Was ändert sich wenn ich nur noch Aufstocker bin

Begonnen von Maxi, 16. Januar 2025, 13:19:14

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Maxi

Moin,
bis jetzt bekommen meine Frau und ich Bürgergeld, ab März kann ich wieder selbständig tätig werden und bekomme dann etwas Einkommen, das wird anfangs so bei 500 € Gewinn sein, dann darf
ich ja aufstocken, meine Frage ist : Bezahlt das Amt weiterhin unsere Krankenkasse?
Was passiert mit meiner Frau, erhält die weiterhin Bürgergeld?

Sheherazade

Es ändert sich nur was dahin gehend, dass dein Einkommen unter Abzug der Freibeträge angerechnet wird, da 500€ mit Sicherheit nicht reichen um euch aus dem Leistungsbezug zu bringen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

angi

Krankkasse wird weiterhin vom JC gezahlt.
Und du wird alle 6 Monate eine vorläufige EKS und eine abschließende EKS machen müssen.
Also einmal eine Gewinnschätzung bei Antrag auf Weiterbewilligung von Leistungen und einmal den tatsächlichen Gewinn nach Ablauf eines Bewilligungszeitraums.
Die Formulare wird das JC dir regelmäßig zuschicken.


Sheherazade

Zitat von: angi am 19. Januar 2025, 13:46:08Die Formulare wird das JC dir regelmäßig zuschicken.

Da würde ich mich aber tatsächlich nicht drauf verlassen, sondern selbst im Auge behalten, wann der Bewilligungszeitraum abläuft und mir dann die Formulare ggf. im Internet runterladen. Bei weitem nicht jedes Jobcenter schickt die Formulare ungefragt an den Leistungsbezieher, Optionskommunen haben das noch nie gemacht soweit ich mich richtig erinnere.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

skypan

Bei uns versendet die Optionskommune die Anlage EKS beim WBA und zur abschließenden Leistungsfeststellung. Bei Bedarf kann die Anlage EKS auch beim Leistungssachbearbeiter via Email angefordert werden.