Wohnungsangebote: Beschränkung auf Mieter mit Einkommen?

Begonnen von Schwerbehinderter01, 03. Dezember 2024, 11:50:31

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Schwerbehinderter01

Ich weiss nicht, ob das schon mal hier Thema war.
Aber in einigen Anzeigen zu Angeboten für Mietwohnungen, steht drin (oder so ähnlich): "Nur an Personen mit geregeltem Einkommen und Einkommensnachweis der letzten 3 Monate" und zusätzlich in Klammer "Kein Jobcenter", um vermutlich Bürgergeld oder Grundsicherungsempfänger auszuschliessen/abzuhalten....
Ist das statthaft? Kann man das dem Immobilienportal als "Unseriös" melden? Oder auch dem Ordnungsamt, wegen Abmahnung?

Sheherazade

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 03. Dezember 2024, 11:50:31Ich weiss nicht, ob das schon mal hier Thema war.

Ja, war es. Zum Beispiel hier

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 03. Dezember 2024, 11:50:31Ist das statthaft?

Ja, ist es.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 03. Dezember 2024, 11:50:31Kann man das dem Immobilienportal als "Unseriös" melden? Oder auch dem Ordnungsamt, wegen Abmahnung?

Kann man machen, bringt aber nichts. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Birgit63

Ja in der heutigen Zeit liest man immer wieder von Wohnungen, die durch Bürgergeld Beziehende dermaßen verwohnt werden, dass sie hinterher renovierungsbedürftig sind. Dazu tragen auch die vielen Hartz IV-Sendungen bei. Neulich war ich krank und habe mir mal ein paar Sendungen angesehen. Es gab wirklich nur ein paar Einzelfälle, bei denen die Wohnung sauber und ordentlich war. Die anderen sahen furchtbar schlimm aus. Da kann ich die Vermieter schon verstehen, dass sie Steuerzahler als Mieter haben wollen, weil die mit der Wohnung pfleglich umgehen, weil sie die Miete aus eigenen Mitteln finanzieren müssen.

Sheherazade

Zitat von: Birgit63 am 03. Dezember 2024, 13:03:45Da kann ich die Vermieter schon verstehen, dass sie Steuerzahler als Mieter haben wollen, weil die mit der Wohnung pfleglich umgehen, weil sie die Miete aus eigenen Mitteln finanzieren müssen.

Kann man aber auch nicht pauschalieren, ich habe schon genug Wohnungen gesehen, die von "Steuerzahlern" gemietet waren und die nach deren Auszug eine Grundsanierung brauchten. Frei nach dem Motto "Ist ja nicht meins". Die heutige Erziehung scheint nicht mehr den Ratschlag zu beinhalten, dass man mit anderer Leute Eigentum noch pfleglicher umgeht als mit seinem eigenen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2024, 14:02:13Kann man aber auch nicht pauschalieren
Absolut nicht!

Mit dem Einkommen hat das in den wenigsten Fällen was zu tun.

Zitat von: Birgit63 am 03. Dezember 2024, 13:03:45gab wirklich nur ein paar Einzelfälle, bei denen die Wohnung sauber und ordentlich war
Jetzt gucke ich das nicht mehr, aber bei den Benz Baracklern hatte ich nicht den Eindruck.
Für die Allgemeinheit taugen solche Formate eh nichts, um sich eine echte Meinung bilden zu können.

Ronald BW

Vor allem ist es nicht nur der Mieter.
Auch Vermieter ziehen sich oft aus der Verantwortung ihrer Pflichten.
Da findet sich von Schrottimmobilie, bis Baustelle alles was vermietet wird.
Viele Mieter haben keine bis fast keine Auswahl.

Schwerbehinderter01

Ich empfinde das als Diskriminierung und es gibt ein Gleichbehandlungsgesetz. Ebenso ein GG, worin auch festgelegt ist, dass es keine Ungleichbehandlung nach Abstammung, Religionszugehörigkeit usw. geben darf.
Aber hier scheint das bei Vermietung von Wohnungen nicht zu greifen?
Das kommt zu der allgemeinen Wohnungsnot (erst recht bei den Sozialwohnungen) hinzu...
Der Gesetzgeber sieht auch hier, keinen Handlungsbedarf, wegen Marktwirtschaft?

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Dezember 2024, 17:31:05Jetzt gucke ich das nicht mehr, aber bei den Benz Baracklern hatte ich nicht den Eindruck. Für die Allgemeinheit taugen solche Formate eh nichts, um sich eine echte Meinung bilden zu können.
Zitat von: Birgit63 am 03. Dezember 2024, 13:03:45Dazu tragen auch die vielen Hartz IV-Sendungen bei. Neulich war ich krank und habe mir mal ein paar Sendungen angesehen.

na ja wer sucht der findet es gibt auch Wohnungen von Animal Hoarding oder Suchtkranken das hat nichts mit Herkunft ausschließlich zu tun.
»Die Äußerung zu meiner Behinderung führt stets zu einer
Nichteinstellung.«

Sheherazade

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 03. Dezember 2024, 22:46:59Ich empfinde das als Diskriminierung und es gibt ein Gleichbehandlungsgesetz. Ebenso ein GG, worin auch festgelegt ist, dass es keine Ungleichbehandlung nach Abstammung, Religionszugehörigkeit usw. geben darf. Aber hier scheint das bei Vermietung von Wohnungen nicht zu greifen?

