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Frage nach Bedeutung von Ersuchen

Begonnen von Goran1, 04. November 2024, 13:37:10

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Goran1

"pumpst"?
Lerne erst mal normal zu sprechen und das in deiner eignen Muttersprache.

I bims


Bundspecht

Zitat von: Goran1 am 05. November 2024, 11:31:44Lerne erst mal normal zu sprechen und das in deiner eignen Muttersprache.

schreibt der , der.....
Zitat von: Rotti am 04. November 2024, 17:23:59keinen deutschen Pass besitzt
:wand:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Rotti

Zitat von: Bundspecht am 05. November 2024, 14:48:44
Zitat von: Goran1 am 05. November 2024, 11:31:44Lerne erst mal normal zu sprechen und das in deiner eignen Muttersprache.

schreibt der , der.....
Zitat von: Rotti am 04. November 2024, 17:23:59keinen deutschen Pass besitzt
:wand:
@Bundspecht ich bin da raus verstehe nicht den Zusammenhang um was es überhaupt geht.Ausländerbehörde Jobcenter ?

Fettnäpfchen

 :lol:

Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 20:12:35hat einer der anderen Experten Ahnung, was das "Ersuchen" heißt? Was ist Ersuchen nach §45 SGB XII ??? Heißt das, wenn man vom Jobcenter zum Antrag auf Rente aufgefordert wird, damit die Erwerbsfähigkeit geprüft wird, dann ist diese Aufforderung des Jobcenters das, was die Ausländerbehörde meint? siehe das Schreiben der Ausländerbehörde in dem Scann.
Da dir die Antwort
Zitat von: Sheherazade am 04. November 2024, 16:51:34Das Ersuchen sollte die Aufforderung des Jobcenters an den Rentenversicherungsträger sein, damit der RVT die Erwerbsfähigkeit feststellt. Solltest du beim Rentenversicheurngsträger bereits einen Antrag auf EM-Rente gestellt haben, kannst du auch diesen Nachweis verwenden.
nicht reicht wäre es am einfachsten wenn du die Antwort auf deine Frage
Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 13:37:10Was heißt Ersuchen §45 SGB XII?
selber nachliest.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__45.html

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Goran1

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. November 2024, 16:38:56:lol:

Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 20:12:35hat einer der anderen Experten Ahnung, was das "Ersuchen" heißt? Was ist Ersuchen nach §45 SGB XII ??? Heißt das, wenn man vom Jobcenter zum Antrag auf Rente aufgefordert wird, damit die Erwerbsfähigkeit geprüft wird, dann ist diese Aufforderung des Jobcenters das, was die Ausländerbehörde meint? siehe das Schreiben der Ausländerbehörde in dem Scann.
Da dir die Antwort
Zitat von: Sheherazade am 04. November 2024, 16:51:34Das Ersuchen sollte die Aufforderung des Jobcenters an den Rentenversicherungsträger sein, damit der RVT die Erwerbsfähigkeit feststellt. Solltest du beim Rentenversicheurngsträger bereits einen Antrag auf EM-Rente gestellt haben, kannst du auch diesen Nachweis verwenden.
nicht reicht wäre es am einfachsten wenn du die Antwort auf deine Frage
Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 13:37:10Was heißt Ersuchen §45 SGB XII?
selber nachliest.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__45.html

MfG FN
Ja, danke - Sehr gut.
Dann verlangt die Ausländerbehörde AUCH diese Aufforderung? Richtig?

Fettnäpfchen

Zitat von: Goran1 am 05. November 2024, 17:04:48Dann verlangt die Ausländerbehörde AUCH diese Aufforderung? Richtig?
Keine Ahnung  :weisnich:
Haben die dich angeschrieben und es verlangt.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Goran1 am 05. November 2024, 17:04:48Ja, danke - Sehr gut.

Den selben Link in Beitrag #1 hast du nicht verstanden?


 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Goran1

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. November 2024, 17:25:16
Zitat von: Goran1 am 05. November 2024, 17:04:48Dann verlangt die Ausländerbehörde AUCH diese Aufforderung? Richtig?
Keine Ahnung  :weisnich:
Haben die dich angeschrieben und es verlangt.

