Übergang von Bürgergeld in Grundsicherung, wie läuft das ab ?

Begonnen von Croco, 21. Oktober 2024, 15:06:09

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Croco

Hallo ans Forum,

in ein paar Jahren werde ich vom Bürgergeld in die Rente wechseln.
Leider reicht die Rente zu Leben nicht aus, daher werde ich wohl (auch) die Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen.

Nun habe ich eine Frage dazu:

Wie läuft der Wechsel dann genau ab ?
Werden dann wieder die Bankkonten und Vermögen kontrolliert werden?
Denn es gelten dann andere Freibeträge.

Als meine Eltern ins Altersheim kamen, wurden alle Bankkonten sogar 3 Jahre rückwirkend kontrolliert.
Dabei kann sogar beanstandet werden, wenn die Oma dem Enkel 30.- im Monat Taschengeld aufs Konto überwiesen hat. Diese Beträge werden dann zurück gefordert.

Ist das dann bei dem Wechsel von BG in die Grundsicherung genauso streng?

Auf was muss man sich dann einstellen?

Gruss

Christoph

begees

Du musst dann - rechtzeitig - einen gesonderten Antrag auf Grundsicherung nach dem SGB XII stellen.
Selbstverständlich prüft dann dein Sozialamt alle Anspruchsvoraussetzungen neu. Ob es dabei "streng" verfährt ist subjektive Ansichtssache, aber gerade die Vermögenssituation mit anderen Freibeträgen erfordert natürlich eine genaue Betrachtung.

Fettnäpfchen

Croco

Zitat von: Croco am 21. Oktober 2024, 15:06:09in ein paar Jahren werde ich vom Bürgergeld in die Rente wechseln.
:ironie:  die dann existierenden Gesetze sind aufgrund eines Defektes meiner Kristallkugel momentan nicht einsehbar daher empfehle ich mit Schenkungen und allem anderen was innerhalb des zur Zeit gültigen Zeitrahmens von 10 Jahren zurückgefordert werden kann aufzupassen.
Auch auf das mutwillige Verschleudern von VM sollte unterlassen werden, vllt gilt das momentane Gesetz dazu in ein paar Jahren auch noch. :ironie:  (Ende)

MfG FN
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Rotti

Zitat von: Croco am 21. Oktober 2024, 15:06:09Nun habe ich eine Frage dazu: Wie läuft der Wechsel dann genau ab ?
als erstes wird dein Bürgergeld eingestellt und du kannst Sozialhilfe beantragen.
Zitat von: Croco am 21. Oktober 2024, 15:06:09Werden dann wieder die Bankkonten und Vermögen kontrolliert werden?
ja und dein VM darf keine 10.000 € überschreiten incl.Auto.
Zitat von: Croco am 21. Oktober 2024, 15:06:09Als meine Eltern ins Altersheim kamen, wurden alle Bankkonten sogar 3 Jahre rückwirkend kontrolliert. Dabei kann sogar beanstandet werden, wenn die Oma dem Enkel 30.- im Monat Taschengeld aufs Konto überwiesen hat. Diese Beträge werden dann zurück gefordert
Taschengeld wird angerechnet und eine Versicherungspauschale gibt es nicht mehr dafür kannst du deine Versicherung von der Rente voll Absetzen.
Die Bankkonten werden wie beim Bürgergeld kontrolliert.
Zitat von: Croco am 21. Oktober 2024, 15:06:09Ist das dann bei dem Wechsel von BG in die Grundsicherung genauso streng?
Strenger mehr Fragen wegen Verwandschaft und die letzten 10 Jahre werden auch abgefragt.
Was du im Bürgergeld angegeben hast interessiert da keinen bei der Sozialhilfe.