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Rechtsfolgebelehrung und zuschuss

Begonnen von Andre, 13. November 2024, 14:06:43

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Fettnäpfchen

Andre

Naja RFB ist da keine dabei also wäre es zumindest sanktionsfrei.
Es sei denn:
Zitat von: Sheherazade am 13. November 2024, 15:24:06ich solche Schreiben nicht selbst gelesen habe und auch nicht weiß, was du sonst so bei deinem Jobcenter unterschrieben hast.
Wie z.B.: das du mit der JC eAkte arbeitest und dabei unterschrieben hast das du .....
oder im KOOP steht entsprechendes drin.

Bei Bewerbungsunterlagen kommt es darauf an ob du Bewerbungen erstattet bekommst dann solltest du die dabei haben. Genau genommen reicht der Laufzettel wo drauf steht wann du dich bei wem und wie auf was beworben hast und das Ergebnis

Und der LL geht das JC nichts an den würde ich daheim vergessen aber die fragen eh nicht nach.

Und das Prozedere mit dem Maßnahmenverdacht solltest du zur Genüge kennen da habe ich dich schon öfter als einmal aufgeklärt!

MfG FN
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