Fahrtkostenübernahme für Vorstellungsgespräche

Begonnen von Vollloser, 19. November 2024, 08:53:55

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Vollloser

Hallo liebes Forum,

wie verhält es sich eigentlich mit Fahrtkostenübernahme mit dem ÖPNV zu z. B. Vorstellungsgesprächen ?

In meiner Stadt hat da ein Senatsmitglied in den letzten 2 Jahren mal richtich mitgedacht, und ein sog. "Sozialticket" für Grundsicherungsbezieher (auch Hartz4/Bürgergeld) eingeführt - im einstelligen Bereich pro Monat !!  :smile:
Im Zuge von Einsparmaßnahmen soll dieses Ticket ab nächstes Jahr über das Doppelte pro Monat kosten; und die Einzelfahrscheine sollen auch noch teurer werden. Also das wird finanziell dann schon sehr sehr "grenzwertich" - sach ich mal so !!  :schaem:

Ja also - wie ist das eigentlich mit Fahrtkostenübernahme ?
Kann man / muss man / das vorher jedes mal beim Jobcenter da irgendwie beantragen - und wenn ja - wie ??
Oder sollte/muss man damit eher den potentiellen Arbeitgeber mit behelligen ???

Wahrscheinlich eher letzteres !??
Man bedenke, man muss ja dann nach einer möglichen Einstellung da dann jeden (Werk-) Tag da hinfahren (und wieder zurück).
Auch DAFÜR muss das Einkommen, das man da dann bei dieser Firma dann bekommt, ja reichen !
Und z. B. womöglich für so ein ÖPNV-Abo mal eben eine hohe dreistellige Summe (oder vierstellig !?) wo abdrücken... !?!?

Also ich meine, sich die Fahrtkosten zu einem Bewerbungsgespräch nicht leisten können, wäre in meinen Augen schon ein grundlegender (!) "Verweigerungsgrund"... !!  :sad:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

OLD-MAN

Zitat von: Vollloser am 19. November 2024, 08:53:55Oder sollte/muss man damit eher den potentiellen Arbeitgeber mit behelligen ???

Richtig! Steht im  § 670 BGB.

Zitat von: Vollloser am 19. November 2024, 08:53:55ÖPNV-Abo mal eben eine hohe dreistellige Summe (oder vierstellig !?)

Übertreib´ mal nicht! Das Deutschlandticket kostet ab 2025 58,- €.

Alles ist Verhandlungssache mit dem pot. Arbeitgeber und das darf (und sollte) man auch ansprechen!

Vollloser

Zitat von: OLD-MAN am 19. November 2024, 09:07:16Übertreib´ mal nicht! Das Deutschlandticket kostet ab 2025 58,- €.

Ja pro Monat !?
Im Jahres-Abo wäre das ja dann mal knapp 700 Euro ad hoc !
Dieses Deutschlandticket gibt es doch nur im Abo !?!

Naja und von einer monatlich einstelligen Summe hin zu monatlich auf einmal 58 Euro ist keine Übertreibung ?!?  :scratch:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sheherazade

Viele Arbeitnehmer wären froh, wenn sie nur Fahrtkosten von 58€ im Monat hätten. Davon abgesehen, kann man -wie schon erwähnt- in die Lohnverhandlungen auch die Frage nach einem Fahrtkostenzuschuss einbauen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Zitat von: Vollloser am 19. November 2024, 08:53:55Also ich meine, sich die Fahrtkosten zu einem Bewerbungsgespräch nicht leisten können, wäre in meinen Augen schon ein grundlegender (!) "Verweigerungsgrund"... !!
Wenn ich einen Job möchte, dann sehe ich zu, dass ich da irgendwie hinkomme.

Zitat von: Vollloser am 19. November 2024, 08:53:55Man bedenke, man muss ja dann nach einer möglichen Einstellung da dann jeden (Werk-) Tag da hinfahren (und wieder zurück).
Und dafür findest du 58,- im Monat Zuviel?!?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Vollloser

Zitat von: Sensoriker am 19. November 2024, 09:24:46Wenn ich einen Job möchte, dann sehe ich zu, dass ich da irgendwie hinkomme.

Ja WENN ich den wirklich möchte... !
Und ob der Arbeitgeber da mich wirklich möchten wird, weiß ich zu dem Zeitpunkt ja auch noch nicht !

Zitat von: Sensoriker am 19. November 2024, 09:24:46Und dafür findest du 58,- im Monat Zuviel?!?

Tja naja kommt darauf an.
Kommt dann wohl tatsächlich DARAUF an:
Zitat von: Sheherazade am 19. November 2024, 09:24:03kann man -wie schon erwähnt- in die Lohnverhandlungen auch die Frage nach einem Fahrtkostenzuschuss einbauen.

Und mit
Zitat von: OLD-MAN am 19. November 2024, 09:07:16Zitat von: Vollloser am Heute um 08:53:55 Oder sollte/muss man damit eher den potentiellen Arbeitgeber mit behelligen ??? Richtig! Steht im  § 670 BGB.
ist meine Grundfrage ja eigentlich tatsächlich von OLD-MAN schon beantwortet !
Danke !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Ottokar

Es gibt keine Pflicht sich ein Sozialticket zu kaufen und selbst mit muss das JC die Fahrtkosten erstatten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

Vollloser

Mal ergänzend zu Ottokar´s Beitrag etwas im Anhang:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Xellos

Zu JC Terminen gibts auch Fahrtkosten. Egal ob man ein Monatsticket hat. Und da man eine Begleitperson haben darf ...
Und ja auch nach Hause muss ...

4x einfache Fahrt.

2x machen und es gibt nie mehr Termine :sehrgut:

Sensoriker

@Xellos
Liest du dir ernsthaft die Threads durch oder wenigstens den Titel bevor du postest?
Es geht hier um Fahrtkosten zum Vorstellungstermin.

Und

Fahrtkosten werden für Begleitpersonen nicht übernommen weil man einen haben darf sondern nur wenn die Begleitperson erforderlich ist.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Milla

Ich verstehe nicht, warum man wegen der Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch das JC behelligen soll. Wie schon gesagt regelt das § 670 BGB. Trifft der Arbeitgeber keine Regelung zur Kostenübernahme für die entstehenden Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch, hat der Bewerber gemäß § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Kosten.

Wenn der AG das nicht ausdrücklich vor dem Bewerbungsgespräch ausschließt. Außerdem bekommt man dann 0,30€ pro km statt 0,20 vom JC. Was fast alle AG bei ihrer Einladung vergessen oder nicht machen.

Ich habe zu diesem Zweck immer gleich die Reisekostenerstattung dabeigehabt und dem AG vorgelegt. Siehe Anhang:
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Vollloser

Zitat von: Milla am 19. November 2024, 21:40:49Ich habe zu diesem Zweck immer gleich die Reisekostenerstattung dabeigehabt und dem AG vorgelegt. Siehe Anhang:

Interessant.
Bist Du dann aber bei dieser Firma SOLCOM GmbH da auch irgendwie Kunde, dass Du da in diesem Schreiben deren Adresse da aufführst ?  Müsste man ja dann auch sein - oder nicht !?!
Und ob das so auch für so eine ÖPNV-Karte in einer Großstadt Sinn macht, frage ich mich ein bisschen (ja warum eigentlich nicht !?).
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Milla

Das ist ein Muster und ich habe mit dieser Firma SOLCOM GmbH nichts zu tun. Hatte das vor langer Zeit mal im Internet heruntergeladen. ich hätte da auch zb.
Bundespolizei
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
schreiben können.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!