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Neuer Umzugszwang für Leistungsbeziehende

Begonnen von selbiger, 09. Oktober 2024, 14:16:59

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Oberfrank



Ich denke mal, es geht weniger darum, dass wir umziehen, es geht wohl eher darum, vor Ort minderbezahlte, Sklavenjobs zu besetzen.
Bringt Quote bei denen und spart eben die Umzugskosten.
Gruss aus Oberfranken
Frank

Milla

Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

GoetzB

Da dieser faktische Umzugszwang schon seit 2005 gilt, diese Frage.

Gibt es überhaupt Fälle, wo Unternehmen in Kauf nahmen, das ein "Zugewiesener" von weit her kam und es sich um eine einfache unqualifizierte Tätigkeit handelte ? Denn was will eine Firma mit so einen anfangen, vor allen im Kontext der Erpressung der totalen Kürzung ?

So eine Firma würde doch zurecht die Quittung in Form von schlechter Arbeitsleistung bekommen, auch aus psychischen Gegebenheiten heraus. Pförtner und Co ist zwar ein beliebtes Argument, dem was entgegenzusetzen, aber nicht wirklich relevant.

Oberfrank

Gruss aus Oberfranken
Frank

Milla

Wenn das JC dich zwingt umzuziehen wegen eines neuen Jobs muss das JC auch alle anfallenden Kosten tragen. Übernahme der Kosten für die alte Wohnung, 6Monate wenn man 5-8 Jahre darin wohnt. 9Monate wenn man länger darin wohnt. Dazu kommen noch die vollen Umzugskosten je nach Entfernung können das mehrere tausend Euro betragen.

Wie kommst du darauf das die JC die Kosten sparen? Wer trägt dann deiner Meinung nach die Kosten?
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Oberfrank

Zitat von: Milla am 30. November 2024, 16:48:26Wie kommst du darauf das die JC die Kosten sparen? Wer trägt dann deiner Meinung nach die Kosten?

Lese bitte nochmal meinen Beitrag.

Der Sinn ist doch, dass viele wahrscheinlich nicht umziehen wollen, und dann lieber unterbezahlte Jobs vor Ort (Zeitarbeitsbuden o.ä.) annehmen statt umzuziehen.
Ergo - das JC spart sich die Umzugskosten.
Und bekommt noch eine tolle Vermittlungsquote für die Presse.
Gruss aus Oberfranken
Frank

Milla

Ja ok, jetzt hab ich verstanden was du meinst. Ich sag mal so, Leihbuden zahlen mittlerweile alle über Mindestlohn. Dazu kommen noch die Verpflegungspauschale von täglich 12€ für die ersten 3 Monate plus die Kilometerpauschale in Höhe von 0,30€ für Hin und Rückfahrt zum erreichen des Einsatzortes.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Oberfrank



Naja - trotzdem bist du der Spielball derer.
Aber ich will gar nicht mal so negativ sein - ich hatte auch schon gute Erfahrungen mit Zeitarbeit.
Gruss aus Oberfranken
Frank

Quinky

#23
Zitat von: Milla am 30. November 2024, 18:04:33Ja ok, jetzt hab ich verstanden was du meinst. Ich sag mal so, Leihbuden zahlen mittlerweile alle über Mindestlohn. Dazu kommen noch die Verpflegungspauschale von täglich 12€ für die ersten 3 Monate plus die Kilometerpauschale in Höhe von 0,30€ für Hin und Rückfahrt zum erreichen des Einsatzortes.

Falls der LA-Arbeitnehmer allerdings noch Bürgergeld benötigt, nutzt ihm, weder Verpflegungspauschale noch Kilometerpauschale etwas, DENN
Weder die Verpflegungspauschale noch das Kilometergeld darf er anrechnungsfrei behalten!!!!!!!
VP: Erst ab 12 Stunden Wohnort-abwesend darf 6€ behalten werden, alles darüber wird angerechnet

KM: Nur 20Cent je Entfernungskilometer d.h. 10Cent je gefahrener KM darf behalten werde, alles darüber wird angerechnet

übrigens, für 10Cent je gefahrener KM kann NIEMAND einen PKW betanken, er muss es vom Bürgergeld!!! bezahlen

Selbstbehalt: Gesetzlich wird so getan, als ob man für 1.200€ im Jahre 2024 genauso viel kaufen kann wie 2005, da alles über 1.200€ auf das Bürgergeld angerechnet wird. Diese Grenze ist NIE!!! angepasst worden.

Versicherungspauschale: Hier verhält es sich exakt gleich, 30€ Im Jahre 2005 wie 2024, auch hier NIE eine Anpassung!

Seit Regierung Schröder, also auch 16 Jahre Merkel, leben unsere Regierungen für arme Leute im Jahre 2005

Milla

Ja mit den Anpassungen hat man es nicht so. Bestes Beispiel ist die Wöchentliche Arbeitszeit. Die 40 Stundenwoche stammt noch aus den 70ern und auch die Einführung der 38,5 Stundenwoche gibts schon seit 1984. Dabei gibt es doch durchaus positive Beispiele wie VW. Dort beträgt seit 1994 die wöchentliche Arbeitszeit in den westdeutschen Stammwerken 28,8 Stunden.

Dein Beispiel, Leiharbeit + BG bezieht sich eher auf Familien mit 2-3 Kindern. Da würde man sich bei einem Alleinverdiener mit BG besser stellen. 
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Rotti

Zitat von: GoetzB am 30. November 2024, 14:51:51Da dieser faktische Umzugszwang schon seit 2005 gilt, diese Frage.
da gibt es bestimmt viele die freiwillig umziehen würden um aus ihrem Dorf heraus zukommen und das JC auch noch den Umzug zahlt.