Umzug in teurere Wohnung ohne wichtigen Grund?

Begonnen von afflicttaut, 29. Januar 2025, 13:52:54

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afflicttaut

Guten Tag, ich bin letztes Jahr April aus meinem Elternhaus in eine eigene Wohnung gezogen. (Ü25)
Jetzt ist nur das Problem, dass die Wohnung absolut beschissen ist und ich gerne in eine andere Wohnung ziehen möchte...
Mir ist klar, dass das Jobcenter dann kein Darlehen für Kaution oder so gewehrt und auch keine Umzugskosten übernimmt. Mir ist das aber egal, weil ich das Geld parat habe und es mir wert wäre.

Eine Wohnung die ich in Aussicht habe ist eine die warm 55€ teurer wäre, aber dennoch im Rahmen ist. Ich weiß, dass ich die extra 55€ selber bezahlen müsste. Aber wie lange? Ein Jahr lang? Für immer? Oder so lange bis ich einen Verlängerungsantrag gestellt habe?
Letztes Jahr wurde mein Bürgergeld im Mai verlängert. Heißt das, dass ich dann ab Mai wieder den vollen Betrag für Miete und Neben/Heizkosten erhalten würde, wenn ich in die teurere Wohnung umziehen würde?

Ich habe auch das Problem, dass der potentielle neue Vermieter eine Bestätigung vom Jobcenter will, dass die Miete angemessen ist. Wie vermittel ich dem Jobcenter am besten, dass ich unbedingt umziehen möchte und ich nur eine Bestätigung brauche, dass die Wohnung angemessen und ich alle "Wohnungsbeschaffungskosten" selber übernehme?

Sheherazade

Zitat von: afflicttaut am 29. Januar 2025, 13:52:54Eine Wohnung die ich in Aussicht habe ist eine die warm 55€ teurer wäre, aber dennoch im Rahmen ist. Ich weiß, dass ich die extra 55€ selber bezahlen müsste. Aber wie lange? Ein Jahr lang? Für immer?

Für immer. Bei nicht genehmigten Umzügen zahlt das Jobcenter nur noch die bisher gewährten KdU - vorausgesetzt, die neue Wohnung befindet sich im gleichen Jobcenterbereich.

Zitat von: afflicttaut am 29. Januar 2025, 13:52:54Ich habe auch das Problem, dass der potentielle neue Vermieter eine Bestätigung vom Jobcenter will, dass die Miete angemessen ist.

Wirst du nicht bekommen vom Jobcenter, vielleicht reicht dem Vermieter ja die Tabelle eures Jobcenters über die angemessenen KdU.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maunzi

Bedenke, dass du auch eine eventuelle Betriebskostennachzahlung selbst stemmen musst, da wird das Amt ebenfalls nichts übernehmen wenn du dort einziehst. Rechne lieber nochmal ganz gründlich durch ob die Abschläge die vereinbart sind wirklich ausreichend kalkuliert wurden!

Wäre es eine Option mal zu schauen wieso du die alte Wohnung "absolut beschissen" findest und die Gründe erstmal hier - je nach Rückmeldung auch dem JC - als Grund für einen Umzug vorzulegen? Vielleicht hast du ja einen Grund um einen Umzug genehmigt zu bekommen, weißt es nur bisher noch nicht.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

afflicttaut

Zitat von: Maunzi am 30. Januar 2025, 01:38:45Wäre es eine Option mal zu schauen wieso du die alte Wohnung "absolut beschissen" findest und die Gründe erstmal hier - je nach Rückmeldung auch dem JC - als Grund für einen Umzug vorzulegen? Vielleicht hast du ja einen Grund um einen Umzug genehmigt zu bekommen, weißt es nur bisher noch nicht.

Die Wohnung ist extrem hellhörig und die Nachbarn sind sehr laut, habe also null Ruhe.

