Stadtwerke

Begonnen von Maus, 20. Januar 2025, 10:10:24

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Maus

Hallo ihr lieben ich habe mal eine Frage ich weiß dass man Guthaben aus der Heizkostenabrechnung zurückzahlen muss und ich weiß dass man Kontoauszüge nicht schwarz machen darf wie sieht es denn mit stadtwerke Rechnung aus das Guthaben geht auf ein anderes Konto ist für die stadtwerke nicht nur wer guthabenbetrag ausschlaggebend und die kontonummer fällt unter Datenschutz ist es nicht egal wohin das Geld überwiesen wird

Ronald BW

Du möchtest wissen wie man das unterschlagen kann
Und ob das auffällt.
Probiere es aus wie von dir beschrieben.
Bedenke aber es gibt einen Haken warum das auffallen wird.
Das Konto und wo das hingeht ist nicht das Problem.
Finde es heraus so viel Zeit muss sein.

Sheherazade

Zitat von: Maus am 20. Januar 2025, 10:10:24ich weiß dass man Guthaben aus der Heizkostenabrechnung zurückzahlen muss

Das ist schon mal gut. Dann solltest du noch wissen, dass es dem Jobcenter völlig egal ist, wohin das Guthaben gezahlt wird oder ob du es dir in Brötchen/Eier oder sonstwas auszahlen lässt. Du bist der Vertragspartner der Stadtwerke, du bekommst die Jahresrechnung und nur diese ist für das Jobcenter relevant, nicht die Kontonummer, auf die das Guthaben überwiesen wird.

Sollte ich dich missverstanden haben, bitte ich dich, deinen Text etwas zu überarbeiten, so ganz ohne Satzzeichen entstehen schon mal Missverständnisse.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Zitat von: Maus am 20. Januar 2025, 10:10:24das Guthaben geht auf ein anderes Konto

Der Sachverhalt ist überhaupt nicht klar.

Auf ein anderes Konto das dir gehört, aber dem Jobcenter nicht bekannt ist? Auf ein anderes Konto, das dir nicht gehört? Ist es das Konto, von dem die Abschläge an die Stadtwerke gezahlt werden? Oder ein komplett anderes? Wenn es ein Konto ist, das dir nicht gehört und von dem auch die Abschläge nicht gezahlt werden: auf welcher Grundlage geht dann das Guthaben an dieses Konto? Abtretung? Pfändung? Oder wohnst du zur Untermiete/in WG/bei Eltern und ein Mitbewohner zahlt von seinem Konto?

Fragen über Fragen...

Bitte achte bei einer Antwort auf Interpunktion. Man kann deinen Beitrag kaum lesen, so gänzlich ohne Satzzeichen.
 

Milla

Was hier übersehen wird ist die Tatsache das dem JC die Heizkosten und Nebenkostenabrechnung vorgelegt wird/muss. Dabei ist es unabhängig auf welches Konto eventuelles Guthaben fließt. Anhand dieser Abrechnung wird das JC bei deinem nächsten Gehaltsscheck das Guthaben in Abzug bringen.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

BigMama

Zitat von: Milla am 20. Januar 2025, 13:24:22Was hier übersehen wird ist die Tatsache das dem JC die Heizkosten und Nebenkostenabrechnung vorgelegt wird/muss.
Das wird nicht übersehen.
Vielmehr wird das JC Fragen stellen, wenn es merkt, dass es nicht das Konto der TE ist. Somit könnte das JC auf die Idee kommen zusätzlich Kontoauszüge der TE anzufordern um zu prüfen, ob diese Kosten von ihrem Konto abgegangen sind.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Birgit63

Hast du eine Gastherme und zahlst die Heizkosten separat an die Stadtwerke? Wenn dem so ist, dann sieht das für mich so aus, als wenn deine Heizkosten von jemand anderem bezahlt werden. Die Stadtwerke überweisen das Geld auf das Konto, von dem sie das Geld erhalten. Wenn du natürlich vom JC Miete inkl. Heizkosten überwiesen bekommst, die Heizkosten aber jemand anderes bezahlt, wäre das Betrug.

Wolverine36

Wenn es nur um die normalen Abscläge für den Strom geht dann nicht den Zahlt man selber aus dem Regelsatz.
Und das Guthaben wird nicht angerechnet da du es selber zahlst. :flag:

Davis

Zitat von: Wolverine36 am 26. Januar 2025, 04:11:11Wenn es nur um die normalen Abscläge für den Strom geht dann nicht den Zahlt man selber aus dem Regelsatz.
Und das Guthaben wird nicht angerechnet da du es selber zahlst. :flag:

Man kann scheinbar selbst den Strom für den Betrieb einer Gastherme erstattet bekommen, wenn man es beantragt. Habe ich nie gemacht, aber im anderen Forum meinte wer, das ginge.

Zum Thema: Mach keinen Unsinn wegen den paar Piepen. Die verstehen bei solchen Sachen keinen Spaß.

Opsttella2

Zitat von: Wolverine36 am 26. Januar 2025, 04:11:11Wenn es nur um die normalen Abscläge für den Strom geht dann nicht den Zahlt man selber aus dem Regelsatz.
Und das Guthaben wird nicht angerechnet da du es selber zahlst. :flag:
Die Frage scheint hier zu sein: Von welchem/wessen Konto wird der Strom bezahlt, zu dem auch das Guthaben nun überwiesen wurde.

Angerechnet wird das nicht, aber Fragen wirft es auf, wenn scheinbar (?) jemand anders diesen Posten begleicht.