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Eingliederung Arbeitsmarkt

Begonnen von Cassandra73, 30. Oktober 2024, 20:24:52

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Cassandra73

Guten Abend, ich habe mal wieder eine Frage. Ich befinde mich im ALG 1 Bezug in der Nahtlosigkeit. Ich kann lt. Med. Dienst dem Arbeitsmarkt bis 6 Std. in meinem Kaufmännischen Beruf zur Verfügung stehen. Soweit so gut. Ich bin bei der Agentur f Arbeit dem INGA Team zugeordnet. Die Sachbearbeiter betreuen weniger Kunden und haben entsprechend Zeit, mich zu unterstützen. Soweit alles gut. Nun erhalte ich noch aufstockendes Bürgergeld. Heute erhalte ich vom Jobcenter eine Einladung zur Unterstützung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Ganz ehrlich, etwas viel oder?  Ist das normal? Ich bin ja nun schon im engen Austausch mit der Agentur. Dankeschön für die Hilfe!

Sheherazade

Ist das ein Angebot oder eine Einladung mit Rechtsfolgebelehrung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Cassandra73

Zitat von: Cassandra73 am 30. Oktober 2024, 20:24:52Heute erhalte ich vom Jobcenter eine Einladung zur Unterstützung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Ich glaube es wäre am besten wenn du die Einladung/Meldeaufforderung in anonymisierter Form hier einstellen würdest!

MfG FN

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder Wort und § genau abtippen.
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Taro

Zitat von: Cassandra73 am 30. Oktober 2024, 20:24:52Ich befinde mich im ALG 1 Bezug in der Nahtlosigkeit.
Nun erhalte ich noch aufstockendes Bürgergeld.

??  :scratch:

Zitat von: Cassandra73 am 30. Oktober 2024, 20:24:52Heute erhalte ich vom Jobcenter eine Einladung zur Unterstützung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Ganz ehrlich, etwas viel oder?  Ist das normal? Ich bin ja nun schon im engen Austausch mit der Agentur. Dankeschön für die Hilfe!

Was bekommst du denn jetzt ? ALG1 oder Bürgergeld ? Oder gar beides ?

Auf jeden Fall bist du verpflichtet, deine Bedürftigkeit zu verringeren.
Jetzt bekommst du vom Jobcenter eine Einladung, und das ist dir schon "zuviel" ?
Was erwartest du, du sitzt zu Hause, das JC überweist dir jeden Monat Geld, lässt dich in Ruhe und du brauchst nichts zu tun ?

Wer etwa bekommt muss halt auch etwas dafür tun.
Wenn du einen triftigen Grund hast (etwa gesundheitliche Probleme), den Termin nicht wahrnehmen zu können, sag' ihn ab, nur weil's deiner Meinung nach "etwas viel" ist, ist aber kein wichtiger Grund.

Du brauchst nicht hinzugehen wenn du keine Lust hast, niemand kann dich zwingen, darfst dich aber nicht wunderen, wenn das JC dann zu Sanktionen greift, vor allem wenn der Einladung eine Rechtsfolgebelehrung beilag.

Warum nicht einfach mal hingehen (auch wenn keine Rechtsfolgebelehrung bei der Einladung dabei sein sollte) und der Integrationsfachkraft des JC in's Gesicht sagen, dass du diese Einladung "etwas viel" findest ?
Das traust du dich scheinbar nicht, stattdessen suchst du hier Rat, wie du dich vor dem Termin drücken kannst.

Und wenn du einmal einen passenden Arbeitsplatz gefunden hast, bei dem du täglich anwesend sein musst, kündigst du dann nach kurzer Zeit, weil es "etwas viel" ist dort täglich zu erscheinen ?

Sheherazade

Zitat von: Taro am 01. November 2024, 08:31:16Was bekommst du denn jetzt ? ALG1 oder Bürgergeld ? Oder gar beides ?

Ganz offensichtlich beides. ALGI durch Nahtlosigkeit impliziert eine anhaltende Arbeitsunfähigkeit nach Aussteuerung Krankengeld. Und wenn ALGI zur Bedarfsdeckung nicht reicht, besteht Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld.

Es besteht kein Grund, die TE so anzugehen, wenn du den Beitrag richtig lesen und verstehen würdest.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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