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Keine Empfangsbestätigung am Empfang...

Begonnen von Wulfff, 14. Dezember 2024, 15:35:05

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Wulfff

Hallo,
das Thema wird es sicher schon geben, aber mit der Suche habe ich nichts entsprechendes gefunden.

Im JC Dresden wird am Empfang keinerlei Eingang konkret bestätigt. Es gibt noch nicht mal einen Eingangsstempel auf mitgebrachte Kopien.
Ist das vom JC korrekt?

Verweis aud die Weisung der BA, dass Empfangsbestätigungen zu erbringen sind werden als "für JC nicht gültig" abgewiesen.

Einzige Möglichkeit: Es wird ein Termin zu einem späteren Zeitpunkt, meist innerhalb der nächsten 14 Tage, gemacht. Dort bekomme ich dann vom SB eine qualifizierte Empfangsbestätigung. Dauert so etwa 10 bis 15 Minuten.

Problem: Es entstehen zusätzliche Fahrtkosten und die Abgabe verzögert sich.
Ist ein Fahrtkostenantrag angebracht? Wie bekomm ich für den die Empfangsbestätigung?

Ich habe kein Smartphone und auch keinen Internetzugang. Aus Kostengründen. Hab auch nicht vor, mir das vom Mund abzusparen.

Begründung des JC für Unterlassung der Empfangsbestätigungen am Empfang ist: Weisung des JC-Chefs, dafür ist nicht genug Zeit. Pro "Kunde" wäre am Empfang nur eine Spanne von 3 bis 5 Minuten geplant.
Ich meine, in dieser Zeit ist es sehr wohl möglich, 3 bis 10 Stempel auf Zettel zu knallen...

Im der Wohngeldstelle ging das vorher ja auch. Gilt dort ein anderes SGB?

Fettnäpfchen

Wulfff

Zitat von: Wulfff am 14. Dezember 2024, 15:35:05Im JC Dresden wird am Empfang keinerlei Eingang konkret bestätigt. Es gibt noch nicht mal einen Eingangsstempel auf mitgebrachte Kopien. Ist das vom JC korrekt? Verweis aud die Weisung der BA, dass Empfangsbestätigungen zu erbringen sind werden als "für JC nicht gültig" abgewiesen.
Optionskommunen müssen sich nicht an die HEGA`S halten.
Und bei eine gemeinsamen Einrichtung kannst du es mit Glück bekommen.
Quelle im Anhang.
Zitat2.3. Fazit
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen für die Ausstellung einer Eingangsbestätigung. Das Hand-
buches für Neukunden der BA empfiehlt lediglich, Verfahrensregelungen zum Umgang mit An-
trägen ohne Kundenvorsprache zu treffen, Auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundsta-
ges geht davon aus, dass die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung (§ 44c SGB II) Re-
gelungen zur Erreichbarkeit eigenverantwortlich trifft.

Zitat von: Wulfff am 14. Dezember 2024, 15:35:05Einzige Möglichkeit: Es wird ein Termin zu einem späteren Zeitpunkt, meist innerhalb der nächsten 14 Tage, gemacht. Dort bekomme ich dann vom SB eine qualifizierte Empfangsbestätigung. Dauert so etwa 10 bis 15 Minuten.
Wenn du eh da hin musst um den Antrag abzugeben dann gib es nicht am Schalter ab sondern werfe es wie unten vorgeschlagen ein.
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

Zitat von: Wulfff am 14. Dezember 2024, 15:35:05Ist ein Fahrtkostenantrag angebracht? Wie bekomm ich für den die Empfangsbestätigung?
Gibt es eh nicht da es keinen Termin mit Pflicht dafür gibt und daher gehört das zu deinem Vergnügen.

MfG FN
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