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Unangemeldete Ortsabw. nachträglich melden?

Begonnen von Bügefrage, 15. November 2024, 17:07:12

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Bügefrage

Hallo Leute,

ich habe mich durch unkluges Verhalten in eine ungünstige Lage gebracht, und würde gerne eure Meinungen und Einschätzungen dazu hören, wie ich jetzt am besten weiter verfahren sollte.

Bitte entschuldigt den etwas längeren Text, aber ich denke der ist nötig für den Kontext:
Ich beziehe seit einigen Jahren ALG II/Bürgergeld, zum einen aus gesundheitlichen Gründen, und zum anderen weil eine geplante Selbstständigkeit aufgrund der Pandemie leider zunächst gescheitert ist. Dabei hat es sich um eine selbstständige Tätigkeit als Reiseveranstalter für ein außereuropäisches Land gehandelt. Dieses bereits angemeldete Gewerbe wurde wieder abgemeldet.

Da im Laufe der Pandemie absehbar war, dass diese geplante Selbstständigkeit in nächster Zeit nicht realisierbar ist, habe ich mich umorientiert und eine Selbstständigkeit in einem anderen Bereich angefangen. Aller Anfang ist schwer und bisher ist dabei noch nichts zählbares bei rumgekommen, aber nun steht der erste erfolgreiche Abschluss fest. Bis dadurch ein Einkommen erzielt wird, bzw. bei mir ankommt wird es aber noch ein paar Monate dauern, so dass ich aktuell noch auf BüGe angewiesen bin.

In der Zwischenzeit sind die Auswirkungen der Pandemie soweit abgeschwächt, dass Reisen wieder möglich wurden. Freunde haben mich daraufhin angesprochen, ob ich nicht für sie eine Reise organisieren und leiten könnte. Da meine eigentliche Leidenschaft in diesem Bereich liegt habe ich dem zugestimmt. Und hier liegen nun meine Probleme:

Ein Gewerbe in dem Bereich habe ich bisher noch nicht wieder angemeldet, da ich diese erste Reise auch noch nicht gewerblich also mit Gewinnabsicht betrieben habe.
Wie ihr euch denken könnt hat man als BüGe-Bezieher nicht unbedingt viel Geld auf der hohen Kante, um eine größere Reise zu finanzieren. Was ich also gemacht habe ist, dass ich diese Reise geplant und kalkuliert habe, und meine Kosten auf die 4 Freunde aufgeteilt habe, die mit mir gereist sind (damit waren diese natürlich einverstanden). Diese haben mir dann die Beträge jeweils auf mein 2. Konto (Geschäftskonto welches ich für die andere Selbstständigkeit angelegt hatte) überwiesen, und ich habe dann für uns alle die Dinge bezahlt/gebucht. Also die Hotels, Transporte, Eintritte etc. Wir reden hier über etwas unter 7.000€, die die 4 mir insgesamt überwiesen haben. Meine Kalkulation was die Reisekosten anbelangt ist ziemlich gut aufgegangen, so dass ich unterm Strich also nach Abzug aller Reisekosten vielleicht 200€ plus gemacht habe. Belege für die erfolgten Zahlungen kann ich in Form von Abbuchungen etc. erbringen.
Aufgrund dieser Reise/Erfahrungen plane ich diese Selbstständigkeit wieder aufzunehmen.

Insgesamt war ich genau 20 Tage außerhalb Deutschlands mit der Gruppe unterwegs. Die Dummheit von mir war, dass ich dies nicht mit dem JC abgesprochen habe. Im Nachhinein weiß ich auch gar nicht genau wieso nicht, weil man sicherlich eine Lösung hätte finden können, aber nun ist es so. Während meiner Abwesenheit hat das JC einmal versucht mich telefonisch zu kontaktieren, was aufgrund der abgeschalteten Nummer während der Reise nicht geklappt hat. Nach meiner Rückkehr wurde ich per Online-Benachrichtigung zu einem Termin im JC vorgeladen, bei dem ich auch war. Dort wurde nur gefragt ob meine Nummer noch aktuell sei, was ich bejaht habe, und nach dem allgemeinen Stand der Dinge gefragt. Ich habe dann von dem Stand in meiner aktuell laufenden Selbstständigkeit erzählt, die Reise habe ich nicht erwähnt.

Mein aktuelle BüGe-Bewilligung läuft Ende diesen Jahres aus, und wie erwähnt werde ich noch ein paar Monate darauf angewiesen sein denke ich, bis die ersten Einnahmen aus meiner aktuell laufenden Selbstständigkeit eingehen.
Für den Weiterbewilligungsantrag werde ich nun wieder Kontoauszüge einreichen müssen, zumindest für die letzten 3 Monate, wahrscheinlich wieder für das ganze letzte Jahr.

