Zu ALG 1 und Aufhebungsvertrag

Begonnen von Fettnäpfchen, 08. November 2024, 14:13:21

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Fettnäpfchen

 :flag:

Ich hätte da für eine Freundin Fragen bezüglich einer Eigenkündigung.
Wenn sie diesen Monat kündigt ist sie noch bis Mai nächsten Jahres in Arbeit wegen der Frist.
ALG 1 ist 100% Anspruch sie arbeitet da schon mehrere Jahrzehnte.
 
Was passiert wenn eine von beiden Parteien (AG/AN) einen Aufhebungsvertrag machen wollen.

Kann es sein das sie dadurch eine Sperre vom Arbeitsamt bekommt?

Wenn ja was müsste in so einem Aufhebungsvertrag stehen damit es keine Sperre geben kann.
Oder sollte man darauf verzichten?

Die andere Sache ist dass sie schon länger auf Teilzeit arbeitet (wenn nicht sogar schon immer)
Wenn jetzt beim Arbeitsamt gefragt wird ob sie eine Teilzeit oder Vollzeitstelle sucht ist das dann auch so das es bei der Antwort Teilzeit weniger ALG 1 gibt als bei Vollzeit.

zum Verständnis:
Ich wurde vor Jahren auch mal gefragt und als ich nach dem Unterschied fragte hieß es bei Teilzeit bekommt man ein geringeres ALG1


MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

BigMama

Hallo FN

Bei einem Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund wird es zu einer Sperrzeit von 12 Wochen kommen, ebenso bei einer Eigenkündigung.

Welche Gründe hat denn deine Freundin einen Aufhebungsvertrag zu schließen bzw. zu kündigen? Evtl kann ich dir dann weiterhelfen.
Besser wäre natürlich eine arbeitgeberseitige Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen. Hierzu sollte sie jedoch schon im Vorfeld ihren Hausarzt aufgesucht haben und die Belastung am Arbeitsplatz thematisiert haben, so dass dieser ihr in der Folge, zur Beendigung der Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen rät.

Deine Freundin muss sich bei der Antragstellung auf Alg I nur im bisherigen Stundenumfang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Hat sie bisher 20 Wochenstunden gearbeitet, so muss sie sich auch nur 20 Wochenstunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

Grüße BM
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Fettnäpfchen

BigMama

Zitat von: BigMama am 08. November 2024, 14:57:39Welche Gründe hat denn deine Freundin einen Aufhebungsvertrag zu schließen bzw. zu kündigen? Evtl kann ich dir dann weiterhelfen. Besser wäre natürlich eine arbeitgeberseitige Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen. Hierzu sollte sie jedoch schon im Vorfeld ihren Hausarzt aufgesucht haben und die Belastung am Arbeitsplatz thematisiert haben, so dass dieser ihr in der Folge, zur Beendigung der Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen rät.
Genaue Gründe weiß ich nicht aber sie will da schon seit Jahren weg und vor zwei drei Jahren wurde die Zahnarztpraxis von einem neuen AG übernommen. Seit dem ist es schlimmer geworden trotz einer extrem hohen Lohnerhöhung im vierstelligen Bereich. Qualitätsmanagment und andere Aufgaben wurden ihr trotzdem weggenommen und das Klima ist "unterirdisch" geworden.
Mobbing war glaube ich auch noch im Spiel.

Aber ich werde nachfragen. Mit der Antwort kann es allerdings dauern da ihr Mann vor kurzem eine Krebsdiagnose bekam und daher kann es mit einer Antwort durchaus länger dauern. Denke das ich am WE Zeit habe und mal schauen was/wann für eine Antwort kommt.

Im großen und ganzen hast du schon geholfen und ich hatte die Befürchtung das es so kommen kann wie du geschrieben hast.

Zitat von: BigMama am 08. November 2024, 14:57:39Deine Freundin muss sich bei der Antragstellung auf Alg I nur im bisherigen Stundenumfang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Hat sie bisher 20 Wochenstunden gearbeitet, so muss sie sich auch nur 20 Wochenstunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Auch gut dass werde ich auch weitergeben!

Vorerst mal ein herzliches  :danke:
und ein schönes WE
FN
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Flinte

dann ist sie psychisch ja angeschlagen und für mich der Weg in den Krankenstand
 bis ich mich wirklich wieder fit fühle, dauert viele Monate

Oberfrank



Aufhebungsvertrag = Sperre 3 Monate ALG1
Eigenkündigung = Sperre 3 Monate ALG1

Da sie krank ist, sollte sie auf ihre Gesundheit hören!
Krank = Krankschreibung und nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung dann, wenn nötig, 72 Wochen Krankengeld.
Danach hätte man übrigens Anspruch auf ALG1 von mind. 12 Monaten!
Gruss aus Oberfranken
Frank

Fettnäpfchen

Zitat von: Oberfrank am 09. November 2024, 10:30:12Da sie krank ist, sollte sie auf ihre Gesundheit hören!
Zitat von: Flinte am 09. November 2024, 08:01:42dann ist sie psychisch ja angeschlagen und für mich der Weg in den Krankenstand
Interessant und wie kommt Ihr darauf?
Aus dem einen unsicheren ( weil aus der Erinnerung heraus und ist schon vor ein paar Jahren nach der Geschäftsübernahme gewesen) Satz meinerseits:
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. November 2024, 16:04:49Mobbing war glaube ich auch noch im Spiel.

BigMama
Ich gebe das jetzt mal an meine Bekannte weiter und dann:
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. November 2024, 16:04:49Denke das ich am WE Zeit habe und mal schauen was/wann für eine Antwort kommt.

Ein schönes WE
FN
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