Arbeitsvermittlerin will "gesendete E-Mail zurück rufen" ??

Begonnen von Shiruha, 30. Oktober 2024, 00:50:34

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Shiruha

Zitat von: 180 am 30. Oktober 2024, 19:52:22Der SB teilst du nicht mit, dass du das beim äD eingereicht hast. Wegen der Nachweisbarkeit per Einschreiben hinschicken oder persönlich abgeben und Empfang bestätigen lassen!
Der äD wird dir in 1-2 Monaten einfach die Unterlagen zurückschicken, wenn sie keinen Auftrag erteilt hat (weil sie das erst nach Erhalt der Unterlagen machen will). Die Unterlagen und das Begleitschreiben heftest du einfach ab und informierst die SB NICHT darüber, dass es zurückkam.
Das Begleitschreiben ist dein Beweis, dass du vorbildlich alle Mitwirkungspflichten erfüllt hast. Wenn das JC oder der äD unfähig sind die Begutachtung durchzuführen, ist das deren Problem.
Dann muss die SB halt nochmal von vorne anfangen und du schickst es dann wieder zum äD. Wer glaubt Druck machen zu können, muss dann halt leider mit mehreren Monaten Verzögerung leben. Pech. Hätte sie dich anständig als Kunden behandelt, wäre das alles anders gelaufen.

ich habe die Unterlagen ja schon dort hin geschickt. Natürlich via Einschreiben, sonst "verschwindet" das womöglich auch noch.

Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht so ganz warum sie mich zusätzlich durch den ä.D. der Argentur begutachten lassen will. Ich habe ein Entlassungsdokument aus der Reha und einen Rehabericht in dem steht, dass ich nicht arbeitsfähig (unter 3 Stunden) und für den erstern Arbeitsmarkt nicht einsetzbar bin. Zudem den GdB und eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz für die Pflegestufe. Ich bin seit fast 3 Jahren schon krank geschrieben. Von der selben Ärztin natürlich. Kein Arzt macht sowas, wenn es medizinisch keine Begründung gibt. Das müsste die SB doch auch wissen. Dass sie nun auch noch versucht ihren Fehler zuvertuschen und die Mail zurück zu rufen, macht mich ehrlich gesagt sprachlos. Die Frau ist speziell für die "Reha Fälle" und kranken Leute zuständig (nach ihrer eigenen Aussage). Wenn die mit Allen so macht, dann gute Nacht...
Ich bin mal gespannt was vom äD kommt. Ich habe auf jeden Fall alle Unterlagen dort hin geschickt. Mehr kann ich jetzt nicht tun, oder?

Sheherazade

Zitat von: Shiruha am 30. Oktober 2024, 21:16:36Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht so ganz warum sie mich zusätzlich durch den ä.D. der Argentur begutachten lassen will. Ich habe ein Entlassungsdokument aus der Reha und einen Rehabericht in dem steht, dass ich nicht arbeitsfähig (unter 3 Stunden) und für den erstern Arbeitsmarkt nicht einsetzbar bin. Zudem den GdB und eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz für die Pflegestufe.

Weil diesbezüglich nur der ä.D. der Agentur für Arbeit dir die (ggf. vorübergehende) Erwerbsunfähigkeit im Sinne des SGB2 bescheinigen kann.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Shiruha

Zitat von: Shiruha am 30. Oktober 2024, 19:42:25Sowohl auf der Seite der Argentur als auch auf dem Umschlag selbst, steht drauf, dass dieser nur vom ÄD geöffnet werden darf. Ich habe sogar noch ein Foto davon.
Im Anhang hast du es schwarz auf weiß und noch wesentlich mehr Infos dazu.
Auch was Schweigepflichtsentbindung und weitere Verarbeitung angeht. Also über Teil B
und
das Teil A nur für dich bestimmt ist und du dies selber (o. deine Ärztin anfordern kannst/solltest.

