Übernahme der Nebenkostenabrechnung außerhalb des ALG2-Bezugs möglich?

Begonnen von pihlipp, 21. Oktober 2024, 10:11:49

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pihlipp

Hi,

ist es möglich dass das Jobcenter die Nebenkostenabrechnung übernimmt, auch wenn man nicht mehr im ALG2 Bezug ist (sondern inzwischen Bafög erhält), allerdings die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter für das Jahr 2022 erstellt wurde (also knapp 2 Jahre später) und man in dem Jahr im ALG 2 Bezug war?

Lg

Sheherazade

Wenn ich mich nicht irre, ist dein Vermieter zu spät dran mit seiner Forderung. Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 hätte dir bis zum 31.12.2023 zugehen müssen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

jens123

So ist es. Wenn der Vermieter die Nebenkostenabrechung für das Jahr 2022 nach dem 31.12.2023 zustellte, hat er Pech gehabt und keinen Anspruch auf eine Nachzahlung (mehr), da Frist seit fast 10 Monaten verstrichen. Evtl. Guthaben hätte er aber ggf. verrechnen müssen.

§ 556 Abs. 3 BGB:
"...Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten..." https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html

Die gesetzliche Regelung ist eindeutig, man sollte diese dem Vermieter mitteilen.

pihlipp

Alles klar, das ist gut zu wissen.

Mal aus Neugierde: Wenn das ganze noch rechtzeitig angekommen wäre, gäbe es dann in diesem Fall die Möglichkeit das vom JC übernehmen zu lassen?

Ottokar

Jetzt nicht mehr.
Man kann für den Monat der Fälligkeit einmalig Bürgergeld beantragen, dann wird die Betriebskostennachzahlung mit berücksichtigt.
Das geht im Übrigen auch im SGB XII, wenn man Altersentner ist oder dauerhaft voll erwerbsgemindert.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


pihlipp

Zitat von: Ottokar am 21. Oktober 2024, 14:21:00Man kann für den Monat der Fälligkeit einmalig Bürgergeld beantragen, dann wird die Betriebskostennachzahlung mit berücksichtigt.
Das geht im Übrigen auch im SGB XII, wenn man Altersentner ist oder dauerhaft voll erwerbsgemindert.
Geht das auch wenn man Bafög erhält und studiert?

Ottokar

Das geht nur, wenn man dem Grunde nach Anspruch auf Bürgergeld hat.
Wenn man als Student vom Bürgergeldanspruch ausgeschlossen ist, geht das also logischerweise nicht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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