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Kurze Frage: BK-Abrechnung 2023 -> Übernahme ja/nein?

Begonnen von PaulNRW, 17. November 2024, 16:43:54

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PaulNRW

Hallo zusammen,

kurz eine Frage zur Betriebskostenabrechnung 2023, welche ich im Oktober 2024 erhalten habe, datiert auf den 14.10.2024, zahlbar bis 29.11.2024, Nachzahlung ca. 100 Euro.

Bis 31.08. war ich Bürgergeldempfänger, ab 01.11. bin ich (leider) wieder Bürgergeldempfänger.

Bekommen habe ich die BK-Abrechnung zu meiner "vollwertigen" Arbeitnehmerzeit, bezahlt ist sie noch nicht, das passiert dann in der neuen Bürgergeldzeit.

Kann die BK-Abrechnung übernommen werden? Danke.

Harald53

Du kennst doch die Antwort  :zwinker:
Eine Übernahme vom Jobcenter erfolgt nur, wenn man beim Erhalt der Abrechnung hilfebedürftig war/ist.

Kannst es ja trotzdem einreichen, aber mache dir keine Hoffnung.

Sheherazade

Zitat von: Harald53 am 17. November 2024, 19:55:14Eine Übernahme vom Jobcenter erfolgt nur, wenn man beim Erhalt der Abrechnung hilfebedürftig war/ist.

Nein, bei Fälligkeit der Rechnung. Und das ist der TE ganz offensichtlich, da er seit 1. November wieder im Bürgergeldbezug ist und die Rechnung bis 29.11.2024 fällig ist.

Also sollte die Rechnung schnellstens beim Jobcenter eingereicht werden.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"