Ständig wird man nachts vom Geschlechtsverkehr der Nachbarn über einem geweckt und das Rumlaufen in deren Wohnung hört sich bei mir an als würden da Elefanten rumtanzen. Wände zu den Nachbarn nebenan lassen auch jeden Huster durch. Zudem haben die Nachbarn rechts und oben auch Hunde die gerne mal bellen.
Zur Rede stellen bringt da nichts.

Die Heizungen machen auch ständig nervige Geräusche.

Die alten Dielenböden sind alle krum und schief, wodurch der Boden uneben ist und auch bei jedem Schritt laut knarrt.

Die andere Wohnung wäre halt in jederlei Hinsicht ein Upgrade. Bessere Lage, hat eine Duschkabine, einen Waschmaschinenanschluss, ist in der obersten Etage, die Böden sind alle Eben und knarren nicht.

Die andere Wohnung ist auch 60 Jahre Neuer. Die jetzige ist ein Altbau aus 1930, die andere ist aus 1990.

Das sind halt alles Sachen die sich läppern.

Tini911

Da solltest du vielleicht erstmal ein Lärm Protokoll führen und mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen

Vinta

Zitat von: afflicttaut am 29. Januar 2025, 13:52:54...Eine Wohnung die ich in Aussicht habe ist eine die warm 55€ teurer wäre, aber dennoch im Rahmen ist. Ich weiß, dass ich die extra 55€ selber bezahlen müsste. Aber wie lange? Ein Jahr lang? Für immer? Oder so lange bis ich einen Verlängerungsantrag gestellt habe?
nein, nicht für immer, nur solange Du hilfebedürftig bist. Danach musst Du alles selbst zahlen. eventuell mit Hilfe von Wohngeld, wenn das Gehalt immer noch nicht reicht.


Zitat von: afflicttaut am 29. Januar 2025, 13:52:54Ich habe auch das Problem, dass der potentielle neue Vermieter eine Bestätigung vom Jobcenter will, dass die Miete angemessen ist. Wie vermittel ich dem Jobcenter am besten, dass ich unbedingt umziehen möchte und ich nur eine Bestätigung brauche, dass die Wohnung angemessen und ich alle "Wohnungsbeschaffungskosten" selber übernehme?
wenn die Wohnung nicht angemessen ist, weil zu teuer, kann das JC Dir das nicht bescheinigen. Dann müsste es ja die ganze Miete übernehmen.

Fettnäpfchen

afflicttaut

Zitat von: afflicttaut am 29. Januar 2025, 13:52:54Eine Wohnung die ich in Aussicht habe ist eine die warm 55€ teurer wäre, aber dennoch im Rahmen ist.
In deinem Rahmen
oder
im Rahmen der Angemessenheit des Zuständigkeitsbereiches deines JC´s?

Und liegt die neue Whg. überhaupt im diesem Zuständigkeitsbereiches?

Hast du noch andere Gründe, außer die erwähnten Gründe, die ein JC akzeptieren müsste. Bei diesen Gründen könnte es sein dass da uU das SG mit eingeschaltet werden müsste und wer weiß ob du da Recht bekommst. Grund für die Aussage ist das folgende Urteil:
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 24.11.2011, Az. B 14 AS 107/10 R:
§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II umfasst auch Fälle, in denen der Umzug zwar nicht zwingend notwendig ist, aber aus sonstigen objektiv sachlichen Gründen erforderlich erscheint. Ausreichend ist, dass ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund für den Wohnungswechsel vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsberechtigter leiten lassen würde.
Die neue Wohnung muss geeignet sein, die nicht mehr hinnehmbaren Nachteilen der bisherigen Wohnung abzuwenden.
Die Kosten der neuen Wohnung müssen angemessen sein, wobei der durch den Umzug erzielbare Gewinn an Lebensqualität innerhalb der Angemessenheitsgrenze allenfalls eine geringfügige Kostensteigerung zulässt.

MfG FN
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