sache nämlich vereinfachen. Du bist 35 Jahre alt und somit deine eigene Bedarfsgemeinschaft, Einkommen deiner Eltern kann dir nicht angerechnet werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Mizon

Ergänzend zu oberem Beitrag von Sheherazade

könntest du noch eine KbV mit deinen Eltern abschließen um die Kosten von Wasser usw. deinen Eltern (steuerfrei) zukommen zu lassen. Dazu dürfte naturgemäß keine Kalt o. Warmmiete in der KbV stehen.

Oder weil es Eigentum ist ein MV abschließen dies wird vom Finanzamt aber bei den Eltern als Einkommen gesehen und entsprechend versteuert.

Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.