MfG FN
Ja, im Beitrag #5 ist der Brief der Ausländerbehörde, dort steht das mit Ersuchen.

Fettnäpfchen

Goran1


Zitat von: Fettnäpfchen am 05. November 2024, 17:25:16Haben die dich angeschrieben und es verlangt.
Wenn der Teilausschnitt des Schreibens aus #5 von der Ausländerbehörde stammt und darin ein Termin vergeben wurde
was du ja bejahst
Zitat von: Goran1 am 05. November 2024, 22:31:58Ja, im Beitrag #5 ist der Brief der Ausländerbehörde, dort steht das mit Ersuchen.
dann verstehe ich nicht warum du diese Frage
Zitat von: Goran1 am 05. November 2024, 17:04:48Dann verlangt die Ausländerbehörde AUCH diese Aufforderung? Richtig?
stellst.
Ist ja offensichtlich aufgelistet dass die die Feststellung + die anderen aufgelisteten Sachen wollen.

Also zum Verständnis du hast nur von der Ausländerbehörde die Post bekommen dich nach
§45SGB 12 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung beim Rentenversicherer eben diese Feststellung zu beantragen?
Da der Termin ja am xx.xx.2025 um 13:30 Uhr ist könntest du uU schon eine Antwort bis dahin haben.
Also musst du nur noch die Feststellung beantragen.

Mit der Ausländerbehörde kenne ich mich nicht wirklich aus aber es wundert mich warum die für sich eine "Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung" brauchen.
Bekommst du von denen Geld das sie sich sparen wollen?

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

BigMama

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2024, 15:16:55Mit der Ausländerbehörde kenne ich mich nicht wirklich aus aber es wundert mich warum die für sich eine "Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung" brauchen.
Bekommst du von denen Geld das sie sich sparen wollen?

Da der TE nur sehr dürftig mit notwendigen Hintergrundinformationen rausrückt, bleibt nur die Möglichkeit von Vermutungen.

Ein möglicher Hintergrund der Frage könnte sein, dass der TE einen befristeten Aufenthaltstitel besitzt und diesen nun verlängern lassen möchte.
Hierzu prüft die Ausländerbehörde, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Verlängerung vorliegen. Nun kann ich nur vermuten, dass der TE nicht arbeitet und das schon etwas länger nicht und sein Lebensunterhalt seit langer Zeit ausschließlich oder überwiegend vom Jobcenter sichergestellt wird. Womöglich hat der TE der Ausländerbehörde als Grund für seine Beschäftigungslosigkeit, gesundheitliche Gründe angeführt. Unter Umständen sogar so große Einschränkungen, dass er sich als Erwerbsunfähig beschrieben hat. Nun möchte die Ausländerbehörde hierzu natürlich einen Nachweis haben. Die Ausländerbehörde weiß, dass an einem bestimmten Punkt der dauerhaften AU ein Leistungsbezieher entweder aufgefordert wird die EU-Rente zu beantragen oder dass das JC ein Feststellungsverfahren einleitet, mangels ausreichender Wartezeit (Beitragszeit) beim Rentenversicherungsträger.
Und genau diesen Nachweis über das laufende oder abgeschlossene Feststellungsverfahren möchte nun die Ausländerbehörde haben.
Sollte der TE nicht laut Rentenversicherungsträger voll erwerbsgemindert sein, sondern sich "nur" weiterhin krankschreiben lassen, könnte dies unter Umständen Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus dahingehend haben, dass der Titel nicht verlängert wird.

Das sind alles nur Mutmaßungen, da ich im Bereich des Ausländerrechts nicht fit bin. Und der Beitrag soll auch keine Unterstellung sein, sondern lediglich der Versuch einen möglichen Hintergrund der Frage zu erkennen um dann gezielt antworten zu können.

