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Grusi, aufwandsentschädigung, krankenversicherung

Begonnen von autisimus, 07. Dezember 2024, 09:09:09

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autisimus

Guten Tag wertes Forum,

ich beziehe seit 8 jahren aufgrund meiner 50%igen schwerbehinderung und daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit grundsicherung im alter und bei erwerbsminderung und kindergeld

folgende Situation:
ich habe aus einem erbe ein haus und ein dazugehöriges grundstück geerbt, diese wurden auf 250.000 € geschätzt, außerdem habe ich 200.000 € Schulden geerbt. nun hat das landratsamt beschlossen, dass ich augrund meines daraus entstehenden vermögens in zukunft nichtmehr hilfebedürftig sein werde, weßhalb meine leistungen nurnoch gegen aufwandsentschädigung erbracht werden, daher hat das amt beschlossen ich muss das haus verkaufen und anschließend die seit dem erhalt des erbes erhaltenen leistungen zurückzuzahlen, bis mein status der hilfebedürftigkeit wieder erfûllt ist.

muss ich dann nach dem verkauf auch meine vom amt übernommenen krankenversicherungsbeiträge erstatten?
und
muss ich meine erhaltenen kindergeld beiträge ebenfalls erstatten?

ganz liebe grüße

Sheherazade

Zitat von: autisimus am 07. Dezember 2024, 09:09:09muss ich dann nach dem verkauf auch meine vom amt übernommenen krankenversicherungsbeiträge erstatten?

Das ist anzunehmen, bleibt aber abzuwarten.

Zitat von: autisimus am 07. Dezember 2024, 09:09:09muss ich meine erhaltenen kindergeld beiträge ebenfalls erstatten?

Warum solltest du? Du bekommst das Kindergeld doch aufgrund deiner von Kindheit an bestehenden Behinderung von der Familienkasse und nicht vom Sozialamt. An der Behinderung und der Berechtigung auf Kindergeld ändert sich nichts durch das Erbe.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"