Richtig. Aber  das könntest du auch sehen, wenn du deine Gedanken, warum du dich diskriminiert fühlst und dazu das GG zur Hilfe nimmst, nicht mit "usw" beendet hättest.
ZitatEine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von ,,Rasse", ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung.
Quelle

Man kann keine Verträge für Darlehen oder Autoverkauf oder Autovermietung oder Wohnungsvermietungen oder Immobilienverkauf oder ähnliches, wobei Bonität Voraussetzung ist, mit der Diskriminierungskeule erzwingen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

kleine unruh

Zitat von: Birgit63 am 03. Dezember 2024, 13:03:45Ja in der heutigen Zeit liest man immer wieder von Wohnungen, die durch Bürgergeld Beziehende dermaßen verwohnt werden, dass sie hinterher renovierungsbedürftig sind. Dazu tragen auch die vielen Hartz IV-Sendungen bei. Neulich war ich krank und habe mir mal ein paar Sendungen angesehen. Es gab wirklich nur ein paar Einzelfälle, bei denen die Wohnung sauber und ordentlich war. Die anderen sahen furchtbar schlimm aus. ...
Soweit ich weiß, sind die Sendungen mit ihren Themen und Darstellern komplett gescriptet. Der Zuschauer soll ja schließlich emotionalisiert werden. M.a.W.: Das ist ausgedachte Realität.

Bundspecht

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 03. Dezember 2024, 22:46:59Ich empfinde das als Diskriminierung und es gibt ein Gleichbehandlungsgesetz. Ebenso ein GG, worin auch festgelegt ist, dass es keine Ungleichbehandlung nach Abstammung, Religionszugehörigkeit usw. geben darf. Aber hier scheint das bei Vermietung von Wohnungen nicht zu greifen?

Tja, der VM kann es sich eben aussuchen, an "wen" er vermietet . Punkt aus !

Da kannst Du noch solange mit dem GG wedeln
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Medea

Solche Wohnungsanzeigen kenne ich auch, in denen sich der Passus findet "keine Zahlung über das Amt". Damit ist aber nicht nur das Jobcenter gemeint, sondern auch Sozialamt etc., das bedeutet dann ja auch, dass ein Rentner der mit Grundsicherung aufstockt, diese Wohnung dann auch nicht bekommt.

Die Wohnungsbaugesellschaft, hat drei von den 10 Häusern, in dem Ort in dem ich wohne, vor einiger Zeit verkauft (aus der Sozialbindung herausgefallen) an einen Privatvermieter. Bei dem hatte ich mich auch einmal um eine Wohnung beworben, ich hatte sie mir auch angesehen. Die Wohnung war kleiner als meine jetzige und sollte mehr kosten (ist bei Privatvermietern ja immer so). Er nimmt nur solche Verbesserungen an den Häusern vor, mit denen er ordentlich die Miete erhöhen kann.

Der Vermieter vermietet die Wohnungen nur an Berufstätige, alle anderen sind ausgeschlossen, also auch Rentner. (Das hatte ich erst bei der Wohnungsbesichtigung erfahren, es stand nichts davon in der Wohnungsanzeige) :sad:

Kopfbahnhof

Zitat von: Medea am 09. April 2025, 17:12:57es stand nichts davon in der Wohnungsanzeige
Machen die extra so, um keine Anzeige zu riskieren.

Grundsätzlich hat der VM aber das Recht sich seine Mieter auszusuchen.
Er muss eine Absage Nicht Begründen.

Rotti

Zitat von: Medea am 09. April 2025, 17:12:57"keine Zahlung über das Amt"
das ist richtig wer seine Miete früher nicht gezahlt, bekommt dann über das Amt bezahlt, da wird der VM sicher schon auch mit seinem Mieter Sorgen gehabt haben. Das Jobcenter soll nach § 22 Abs. 7 SGB II die Miete direkt an den Vermieter zahlen, wenn nicht sicher ist, dass der Bürgergeld Empfänger das Geld auch tatsächlich für die Zahlung der Miete verwendet.Macht das Jobcenter von dieser Möglichkeit Gebrauch und zahlt die Miete direkt an den Vermieter, entsteht daraus jedoch kein Anspruch des Vermieters gegen das Jobcenter. Vertragspartner bleibt der Mieter.
»Die Äußerung zu meiner Behinderung führt stets zu einer
Nichteinstellung.«

Medea

Zitat von: Rotti am 10. April 2025, 17:37:10
Zitat von: Medea am 09. April 2025, 17:12:57"keine Zahlung über das Amt"
das ist richtig wer seine Miete früher nicht gezahlt, bekommt dann über das Amt bezahlt, da wird der VM sicher schon auch mit seinem Mieter Sorgen gehabt haben. Das Jobcenter soll nach § 22 Abs. 7 SGB II die Miete direkt an den Vermieter zahlen, wenn nicht sicher ist, dass der Bürgergeld Empfänger das Geld auch tatsächlich für die Zahlung der Miete verwendet.Macht das Jobcenter von dieser Möglichkeit Gebrauch und zahlt die Miete direkt an den Vermieter, entsteht daraus jedoch kein Anspruch des Vermieters gegen das Jobcenter. Vertragspartner bleibt der Mieter.

Auch, wenn man immer pünktlich die Miete gezahlt hat, bietet das Jobcenter Marburg einem auch an, den Mietzins direkt an den Vermieter zu überweisen (Antrag auf Weiterbewilligung). Ich ziehe es jedoch vor die Miete immer selber zu zahlen. Dann sehe ich wenigsten auf meinen Kontoauszügen, dass sie bezahlt ist. Mein Vertrauen in das Jobcenter ist begrenzt.

Ich selber habe das Glück gehabt, 8 Wochen später nach der Wohnungsbesichtigung bei dem von mir oben erwähnten Privatvermieter, eine Sozialbauwohnung bei dieser Wohnungsbaugesellschaft zu bekommen. Es hat sich für mich angefühlt, als hätte ich einen Sechser im Lotto. :sehrgut: