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Behörden dürfen nach eigenem Fehler Zahlungen nicht zurückverlangen

Begonnen von selbiger, 03. Januar 2025, 08:41:46

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selbiger

Auch wenn eine Behörde Sozialleistungen zu Unrecht auszahlt hat sie unter Umständen kein Recht, diese Leistungen zurückzufordern. Das gilt dann, wenn ein Fehler innerhalb der Behörde die Ursache der weiter laufenden Zahlungen ist und die Behörde das Ermessen bei der Erstattungsforderung falsch anwendet. So entschied das Bundessozialgericht am 18.12.2024. (Az: B 8 SO 1/24 R)

https://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialrecht-behoerden-duerfen-nach-eigenem-fehler-zahlungen-nicht-zurueckverlangen-urteil


auch in anderen fällen werden zahlungen zurück verlangt..weil die behörden schlicht fehler machen..udn es ist immer die selbe begründung..sie haben zu unrecht bezogen..wenn diese aber überweisen anstatt rechzeitig unterlagen zu bearbeiten oder besser zu berechnen..dann ist es immer noch amtsverschulden..aber die legen das imemr so aus als währst du schuld..und das wird muter so weiter gehen..dann wird eingeschüchtert und die betroffenen zahlen fleissig zurück.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Milla

Zitat von: selbiger am 03. Januar 2025, 08:41:46Auch wenn eine Behörde Sozialleistungen zu Unrecht auszahlt hat sie unter Umständen kein Recht, diese Leistungen zurückzufordern.

Es müsste richtig heißen Auch wenn eine Behörde Sozialleistungen zu Unrecht auszahlt hat der LB kein Recht, diese Leistungen zu behalten.

Zu Unrecht erhaltene Leistungen sollten jedem sofort auffallen. Man kann sich nicht bereichern nur weil jemand einen Fehler gemacht hat. Beispiel: Man bekommt monatlich 1000€. Plötzlich ist da aber eine 0 zuviel, also 10 000€. Dann dürfte jedem normal denkendem Menschen klar sein das dieses zuviel gezahlte Geld kein Boni ist und zurückgefordert wird.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

selbiger

C'est la vie..wenn das amt nicht spurt..wehe der lb spurt nicht..denn aaber...das steht zu keinem verhältniss..

Zitat von: Milla am 03. Januar 2025, 10:20:53Es müsste richtig heißen Auch wenn eine Behörde Sozialleistungen zu Unrecht auszahlt hat der LB kein Recht, diese Leistungen zu behalten.


nein richtig müste es heissen wenn das amt fehler macht denn darf der lb dieses ebendso..sonst sind wir auch nicht alle gleich vorm gesetz..wie es einem immer so schön vorgegaukelt wird.
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Rotti

Zitat von: Milla am 03. Januar 2025, 10:20:53Es müsste richtig heißen Auch wenn eine Behörde Sozialleistungen zu Unrecht auszahlt hat der LB kein Recht, diese Leistungen zu behalten.
wer wenig Geld zum Leben hat gibt das natürlich schnell aus, ohne viel nachzudenken, sonst kommen im Normalfall doch meistens Bescheide mit Forderungen.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu