Kontoauszüge schwärzen

Begonnen von Putzi, 22. Januar 2025, 09:08:22

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Putzi

Habe mal noch eine Frage. Das Jobcenter möchte für 2023/2024 meine Kontoauszüge wegen meinen Mietzahlungen.
Darf ich dann eigentlich alles andere schwärzen ?

Mir geht es nur darum, ich habe ein Haustier  wo ich monatlich in die Tierkrankenversicherung einzahle. Sollte das Tier krank sein ,gehe ich zum Tierarzt , bezahle dort und bekomme das dann von der Tierversicherung wieder zurück überwiesen.

Kann es dann sein wenn es auf einem Kontoauszug steht, das es dann als Einkommen gilt?

MJBerlinHD

Gib doch einfach die entsprechenden Tierarztrechnungen mit dazu (die Beträge müssten ja auch auf deinen Kontoauszügen ersichtlich sein) und schreib eine Bemerkung dazu.
Ich habe eine Brillenversicherung und mache das im Falle der Versicherungsleistung auch so. Gab noch nie Probleme mit dem Sozialamt. (ich beziehe Grusi, kein BG)
Geldeingänge darfst du meines Wissens nach nicht schwärzen.

Sheherazade

Zitat von: Putzi am 22. Januar 2025, 09:08:22Kann es dann sein wenn es auf einem Kontoauszug steht, das es dann als Einkommen gilt?

Nein, pack einfach das jeweilige Erstattungsschreiben der Tier-KV hinter die jeweilige Buchung der Erstattung.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

nlh

Da passenderweise gerade jemand dieses Thema aufgemacht hat, habe auch ich eine Frage: Darf man die Ausgänge schwärzen? Das die Eingänge nachvollziehbar sein müssen, klar. Aber darf JC auch wissen für was und wo ich mein Geld ausgebe oder darf ich die Ausgänge schwärzen (so, dass das Minus vor dem Betrag in der jeweiligen Position erkennbar bleibt als Ausgang, Betrag und Ausgabegrund aber geschwärzt sind)?

Sheherazade

Zitat von: nlh am 22. Januar 2025, 10:19:08darf ich die Ausgänge schwärzen (so, dass das Minus vor dem Betrag in der jeweiligen Position erkennbar bleibt als Ausgang, Betrag und Ausgabegrund aber geschwärzt sind)?

Soweit ich das in Erinnerung habe, darf nur der Verwendungszweck geschwärzt werden.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Born

Guten Morgen

Die Ein und Ausgangs - Beträge sollten / müssen sichtbar sein. Wofür man sein Geld ausgibt, geht das J.C. nichts an. Die Überweisung v. Fixkosten, sollten aber sichtbar bleiben, erstmal für sich als Beleg und falls das J.C. dumme Fragen stellen sollte.
Gruss:
      Born :coffee:

Hary

Zitat von: nlh am 22. Januar 2025, 10:19:08Da passenderweise gerade jemand dieses Thema aufgemacht hat, habe auch ich eine Frage: Darf man die Ausgänge schwärzen? Das die Eingänge nachvollziehbar sein müssen, klar. Aber darf JC auch wissen für was und wo ich mein Geld ausgebe oder darf ich die Ausgänge schwärzen (so, dass das Minus vor dem Betrag in der jeweiligen Position erkennbar bleibt als Ausgang, Betrag und Ausgabegrund aber geschwärzt sind)?
Es kommt darauf an. Es muss weiterhin erkennbar sein um welchen Betrag es sich handelt und ob es eine Lastschrift oder Gutschrift war. Die Zahlungsempfänger oder Verwendung darf sowie ich weiß nur unkenntlich gemacht werden, wenn sich daraus gewisse Dinge ableiten lassen wie Parteizugehörigkeit, religiöse Dinge oder ähnliches was Schützenswerte Informationen sind. Aber da kann man sich immer streiten. Ist dein Einkauf im Sexshop nun etwas Schützenswertes? Der Beitrag zu deiner Freikirche wäre es wohl schon, aber die Frage ist eben ob der SB dies genau so sieht. Wenn kein Empfänger einer regelmäßigen Zahlung zu erkennen ist, dann kann schnell spekuliert werden.

180

Du kannst alles schwärzen, was du willst. Wenn das JC es nicht akzeptiert, musst du es halt nochmal ungeschwärzt einreichen.

Wenn das JC nur die Mietzahlungen prüfen will, stehen die Chancen gut, dass das so akzeptiert wird.

Hary

Zitat von: 180 am 22. Januar 2025, 12:08:17Wenn das JC nur die Mietzahlungen prüfen will, stehen die Chancen gut, dass das so akzeptiert wird.
Da wäre es beim Online-Banking eine sinnvolle Idee sich nur diese Umsätze anzeigen zu lassen und zu Drucken. Dann sind auf den eingereichten Unterlagen erst einmal keine weiteren Umsätze und man weckt mit Schwärzungen keinen.

Es macht durchaus Sinn nur exakt das zu liefern was explizit gefordert wird. Wenn ein Nachweis über die Zahlung der Miete gefordert wird, dann sehe ich keinen Grund darin mehr als dies nachzuweisen.

MotoJochen

Zitat von: Putzi am 22. Januar 2025, 09:08:22Habe mal noch eine Frage. Das Jobcenter möchte für 2023/2024 meine Kontoauszüge wegen meinen Mietzahlungen.
Darf ich dann eigentlich alles andere schwärzen ?

Mir geht es nur darum, ich habe ein Haustier  wo ich monatlich in die Tierkrankenversicherung einzahle. Sollte das Tier krank sein ,gehe ich zum Tierarzt , bezahle dort und bekomme das dann von der Tierversicherung wieder zurück überwiesen.

Kann es dann sein wenn es auf einem Kontoauszug steht, das es dann als Einkommen gilt?

Du darfst soweit ich weiß alles schwärzen außer Geldeingänge, aber das mit den Tierarztrechnungen ist ja eine verständliche Erklärung und liest sich ja aus dem Überweisungszweck denke ich.

180

Zitat von: MotoJochen am 22. Januar 2025, 21:50:15Du darfst soweit ich weiß alles schwärzen außer Geldeingänge,
Die kann er natürlich auch schwärzen. Nur wenn das JC es nicht akzeptiert, muss er ggf. nachbessern bzw. weniger schwärzen.
Es ist nicht verboten es zuerst mit mehr Schwärzungen zu versuchen.,

turbulent

Zitat von: 180 am 22. Januar 2025, 22:51:53Es ist nicht verboten es zuerst mit mehr Schwärzungen zu versuchen.,
Aber weder der Staatskasse noch den JC-MA tut es weh, wenn dann Gelder nicht kommen.

Ottokar

Zitat von: Putzi am 22. Januar 2025, 09:08:22Das Jobcenter möchte für 2023/2024 meine Kontoauszüge wegen meinen Mietzahlungen.
Mit welcher Begründung?
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