Sozialamt möchte pflegegrad prüfen

Begonnen von Bimimaus5421, 07. Februar 2025, 17:51:52

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Bimimaus5421

Hallo , nachdem die gekürzte Verhinderungspflege beim Sozialamt bewilligt wurde ,will die Pflegefachkraft einen Hausbesuch zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit prüfen bei meiner Mutter .
Darf sich hier das Sozialamt über das Mdk gutachten stellen ?
Zumal seit 5 Jahre das pflegegeld bezahlt wird

Sheherazade

Ich verstehe mal wieder nichts. Seit wann hat das Sozialamt Pflegefachkräfte? Oder meinst du das (verpflchtende) Beratungsgespräch?

ZitatPflegebedürftige Menschen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten zu lassen, wenn

    sie zu Hause von ihren Angehörigen oder einer anderen Person, zum Beispiel einem Freund, gepflegt und betreut werden,
    dies ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes geschieht und
    sie dafür Pflegegeld von ihrer Pflegekasse erhalten.

Häufigkeit der Beratungseinsätze
....
.....
.....

In diesen Intervallen müssen sich Pflegebedürftige beraten lassen:

    Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich
    Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben einen Anspruch darauf, halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch zu erhalten. Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Für sie ist der Beratungsbesuch aber nicht verpflichtend.

Quelle und mehr Infos
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bimimaus5421

Zitat von: Sheherazade am 07. Februar 2025, 18:23:12Ich verstehe mal wieder nichts. Seit wann hat das Sozialamt Pflegefachkräfte? Oder meinst du das (verpflchtende) Beratungsgespräch?

ZitatPflegebedürftige Menschen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten zu lassen, wenn

    sie zu Hause von ihren Angehörigen oder einer anderen Person, zum Beispiel einem Freund, gepflegt und betreut werden,
    dies ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes geschieht und
    sie dafür Pflegegeld von ihrer Pflegekasse erhalten.

Häufigkeit der Beratungseinsätze
....
.....
.....

In diesen Intervallen müssen sich Pflegebedürftige beraten lassen:

    Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich
    Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben einen Anspruch darauf, halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch zu erhalten. Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Für sie ist der Beratungsbesuch aber nicht verpflichtend.

Quelle und mehr Infos

Nein es geht nicht um den beratenden Beratungsbesuch der halbjährlich nachweisen muss ,sondern das eine Pflegefachkraft die die Verhinderungspflege  bearbeitet hatte und beführwortet hatte ( gekürtzes Verhinderungspflege)  einen Hausbesuch die pflegefachkraft prüfen will ob die Vorraussetzungen der Pflegebedürftigkeit weiterhin erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt

Xellos

Das geht die exakt nix an, auch wenn du pflegst.

Das was die angeht bekommen die von der KK mitgeteilt.

Bimimaus5421

Zitat von: Xellos am 07. Februar 2025, 19:58:17Das geht die exakt nix an, auch wenn du pflegst.

Das was die angeht bekommen die von der KK mitgeteilt.
Du verstehst leider nicht meine Mutter bekommt das Pflegegeld Hilfe zur pflege vom sozialamt nicht von der Krankenkasse ,denn hätte Sie auch diese Probleme nicht .
Das Sozialamt möchte Hausbesuch machen um die Gelder nicht zu bezahlen .

Denen gefällt es nicht das meine Mutter mit meiner Unterstützung sich wehrt

Sheherazade

Zitat von: Bimimaus5421 am 07. Februar 2025, 19:40:32die pflegefachkraft prüfen will ob die Vorraussetzungen der Pflegebedürftigkeit weiterhin erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt

Ja, ist auch normal. Und diese Pflegefachkraft kommt garantiert nicht vom Sozialamt sondern vom MDK, das Sozialamt ist nur der Auftraggeber (statt der Krankenkasse).

ZitatDie erste Begutachtung durch den MDK findet in der Regel statt, wenn Sie oder Ihr Angehöriger einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen. Dieser Antrag kann bei der Pflegekasse oder dem zuständigen Sozialhilfeträger eingereicht werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den MDK mit der Begutachtung Ihrer Pflegebedürftigkeit.
....
....
Wie lange ist ein Pflegegrad gültig?

