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KDU-NK Nachzahlung...."externe Berechnungen/Belege" angefordert?

Begonnen von polly, 07. November 2024, 23:35:35

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

polly

Hallo zusemmen.....hab da ne Frage siehe im Titel

...Rechnungen ok,aber was für "Berechnungen" will das JC sehen?

Der Kolege wohnt schon läner als 20Jahre in der Wohnung,länger als quasi
sein jetziger Vermieter und der Verbrauch ist faktisch identisch,seit Jahrzehnten und alle NKs wurden immer hälftig abgerechnet,bis aufs Wasser..wo liegt das Problem jetzt?
....alles ist schlüssig und nachvollziehbar und ob jetzt 1250liter Heizöl für 45m2 Wohnfläche Heizung und WW im Jahr zuviel sind mag sein,aber die Hütte ist auch von 1880 und für Opec und Co und die Co2 Abzock-Steuer kann auch niemand was,vorallem nicht irgendwelche Bedürftige ,die froh sind das sie überhaupt ein Dach überm Kopf haben.
Die Kaltmiete ist übrigens extremst günstig.sodas von Abzocke
seitens Vermieter in dem Fall meines Kollegen wirklich keine Rede sein kann
...Achso,zwecks Rechnungen,ich kenns von
meinen Vermieter ,ich kann die Rechnungen zwar einsehen und auch abfotografieren,
aber Kopien muss er mir keine machen...wobei das beim Kollegen nichtmal das Problem wäre
Bin da überfragt,was "externe Berechnungen" sein sollen,Google gibt da auch nix wirklich her...Danke schonmal!

Sheherazade

Es wäre sinnvoll, den ganzen Satz bzw. Absatz dieser Anforderung hier zu schreiben. Es muss ja auch eine Begründung für diese Forderung angegeben sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

peter_m

Wie groß ist denn die andere Wohneinheit im Haus?
Kosten im 2-Familienhaus ohne Heizzähler werden nach m^2 abgerechnet, nicht nach Wohneinheiten.
Eine Aufstellung mit m^2 der Wohneinheiten, Anteil der Heizkosten etc. wäre schonmal hilfreich.

Sicherlich wird am Ende die NK-Abrechnung allein deshalb überhöht sein, weil die 45m^2-Einliegerwohnung die gleichen Heizkosten finanzieren soll wie deutlich größere Hauptwohnung des Hauses.

polly

Zitat von: Sheherazade am 08. November 2024, 09:01:55Es wäre sinnvoll, den ganzen Satz bzw. Absatz dieser Anforderung hier zu schreiben. Es muss ja auch eine Begründung für diese Forderung angegeben sein.
Da steht nix weiter,ausser das Übliche ,das man den Anspruch auf Leistungen
überprüfen muss und deshalb diese "Berechnungen" noch bräuchte

Zitat von: peter_m am 08. November 2024, 11:39:02Wie groß ist denn die andere Wohneinheit im Haus?
Kosten im 2-Familienhaus ohne Heizzähler werden nach m^2 abgerechnet, nicht nach Wohneinheiten.
Eine Aufstellung mit m^2 der Wohneinheiten, Anteil der Heizkosten etc. wäre schonmal hilfreich.

Sicherlich wird am Ende die NK-Abrechnung allein deshalb überhöht sein, weil die 45m^2-Einliegerwohnung die gleichen Heizkosten finanzieren soll wie deutlich größere Hauptwohnung des Hauses.
Das wurde vertraglich so vereinbart,das hälftig abgerechnet wird...seit Jahrzehnten ,gab es nie andere NK Rechnungen.....die Kostensteigerungen kommen durch
andere ,aber weder vom Vermieter noch dem Mieter....Achso,2017 war der Kollege schonmal bedürftig und da war die NK noch ok und keiner hat was gefordert

polly

Ok,das Feedback hält sich in Grenzen und mit der direkten Anforderung von
"externen Berechnungen" kann keiner was anfangen,genauso wie ich bisher
...JC-SB-Brainfog Käse also,Danke!

Sensoriker

Zitat von: Sheherazade am 08. November 2024, 09:01:55Es wäre sinnvoll, den ganzen Satz bzw. Absatz dieser Anforderung hier zu schreiben. Es muss ja auch eine Begründung für diese Forderung angegeben sein.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

polly

Zitat von: Sensoriker am 08. November 2024, 20:19:35
Zitat von: Sheherazade am 08. November 2024, 09:01:55Es wäre sinnvoll, den ganzen Satz bzw. Absatz dieser Anforderung hier zu schreiben. Es muss ja auch eine Begründung für diese Forderung angegeben sein.

