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Zahlungsaufforderung inklusive Vollstreckungsankündigung

Begonnen von Tobbel, 09. November 2024, 17:42:28

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Tobbel

ich habe vor einiger Zeit Widerspruch gegen einen Bescheid vom Jobcenter eingelegt. Dann wurde mir eine Mahnung geschickt, weil ich die Summe nicht beglichen habe. Danach hab ich der Dame von der Stadtkasse den Widerspruch zugeschickt. Dann war erstmal Ruhe und plötzlich landet hier eine Zahlungsaufforderung + Vollstreckungsankündigung in meinem Briefkasten. Ich hab dem Herrn von der Vollstreckungsbehörde gesagt, dass ich gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt habe. Meinem Anwalt hab ich davon auch berichtet. Muss ich sonst noch irgendwas tun ?

Sheherazade

Gibt es irgendwie genauere Zeitangaben zu "vor einiger Zeit", "danach" und "dann"? Scheinbar wurde die Mahnsperre wieder aufgehoben, warum auch immer.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tobbel

Zitat von: Sheherazade am 09. November 2024, 17:49:54Gibt es irgendwie genauere Zeitangaben zu "vor einiger Zeit", "danach" und "dann"? Scheinbar wurde die Mahnsperre wieder aufgehoben, warum auch immer.

also am 30.08.24 habe ich den Widerspruch verfasst. Der ist dann am 02.09 beim Jobcenter eingegangen. Dann hab ich aber erstmal längere Zeit kein Eingangsschreiben vom Widerspruch erhalten. Auf Nachfrage hab ich ihn dann gekriegt und hab ihn dann per mail an die Dame von der Stadtkasse gesendet. Das kann aber nicht daran liegen, dass wir ( also der Anwalt und ich ) den Widerspruch noch nicht begründet haben oder ? Weil laut Schreiben sollen wir den Widerspruch bis 05.11 begründen. Mein Anwalt hat aber erstmal Unterlagen angefordert

Sheherazade

Zitat von: Tobbel am 09. November 2024, 18:02:12Das kann aber nicht daran liegen, dass wir ( also der Anwalt und ich ) den Widerspruch noch nicht begründet haben oder ? Weil laut Schreiben sollen wir den Widerspruch bis 05.11 begründen.

Doch, wenn keine Begründung bei Fristablauf eingangen ist, wird die Mahnsperre wieder aufgehoben. Das sollte dein Anwalt aber wissen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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malsumis

Zitat von: Tobbel am 09. November 2024, 17:42:28Muss ich sonst noch irgendwas tun ?
Den Anwalt seine Arbeit machen lassen, der ist ja nicht umsonst ein Anwalt.
Zitat von: Tobbel am 09. November 2024, 18:02:12Das kann aber nicht daran liegen, dass wir ( also der Anwalt und ich ) den Widerspruch noch nicht begründet haben oder ? Weil laut Schreiben sollen wir den Widerspruch bis 05.11 begründen. Mein Anwalt hat aber erstmal Unterlagen angefordert
Einen Widerspruch kann man begründen, ist aber keine Pflicht. Der Anwalt will wohl zuerst die Unterlagen sehen, bevor er begründet.