Edit:
Nachdem ich die alten Fäden des TE gelesen habe, liege ich mit meiner Vermutung richtig. Der TE hat eine Niederlassungserlaubnis beantragt und benötigt hierfür den Nachweis der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit. Diesen Nachweis hat er jedoch nicht. Das GA der BA/JC besagt, dass er zwar unter 3 Stunden täglich, jedoch nur bis 6 Monate als nicht leistungsfähig einzustufen ist. Mit diesem Gutachten wird das JC kein Feststellungsverfahren einleiten, erst bei einer dauerhaften Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden.
Somit gibt es den geforderten Nachweis für die Ausländerbehörde nicht.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Goran1

Zitat von: BigMama am 06. November 2024, 15:36:14
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2024, 15:16:55Mit der Ausländerbehörde kenne ich mich nicht wirklich aus aber es wundert mich warum die für sich eine "Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung" brauchen.
Bekommst du von denen Geld das sie sich sparen wollen?

Da der TE nur sehr dürftig mit notwendigen Hintergrundinformationen rausrückt, bleibt nur die Möglichkeit von Vermutungen.

Ein möglicher Hintergrund der Frage könnte sein, dass der TE einen befristeten Aufenthaltstitel besitzt und diesen nun verlängern lassen möchte.
Hierzu prüft die Ausländerbehörde, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Verlängerung vorliegen. Nun kann ich nur vermuten, dass der TE nicht arbeitet und das schon etwas länger nicht und sein Lebensunterhalt seit langer Zeit ausschließlich oder überwiegend vom Jobcenter sichergestellt wird. Womöglich hat der TE der Ausländerbehörde als Grund für seine Beschäftigungslosigkeit, gesundheitliche Gründe angeführt. Unter Umständen sogar so große Einschränkungen, dass er sich als Erwerbsunfähig beschrieben hat. Nun möchte die Ausländerbehörde hierzu natürlich einen Nachweis haben. Die Ausländerbehörde weiß, dass an einem bestimmten Punkt der dauerhaften AU ein Leistungsbezieher entweder aufgefordert wird die EU-Rente zu beantragen oder dass das JC ein Feststellungsverfahren einleitet, mangels ausreichender Wartezeit (Beitragszeit) beim Rentenversicherungsträger.
Und genau diesen Nachweis über das laufende oder abgeschlossene Feststellungsverfahren möchte nun die Ausländerbehörde haben.
Sollte der TE nicht laut Rentenversicherungsträger voll erwerbsgemindert sein, sondern sich "nur" weiterhin krankschreiben lassen, könnte dies unter Umständen Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus dahingehend haben, dass der Titel nicht verlängert wird.

Das sind alles nur Mutmaßungen, da ich im Bereich des Ausländerrechts nicht fit bin. Und der Beitrag soll auch keine Unterstellung sein, sondern lediglich der Versuch einen möglichen Hintergrund der Frage zu erkennen um dann gezielt antworten zu können.

Edit:
Nachdem ich die alten Fäden des TE gelesen habe, liege ich mit meiner Vermutung richtig. Der TE hat eine Niederlassungserlaubnis beantragt und benötigt hierfür den Nachweis der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit. Diesen Nachweis hat er jedoch nicht. Das GA der BA/JC besagt, dass er zwar unter 3 Stunden täglich, jedoch nur bis 6 Monate als nicht leistungsfähig einzustufen ist. Mit diesem Gutachten wird das JC kein Feststellungsverfahren einleiten, erst bei einer dauerhaften Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden.
Somit gibt es den geforderten Nachweis für die Ausländerbehörde nicht.
Danke für die ausführliche Antwort.