Jetzt ist die große Frage wie ich weiter vorgehen sollte.
Wenn ich die Kontoauszüge von meinem 2. Konto einreiche sind dort jede Menge Zahlungen im Ausland bzw. Fremdwährungen ersichtlich in den letzten 3 Monaten, und noch etwas weiter zurück die Einzahlungen von meinen Freunden.

Sollte ich zunächst keine schlafenden Hunde wecken, und dies erst mal einfach so kommentarlos einreichen? Bisher haben diese ja offensichtlich noch nichts von meiner unangemeldeten Ortsabwesenheit bemerkt.
Oder direkt wieder das Gespräch mit dem JC suchen und die Sache erklären?

Wenn es aufgrund meiner Dummheit die Reise nicht vorher anzumelden, oder aufgrund der Zahlungen meiner Freunde an mich dazu kommt, dass ich das erhaltene BüGe für den Monat wo das Geld eingegangen ist zurückzahlen soll, dann werde ich das auch akzeptieren. Aktuell hätte ich nicht die Mittel dazu aber per Ratenzahlung oder wie auch immer würde das sicher gehen.
Ich will nur nicht in den Verdacht des Sozialbetruges oder sonstiges kommen, darum geht es mir hauptsächlich.

Vielen Dank wenn ihr bis hierhin durchgehalten habt, Rückfragen beantworte ich gern. Ansonsten wäre ich über eure Meinungen/Einschätzungen sehr dankbar!

Fettnäpfchen

Bügefrage

Zitat von: Bügefrage am 15. November 2024, 17:07:12habe ich mich umorientiert und eine Selbstständigkeit in einem anderen Bereich angefangen.
Das JC weiß davon und als was bist du da jetzt geführt.
Als Aufstocker mit eKS und aKS oder als einfacher BG Bezieher ?

Zur OA mal ein paar Gedanken meinerseits, denn
 :scratch:
da fällt mir echt nicht viel dazu ein.
Die Wahrheit ist immer am besten, aber ich glaube nicht das es rückwirkend zu beantragen ist.

Hängt auch davon ab was du auf oberes antwortest dazu unten noch ein paar Gedanken:
Als normaler BG Bezieher musst du nur die letzten drei Monate die Kontoauszüge vorlegen.
Als Aufstocker über den gesamten vorläufigen Bewilligungszeitraum.
Allerdings ist dass dann keine OA. Denn du warst ja im Rahmen deiner Selbstständigkeit tätig.
Also zumindest wenn das von deiner anderen existenten  Gewerbeanmeldung abgedeckt ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Fettnäpfchen

Bügefrage

Was mir später noch dazu eingefallen ist:
Zitat von: Bügefrage am 15. November 2024, 17:07:12Was ich also gemacht habe ist, dass ich diese Reise geplant und kalkuliert habe, und meine Kosten auf die 4 Freunde aufgeteilt habe, die mit mir gereist sind (damit waren diese natürlich einverstanden). Diese haben mir dann die Beträge jeweils auf mein 2. Konto (Geschäftskonto welches ich für die andere Selbstständigkeit angelegt hatte) überwiesen, und ich habe dann für uns alle die Dinge bezahlt/gebucht. Also die Hotels, Transporte, Eintritte etc. Wir reden hier über etwas unter 7.000€, die die 4 mir insgesamt überwiesen haben. Meine Kalkulation was die Reisekosten anbelangt ist ziemlich gut aufgegangen, so dass ich unterm Strich also nach Abzug aller Reisekosten vielleicht 200€ plus gemacht habe. Belege für die erfolgten Zahlungen kann ich in Form von Abbuchungen etc. erbringen. Aufgrund dieser Reise/Erfahrungen plane ich diese Selbstständigkeit wieder aufzunehmen.
Was glaubst du denn was da ein JC Mitarbeiter liest.
Ich glaube mal das die da lesen das du auf Kosten anderer einen finanzierten Urlaub gemacht hast und das noch zwei Hundert Euro Taschengeld übrig geblieben sind.
7000:4= 1750 + 200 Guthaben = ......
Könnte also passieren das die noch Geld wollen * Rückzahlung sämtlicher Leistungen die du in deiner OA ungerechtfertigterweise erhalten hast. Also auch KK Beiträge und so

MfG FN
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Xellos

Ausgaben schwärzen. Also den Betreff, die Summe nicht.