Zitat von: quote author=Shiruha link=msg=1617361 date=1730298954]Diese Mail habe ich nämlich an den Haupteingang der Arbeitsvermittlung geschickt und nicht an ihre private Mailadresse.
Keine Ahnung ob das unter Amtsmißbrauch fällt aber so "besonders schützenswerte Sozialdaten" wie es in Amtsdeutsch heißt an eine private Adresse zu schicken würde mir nie in den Sinn kommen.
Und deswegen würde ich:
Zitat von: Shiruha am 30. Oktober 2024, 15:35:54Ich bin einfach nur mürbe und mit meiner Kraft an Ende. Ich weiß auch nicht, an wen beim JC ich mich wenden könnte, damit dieses Verhalten der SB endlich aufhört und man MITEINANDER arbeitet und mich nicht als "Freind" oder sonst was sieht.
mich an den Vorgesetzten 
an das KRM
und wenn zuständig (da bin ich mir nicht sicher, das schreibt der Datenschutzbeauftragt dann aber schon als Antwort. Aber vllt meldet sich da ja noch ein wissenderer User; also nicht Taro) an den Datenschutzbeauftragten wenden.
An alle drei inhaltlich ziemlich das selbe schreiben
und
dass für den Vorgesetzten dahingehend erweitern dass es eine Beschwerde (und du auch das KRM u. den Datenschutz über das sehr bedenkliche Vorgehen unterrichtest und diese um Mithilfe gebeten hast.) und eine Aufforderung nach einer neuen/anderen SB ist. Letzteres evtl als Eigenständiges Schreiben.
ALG2-FAQ
ZitatKann ich eigentlich einen anderen Sachbearbeiter / eine andere Sachbearbeiterin verlangen?
Ja, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen. Ein solcher Antrag ist am besten immer gleich an den Amtsleiter zu richten. Grundlage ist hierbei § 17 SGB X.
Erfolgschancen  :weisnich: sowas wird gerne vom Vorgesetzten "gedeckelt"
Aber wenn seit drei Jahren die Probleme bestehen besser etwas mehr als nur Ein oder Zwei Punkte schreiben. Stoff hast du ja reichlich, selbst die Terminvergaben passen dazu da sie unterhalb der Postzeitlauf sind.

Taro
Zitat von: Taro am 31. Oktober 2024, 09:22:08Warum nicht einfach eine E-Mail mit der Frage, warum E-Mail zurückgerufen werden soll, an die Integrationsfachkraft schicken ?
Lesen und verstehen wäre schon von Vorteil. Unteres steht öfters in den ganzen Beiträgen der TE.
Zitat von: Shiruha am 30. Oktober 2024, 15:35:54Ich vermute, sie ist angepisst weil ich geschrieben habe, dass die, von ihr vorgeschlagene, Kommunikationsart nicht funktioniert und ich seit Wochen auf Rückmeldung warte.......
.....Das heißt, die anderen AV konnten diese auch sehen. Aber ich habe auf die anderen mails keine Antwort erhalten. Was sollte ich tun?
Dann müsstest du nicht so schreiben als ob du die betreffende SB wärst.

MfG FN

Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
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Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 31. Oktober 2024, 12:49:59Keine Ahnung ob das unter Amtsmißbrauch fällt aber so "besonders schützenswerte Sozialdaten" wie es in Amtsdeutsch heißt an eine private Adresse zu schicken würde mir nie in den Sinn kommen.

Ich denke mal, dass mit "privater" Emailadresse die persönliche Emailadresse (z. B. name@jobcenter.xy) der Sachbearbeiterin beim Jobcenter gemeint ist und nicht deren Heim-Emailadresse.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Sheherazade

Zitat von: Sheherazade am 31. Oktober 2024, 12:58:17Ich denke mal, dass mit "privater" Emailadresse die persönliche Emailadresse (z. B. name@jobcenter.xy) der Sachbearbeiterin beim Jobcenter gemeint ist und nicht deren Heim-Emailadresse.
Na hoffentlich!
Aber wenn man liest was da so geschildert wurde........
Wundern würde mich nichts
Und ansonsten kann man gegen so eine SB vorgehen denn die geforderten Unterlagen gehen sie trotzdem nichts an.