Ja, das ist richtig.
Die Ausländerbehörde hat mir einen Termin zur Verlängerung geschickt, den Brief teilweise  habe ich gescannt, siehe Beitrag 5.
Nur zu Einordnung und Verstehen: dieser Brief mit Termin der Ausländerbehörde ist nach den Beiträgen in diesem Forum gekommenm, nach allen anderen Beiträgen. Nachdem ich diesen Brief erhalten habe, habe ich diese Frage gestellt. Das zum Verstehen.
Dieser Brief ist aus meiner Sicht, kenne mich mit den Sachen nicht, etwas anders und verlangt mehr.
In dem Brief stehen diese beiden Sachen, die ich eigentlich als 3 Sachen sehe:
- Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit über die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit
- Feststellungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung über die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit (Ersuchen §45 SGB XII)
Ich verstehe das als 3 Sachen:
Erstens: Feststellungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung über die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit (Ersuchen §45 SGB XII)
Zweitens: Feststellungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung über die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit
Drittens: (Ersuchen §45 SGB XII)
Ich versehe das so, wenn das Dritte in diesem Brief, also das Ersuchen nach §45 SGB XII  einreiche, dass dann auch reichen würde und dass die Ausländerbehörde neben den beiden Sachen auch das Ersuchen verlangt hat.
Die Frage in diesem Brett bezieht sich also auf den 3. Punkt, ist das richtig so? habe ich das richtig verstanden? Allein das Ersuchen könnte auch von der Ausländerbehörde verlangt worden sein? Richtig?

Weil die Zeit nicht sehr viel ist.



Fettnäpfchen

Goran1

Zitat von: Goran1 am 07. November 2024, 16:58:11Danke für die ausführliche Antwort.
Das ist eine Vermutung und keine ausführliche Antwort.
Zitat von: BigMama am 06. November 2024, 15:36:14Da der TE nur sehr dürftig mit notwendigen Hintergrundinformationen rausrückt, bleibt nur die Möglichkeit von Vermutungen.
Die stimmt halt zufällig. Und hättest du schon vorher geschrieben was du erst jetzt geschrieben hast dann.....

Netiquette

Zitat von: Goran1 am 07. November 2024, 16:58:11Erstens: Feststellungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung über die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit (Ersuchen§45 SGB XII) Zweitens: Feststellungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung über die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit
Drittens: (Ersuchen §45 SGB XII)
Alles ist im Prinzip das selbe.
Wenn du noch keinen Bescheid über die ersten zwei Punkte hast dann liegt es wohl daran das du noch keinen Antrag gestellt hast und das wäre dann der dritte Punkt.
Oder kommt jetzt noch was wie "Ich habe das beim RV beantragt und ......"

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2024, 15:16:55Also musst du nur noch die Feststellung beantragen.

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Goran1

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. November 2024, 17:29:16Also musst du nur noch die Feststellung beantragen.

Danke!
Du meinst also die Feststellung beim Träger der Rente und den Nachweis dann zum Termin zu Ausländerbehörde mitnehmen. Hoffentlich habe ich das richtig verstanden.

Wenn der Antrag läuft, dann kann man die Bestätigung auch mitnehmen zu Ausländerbehörde?

BigMama

Meines Wissens nach, kann die Aufforderung zur Feststellung nicht von der betreffenden Person beim Rententräger eingereicht werden, sondern nur durch das Jobcenter oder das Sozialamt.

Als Privatperson kann ein Antrag auf einen Erwerbsminderungsrente gestellt werden. Der Rententräger prüft aber zuerst ob die Wartezeiten erfüllt sind. Sind sie das nicht, erfolgt eine Ablehnung, ohne Überprüfung des Gesundheitszustands. Hat das Jobcenter Zweifel an der Erwerbsfähigkeit, kann es ein Feststellungsverfahren beim Rententräger einleiten. Hierzu wird das JC häufig zuvor den ÄD einschalten um die Leistungsfähigkeit überprüfenzu lassen.

Erst bei einer festgestellten Leistungsfähigkeit von unter drei Stunden täglich dauerhaft, wird das JC mit diesem Gutachten das Feststellungsverfahren einleiten.
Bei einer fehlenden Leistungsfähigkeit über eine befristete Dauer, geht, meines Wissens nach, der ÄD davon aus, dass mit entsprechenden Behandlungen/Therapien eine Besserung der Leistungsfähigkeit erreicht werden kann. In diesem Fall würde das JC kein Feststellungsverfahren einleiten, da der Rententräger ablehnen würde.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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