Kind absolviert Anerkennungsjahr

Begonnen von Blacksun666, 16. Januar 2025, 13:36:26

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Blacksun666

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Mein Sohn absolviert gerade eine Schulische Ausbildung zum Erzieher. Diese Ausbildung endet jetzt diesen Sommer. Im Anschluss, also ab August 25, beginnt für Ihn das Anerkennungsjahr, welches wohl als 3. Lehrjahr angesehen wird. ( Er muss einmal die Woche noch zur Schule )
In diesem Ausbildungsjahr verdient er 1600 Euro Brutto, das sind ca. 1300 Euro Netto. Wieviel genau darf er von diesem Geld behalten, also was wird uns davon angerechnet?

Zu unserer Situation:
Wir sind 6 Personen.
Vater erhält Rente, Mutter Grundsicherung. Beide können gesundheitlich nicht Arbeiten.
Hinzu kommen 4 Kinder die Bürgergeld erhalten.
- Älteste 21 in Ausbildung mit 950 Euro Netto
- Sohn 18 beendet jetzt schulische Ausbildung s.o.
- Die jüngeren Kinder sind beide noch in der Schule

Hat der neue Verdienst meines Sohnes auch etwas mit dem Betrag meiner Tochter gemein? Sie erhält ja schon Ausbildungsgeld und darf davon den größten Teil behalten.

Birgit63

Behalten darf dein Sohn natürlich sein volles Gehalt. Angerechnet wird ihm nichts. Er bekommt nur nichts zusätzlich. Er muss nur seinen Mietanteil und seine Lebenshaltungskosten davon bestreiten. Es wird so sein, wie bei eurer Tochter. Auch die wird ihren Mietanteil bezahlen und ihre Lebenshaltungskosten (Essen, Kosmetik etc.). Bei 6 Personen ist der Mietanteil ja auch nicht so hoch. Miete geht ja durch 6.

Schnuffel01

Was ist das für ein Bundesland, in dem kein Sozialassistent vor der Erzieherausbildung absolviert werden muss?

Hier ist man frühestens mit 21 fertig mit der gesamten Ausbildung.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Blacksun666

Hier handelt es sich um eine schulische Ausbildung zum Erzieher. Gleichzeitig wird noch das Abitur dabei gemacht. Das ganze geht genau 4 Jahre. Zuerst 3 Jahre Schule mit Abitur am Ende und dann noch das Anerkennungsjahr.

Sheherazade

Zitat von: Blacksun666 am 17. Januar 2025, 15:48:01Gleichzeitig wird noch das Abitur dabei gemacht.

Hier in Niedersachsen nennt man das dann Fachabitur.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Blacksun666

Bei meinem Sohn steht es so :


Allgemeine Hochschulreife Erzieher/-in

Dieser Bildungsgang ermöglicht Ihnen, dass Sie innerhalb von vier Jahren eine vollständige Berufsausbildung zum/r staatlich anerkannten ErzieherIn und gleichzeitig das Abitur erwerben.


Mein Sohn ist jetzt im dritten Jahr und beendet diesen Sommer die Schule mit dem Abitur

Ottokar

Mit 1600 Euro Brutto/1300 Euro Netto dürfte der Sohn aus dem Bezug fallen.
Mit diesem Einkommen kann er seine Lebenshaltungskosten selbst aufbringen, er hat keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld und gehört damit nicht mehr zur BG. Sein Einkommen darf den Anspruch der verbleibenden BG-Mitglieder nicht mindern.

Was die Tochter mit lediglich 950 Euro Netto betrifft, wird dieses Einkommen abzg. Freibeträge ihren Bedarf wohl nicht vollständig decken, sodass ein Restanspruch verbleibt.
Wie beim Sohn darf auch bei der Tochter ihr eigenes Einkommen nur bei ihrem eigenen Bedarf berücksichtigt werden, sie ist niemandem sonst Unterhalt schuldig.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Und bei den Kindern in Ausbildung gilt: Für die Bedarfsdeckung nicht benötigtes Kindergeld wird bei den Eltern als Einkommen angerechnet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Das gilt für Kindergeld generell, unabhängig vom Status des Kindes.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.