MfG FN
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Ottokar

Zitat von: 180 am 30. Oktober 2024, 19:52:22Der SB teilst du nicht mit, dass du das beim äD eingereicht hast. Wegen der Nachweisbarkeit per Einschreiben hinschicken oder persönlich abgeben und Empfang bestätigen lassen!
Der äD wird dir in 1-2 Monaten einfach die Unterlagen zurückschicken, wenn sie keinen Auftrag erteilt hat (weil sie das erst nach Erhalt der Unterlagen machen will). Die Unterlagen und das Begleitschreiben heftest du einfach ab und informierst die SB NICHT darüber, dass es zurückkam.
Das Begleitschreiben ist dein Beweis, dass du vorbildlich alle Mitwirkungspflichten erfüllt hast. Wenn das JC oder der äD unfähig sind die Begutachtung durchzuführen, ist das deren Problem.
Dann muss die SB halt nochmal von vorne anfangen und du schickst es dann wieder zum äD. Wer glaubt Druck machen zu können, muss dann halt leider mit mehreren Monaten Verzögerung leben. Pech. Hätte sie dich anständig als Kunden behandelt, wäre das alles anders gelaufen.
Offenbar hast du noch nie was von Mitwirkungspflichten gehört und das man deshalb die Leistungszahlung einstellen kann.
Oder warum gibst du hier Tipps, die Mitwirkungspflichten aktiv zu verweigern und so eine Leistungseinstellung zu riskieren???

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180

1. Dafür muss es eine schriftliche Aufforderung mit RFB geben, damit es überhaupt zu einer Leistungseinstellung kommen kann. Das ist bei einer Mail nicht der Fall.
2. Durch das Einreichen der Unterlagen beim äD sind die Mitwirkungspflichten vorbildlich erfüllt.
3. Falls der SB vorläufig einstellen sollte, reicht ein 2 Zeiler, dass die Unterlagen beim äD bereits eingereicht wurden damit SOFORT die Leistungen weiter gezahlt werden müssen.


Es ist Quatsch, was du hier versuchst zu unterstellen.

Ottokar

Zitat von: 180 am 31. Oktober 2024, 19:03:201. Dafür muss es eine schriftliche Aufforderung mit RFB geben, damit es überhaupt zu einer Leistungseinstellung kommen kann. Das ist bei einer Mail nicht der Fall.
Deine Lesekompetenz reicht offenbar nicht aus, um zu verstehen, dass es sich bei der E-Mail lediglich um eine Erinnerung handelt, den zuvor per Briefpost - und vermutlich üblicherweise zusammen mit einer Mitwirkungsaufforderung und Fristsetzung - dem TE zugesandten Gesundheitsfragebogen auszufüllen.

Zitat von: 180 am 31. Oktober 2024, 19:03:202. Durch das Einreichen der Unterlagen beim äD sind die Mitwirkungspflichten vorbildlich erfüllt.
Sind sie nicht. Hättest du auch nur ansatzweise Ahnung davon, wüsstest du das.

Zitat von: 180 am 31. Oktober 2024, 19:03:20Falls der SB vorläufig einstellen sollte, reicht ein 2 Zeiler, dass die Unterlagen beim äD bereits eingereicht wurden damit SOFORT die Leistungen weiter gezahlt werden müssen.
Das ist tatsächlich Quatsch. Dass das nicht so einfach geht, weis jeder, der schon mal von einer Leistungseinstellung nach § 66 SGB I betroffen war.

Der äD kann mit den so eingereichten Unterlagen nichts anfangen und ist deshalb aus Datenschutzgründen verpflichtet, diese zu vernichten.
Warum kann der äD mit den so eingereichten Unterlagen nichts anfangen und muss sie vernichten? Weil noch kein Prüfauftrag des JC vorliegt, der äD aus Datenschutzgründen diesbezüglich auch nicht beim JC nachfragen darf und die DSGVO die Vernichtung vorschreibt.
Warum liegt noch kein Prüfauftrag des JC vor? Weil dieser erst zusammen mit den, in einem verschlossenen und nur vom äD zu öffnenden Umschlag eingereichten, med. Unterlagen erteilt wird.
Einfach so Unterlagen an den äD zu senden, führt also zu gar nichts, erst Recht nicht zu einer Erfüllung von Mitwirkungspflichten.
Es ist möglich, die Unterlagen direkt an den äD zu senden, das muss aber vorher mit dem SB so abgesprochen werden, da dieser zunächst dem äD den Prüfauftrag erteilen muss, damit die Unterlagen vom äD zugeordet werden können und nicht vernichtet werden.

Wenn hier also jemand Quatsch verbreitet, und zwar sehr gefährlichen, dann bist ganz offenschtlich du das @180.
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