Da steht nix weiter,ausser das Übliche ,das man den Anspruch auf Leistungen
überprüfen muss und deshalb diese "Berechnungen" noch bräuchte

Fettnäpfchen

polly

Zitat von: polly am 08. November 2024, 21:44:33Da steht nix weiter,ausser das Übliche ,das man den Anspruch auf Leistungen überprüfen muss und deshalb diese "Berechnungen" noch bräuchte
Theoretisch müsste da aber mehr stehen denn sonst würde es nicht den Anforderungen für eine zusätzlichen Datenerhebung (s. Anhang) entsprechen. Also vllt. alles mal einstellen, ohne Klarnamen natürlich.

Zitat von: polly am 07. November 2024, 23:35:35...Rechnungen ok,aber was für "Berechnungen" will das JC sehen?
Die üblichen Berechnungen die in einer BK Abrechnung aufgelistet sind. Bei mir sind das immer extra Blätter mit Verbrauch / Preis / Vorrauszahlung und Gutschrift oder Nachzahlung.

ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.
Unter Umständen auch was das JC genau erhalten hat.
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder abtippen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

polly

Hab da nix beim Kollegen kopiert,weil mir selbst alles klar ist ausser
was explzit "externe Berechnungen" sein sollen....
Da das keiner versteht bzw. keiner der hier Schreibenden davon gelesen hat soll
das JC genauer erklären was sie damit meinen.

Fettnäpfchen

polly

Zitat von: polly am 10. November 2024, 16:27:17Da das keiner versteht bzw. keiner der hier Schreibenden davon gelesen hat soll das JC genauer erklären was sie damit meinen.
:ok:  Genau. Wenigstens die sollten wissen was sie wollen.

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Rotti

Zitat von: Fettnäpfchen am 09. November 2024, 16:16:48Die üblichen Berechnungen die in einer BK Abrechnung aufgelistet sind. Bei mir sind das immer extra Blätter mit Verbrauch / Preis / Vorrauszahlung und Gutschrift oder Nachzahlung.
habe ich auch dieses Jahr abgeschickt sonst immer nur Seite 1 und 2 weil in den anderen Seite die Begründung für die Nebenkostenerhöhungen für 2025 stehen es wird ja immer eine Vorauszahlung geleistet und die Rückzahlung (falls es eine gibt) erfolgt 2024 im nächsten Jahr.
Zitat von: polly am 07. November 2024, 23:35:35...Rechnungen ok,aber was für "Berechnungen" will das JC sehen?
da sollte im schreiben vom JC eigentlich stehen die lückenlose Nebenkostenabrechnung des VM.

Sensoriker

Du möchtest, dass man dir Hilft.
Seit Sheherazade dir empfohlen hat den genauen Text hier zu posten, hast du 4x geantwortet. In der Zeit hättest du den Absatz 2x abschreiben können.
Wie soll dir Jemand richtig helfen ohne den genauen Inhalt zu kennen?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
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polly

Wie geschrieben frag ich hier für nen Kollegen und hab nix kopiert....
auch hab ich nur explzoit gefragt was "externe Berechnungen" sein sollen
und ob das jemand kennt....Scheinbar nicht,somit geht die Frage auch zurück
ans JC...-Danke trotzdem und Account kann somit gelöscht werden

Ottokar

Offenbar will das JC die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Belege sehen.
Das JC darf die Betriebskostenabrechnung aber nur formal auf inhaltliche Mängel prüfen und - wenn sie Mängel findet - den Mieter auffordern, eine fehlerhafte Abrechnung anzufechten.
Das JC darf jedoch keine Einsicht in die Kostenbelege des Vermieters fordern, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sensoriker

Muss ja wirklich schwer sein, dass der Kollege ein Foto davon macht und dir schickt damit das hier rein gestellt werden kann.
Aber gut. Bleiben wir dann mal bei Vermutungen.

Ich vermute dein Kollege hat nur die Seite zum JC geschickt wo aufgelistet ist
Name, Adresse etc.
Gesamtkosten abzüglich Vorauszahlungen = Nachzahlung

Es muss, aber auch eine Berechnung der anteiligen Kosten des Mieters beinhalten. Ich vermute mal, dass das fehlt.
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