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Frage nach Bedeutung von Ersuchen

Begonnen von Goran1, 04. November 2024, 13:37:10

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Goran1

Hallo:
Was heißt Ersuchen §45 SGB XII?

Ist damit ZUERST ein Antrag an den Rentenversicherungsträger gemeint oder ist damit die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit gemeint?

Das wäre für das Land Berlin.

Sheherazade

Es wäre leichter zu beantworten mit einem vollständigen Satz.

Meinst du das aus §45 SGBVII?
ZitatDer jeweils für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständige Träger ersucht den nach § 109a Absatz 2 des Sechsten Buches zuständigen Träger der Rentenversicherung, die medizinischen Voraussetzungen des § 41 Absatz 3 zu prüfen, wenn es auf Grund der Angaben und Nachweise des Leistungsberechtigten als wahrscheinlich erscheint, dass diese erfüllt sind und das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig zu decken.

übersetzt: .... fordert zur Prüfung auf ....
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Goran1

Danke erstmal
vollständiger Satz ist so wie im Schreiben der Behörde, dort steht es genauso:
Ersuchen §45 SGB XII

Ich vermute, das ist es, was in der Antwort im Rahmen steht.

Zitat von: Sheherazade am 04. November 2024, 13:58:21übersetzt: .... fordert zur Prüfung auf ....
Wer fordert WEN zu Prüfung auf?
Welche Behörde fortdert welche Behörde auf zu prüfen?

Fettnäpfchen

ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder abtippen.
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Sheherazade

Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 14:02:54vollständiger Satz ist so wie im Schreiben der Behörde, dort steht es genauso: Ersuchen §45 SGB XII


Das ist kein vollständiger Satz.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Goran1

in Ihrer Aufenthaltsangelegenheit werden Sie gebeten, unter Vorlage dieses Schreibens
am xx.xx.2025 um 13:30 Uhr vorzusprechen
Ich bitte Sie, folgende Unterlagen mitzubringen (bitte beachten Sie auch die Folgeseite):
� Ihren Pass
� Aufenthaltstitel

... weiter siehe das angehängte Bild:

WELCHE BEHÖRDE ERSUCHT WELCHE BEHÖRDE?

Sheherazade

Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 16:09:31WELCHE BEHÖRDE ERSUCHT WELCHE BEHÖRDE?

Brauchst nicht schreien, ich kann gut lesen.

Ich würde mal raten, das Jobcenter oder das Sozialamt ersuchen den Rentenversicherungsträger auf zur gutachterlichen Feststellung.

Du sollst also den Feststellungsbescheid des Rentenversicherungsträgers ODER wenigstens das Ersuchen an denselben  vorlegen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Goran1

#7
Zitat von: Sheherazade am 04. November 2024, 16:17:21ODER wenigstens das Ersuchen an denselben vorlegen

Würde das Ersuchen also auch genügen, wenn man es zum Termin zur Ausländerbehörde mitnimmt?
Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, dann ist das Ersuchen DIE AUFFORDERUNG  vom Jobcenter einen Antrag beim Träger der Rente zu stellen, richtig?

Das ist Ersuchen nach §45 SGB XII

Was heißt das?

Sheherazade

Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 16:22:41dann ist das Ersuchen DIE AUFFORDERUNG vom Jobcenter einen Antrag beim Träger der Rente zu stellen, richtig?

Das Ersuchen sollte die Aufforderung des Jobcenters an den Rentenversicherungsträger sein, damit der RVT die Erwerbsfähigkeit feststellt. Solltest du beim Rentenversicheurngsträger bereits einen Antrag auf EM-Rente gestellt haben, kannst du auch diesen Nachweis verwenden.

Ehrlich gesagt, weiß ich zu wenig über deine Hintergründe um da eine zuverlässige Aussage treffen zu können. Du solltest vielleicht mal bei der Stelle nachfragen, die diese Nachweise haben will.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Goran1

Zitat von: Sheherazade am 04. November 2024, 16:51:34
Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 16:22:41dann ist das Ersuchen DIE AUFFORDERUNG vom Jobcenter einen Antrag beim Träger der Rente zu stellen, richtig?

Das Ersuchen sollte die Aufforderung des Jobcenters an den Rentenversicherungsträger sein, damit der RVT die Erwerbsfähigkeit feststellt. Solltest du beim Rentenversicheurngsträger bereits einen Antrag auf EM-Rente gestellt haben, kannst du auch diesen Nachweis verwenden.

Ehrlich gesagt, weiß ich zu wenig über deine Hintergründe um da eine zuverlässige Aussage treffen zu können. Du solltest vielleicht mal bei der Stelle nachfragen, die diese Nachweise haben will.
 
Erst mal Danke!!!
zum 200. Mal, das ist die Ausländerbehörde Berlin :-)
Vielleicht ist es so, dass ein Antrag bei der Rente, den man selber stellt, nicht den gleichen Wert hat, als wenn man zu einem solchen Antrag vom Jobcenter aufgefordert wird, das ist so mein Gefühl.
Eine Aufforderung vom Jobcenter, wenn deine Vermutung stimmt, ist hier wichtiger. Das ist so deine Vermutung, leider kannst du es nicht genau sagen.


Vielleicht kann jemand anders hier antworten, der eine Ahnung hat.
Was ist Ersuchen nach §45 SGB XII ???

Rotti

Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 16:57:23Erst mal Danke!!! zum 200. Mal, das ist die Ausländerbehörde Berlin :-)
weil du keinen deutschen Pass besitzt sind die da zuständig und prüfen, wenn du selbst den Antrag gestellt hast, werden auch kosten auf dich zukommen.

Sheherazade

Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 16:57:23zum 200. Mal, das ist die Ausländerbehörde Berlin :-)

Du bist ja niedlich ..... ich lese das jetzt zum 1. Mal, wo sind die anderen 199 Erwähnungen der Ausländerbehörde?

Mit welchem Recht du patzig wirst entzieht sich mir, du lässt mich bzw. uns hier dumm rumraten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Goran1

Zitat von: Sheherazade am 04. November 2024, 17:39:48Mit welchem Recht du patzig wirst entzieht sich mir, du lässt mich bzw. uns hier dumm rumraten.

Du hast alle Infos.
Aber wahrscheinlich ist das deine Art und Weise, wenn du mal keine Antwort kennst :-)

Goran1

hat einer der anderen Experten Ahnung, was das "Ersuchen" heißt?
Was ist Ersuchen nach §45 SGB XII ???
Heißt das, wenn man vom Jobcenter zum Antrag auf Rente aufgefordert wird, damit die Erwerbsfähigkeit geprüft wird, dann ist diese Aufforderung des Jobcenters das, was die Ausländerbehörde meint? siehe das Schreiben der Ausländerbehörde in dem Scann.



Sensoriker

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Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.