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JC will Kontoauszug für Monat indem kein Leistungsbezug mehr bestand

Begonnen von pihlipp, 24. Oktober 2024, 16:46:08

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pihlipp

Darf das Jobcenter für die Abschlussrechnung Kontoauszüge einfordern, die außerhalb des Bezugszeitraums lagen?

Wenn bspw. von Juni - August Bürgergeld bezogen wurde, darf das JC dann fordern das es die Kontoauszüge von Juni - September haben möchte?

Edit:
Und noch eine Frage: Darf das Jobcenter verlangen das man sowohl die Verdienstabrechnung (Lohnabrechnung) + Kontoauszug zuschickt? Reicht nicht die Verdienstabrechnung?

Sheherazade

Zitat von: pihlipp am 24. Oktober 2024, 16:46:08Wenn bspw. von Juni - August Bürgergeld bezogen wurde, darf das JC dann fordern das es die Kontoauszüge von Juni - September haben möchte?

Du hast einen Bewilligungszeitraum von 3 Monaten gehabt?

Zitat von: pihlipp am 24. Oktober 2024, 16:46:08Darf das Jobcenter verlangen das man sowohl die Verdienstabrechnung (Lohnabrechnung) + Kontoauszug zuschickt?

Ja, mit dem Kontoauszug  wird der Zufluss nachgewiesen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

pihlipp

Zitat von: Sheherazade am 24. Oktober 2024, 17:09:07Du hast einen Bewilligungszeitraum von 3 Monaten gehabt?

Nein das war nur beispielhaft. Ich weiß nicht wann genau der Bewilligungszeitraum begonnen hat, über 3 Jahre her, ich war während der Zeit in Ausbildung aber aufgrund von Familiensituation in einer Bedarfsgemeinschaft.
Geendet hat der Bewilligungszeitraum jedenfalls im August.
Seit 01.09. bekomme ich Bafög und mache mein Fachabitur an einer Berufsoberschule.

Das ding ist dass das Jobcenter von September einen Kontoauszug will, aber im September über 1.500 Euro auf mein Konto eingegangen sind, nämlich wegen einem Autounfall (das hat mir die gegnerische Versicherung gezahlt).
Ich habe Angst dass das Jobcenter dieses Geld noch auf den Bewilligungszeitraum anrechnet, denn ich brauche das Geld dringend um zukünftige Autoreparaturen bezahlen zu können, da ich vom Bafög nicht viel beiseite legen kann dafür.

Fettnäpfchen

pihlipp

Zitat von: pihlipp am 24. Oktober 2024, 17:13:48über 3 Jahre her, ich war während der Zeit in Ausbildung aber aufgrund von Familiensituation in einer Bedarfsgemeinschaft. Geendet hat der Bewilligungszeitraum jedenfalls im August.
Was jetzt
ist es drei Jahre her das du in einer BG warst oder was hat der August, welchen Jahres, damit zu tun?

Zitat von: pihlipp am 24. Oktober 2024, 17:13:48aber im September über 1.500 Euro auf mein Konto eingegangen sind, nämlich wegen einem Autounfall (das hat mir die gegnerische Versicherung gezahlt).
Schadensersatzleistunghen werden eh nicht angerechnet also da musst du keine Sorgen haben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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pihlipp

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Oktober 2024, 17:28:18Was jetzt ist es drei Jahre her das du in einer BG warst oder was hat der August, welchen Jahres, damit zu tun?

Der Bewilligungszeitraum hat irgendwann 2021 (ich weiß nicht mehr sicher wann) begonnen und endete am 31.08.2024.

Fettnäpfchen

Zitat von: pihlipp am 24. Oktober 2024, 17:36:15Der Bewilligungszeitraum hat irgendwann 2021 (ich weiß nicht mehr sicher wann) begonnen und endete am 31.08.2024.
Dann wäre es am besten dass du die Aufforderung hier mal anonymisiert einstellst.
Vllt. hat sich dein JC ja an die gesetzl. Vorgaben zu so einer Datenerhebung gehalten  :lachen: und nein ich glaube mehr nicht an den Weihnachtsmann

MfG FN
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