Die Gültigkeit eines Pflegegrades ist nicht unbegrenzt. In der Regel wird der Pflegegrad für einen Zeitraum von drei Jahren festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Wiederholungsbegutachtung durch den MDK, um zu überprüfen, ob sich der Pflegebedarf verändert hat.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Dreijahresfrist. In bestimmten Fällen kann der Pflegegrad auch für einen kürzeren oder längeren Zeitraum festgelegt werden. Beispielsweise kann bei einer fortschreitenden Erkrankung wie Demenz eine kürzere Gültigkeitsdauer festgesetzt werden, um den Pflegebedarf regelmäßiger zu überprüfen.

Wiederholungsbegutachtung durch den MDK: Wie oft erfolgt sie?

Nach der ersten Begutachtung durch den MDK erfolgen in der Regel alle drei Jahre Wiederholungsbegutachtungen. Diese regelmäßigen Überprüfungen dienen dazu, Veränderungen im Pflegebedarf frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls den Pflegegrad anzupassen.

Neben den turnusmäßigen Wiederholungsbegutachtungen kann der MDK jedoch auch außerplanmäßig tätig werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person deutlich verschlechtert oder verbessert hat. In solchen Situationen können Sie oder Ihr Angehöriger eine Neubegutachtung beantragen.
Quelle und mehr Infos

Wirkliche Hilfe kann man nur leisten, wenn man wenigstens annähernd versteht, was man da macht. Da habe ich bei dir erhebliche Zweifel.

PS: Du scheinst dich über diese Wiederbegutachtung zu wundern. Diese Termine haben immer schon recht unregelmäßig (manchmal auch gar nicht) stattgefunden, während der Coronazeit wurde es noch schlimmer.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bimimaus5421

Zitat von: Sheherazade am 08. Februar 2025, 09:16:05
Zitat von: Bimimaus5421 am 07. Februar 2025, 19:40:32die pflegefachkraft prüfen will ob die Vorraussetzungen der Pflegebedürftigkeit weiterhin erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt

Ja, ist auch normal. Und diese Pflegefachkraft kommt garantiert nicht vom Sozialamt sondern vom MDK, das Sozialamt ist nur der Auftraggeber (statt der Krankenkasse).

ZitatDie erste Begutachtung durch den MDK findet in der Regel statt, wenn Sie oder Ihr Angehöriger einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen. Dieser Antrag kann bei der Pflegekasse oder dem zuständigen Sozialhilfeträger eingereicht werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den MDK mit der Begutachtung Ihrer Pflegebedürftigkeit.
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Wie lange ist ein Pflegegrad gültig?Seit 5 Jahren

Die Gültigkeit eines Pflegegrades ist nicht unbegrenzt. In der Regel wird der Pflegegrad für einen Zeitraum von drei Jahren festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Wiederholungsbegutachtung durch den MDK, um zu überprüfen, ob sich der Pflegebedarf verändert hat.Aber nicht bei meiner Mutter
Da täuscht du dich


Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Dreijahresfrist. In bestimmten Fällen kann der Pflegegrad auch für einen kürzeren oder längeren Zeitraum festgelegt werden. Beispielsweise kann bei einer fortschreitenden Erkrankung wie Demenz eine kürzere Gültigkeitsdauer festgesetzt werden, um den Pflegebedarf regelmäßiger zu überprüfen.

Wiederholungsbegutachtung durch den MDK: Wie oft erfolgt sie?

Nach der ersten Begutachtung durch den MDK erfolgen in der Regel alle drei Jahre Wiederholungsbegutachtungen. Diese regelmäßigen Überprüfungen dienen dazu, Veränderungen im Pflegebedarf frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls den Pflegegrad anzupassen.
Gesetzesgrundlage ?
Der pflegegrad steht seit 5 jahren fest

Neben den turnusmäßigen Wiederholungsbegutachtungen kann der MDK jedoch auch außerplanmäßig tätig werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person deutlich verschlechtert oder verbessert hat. In solchen Situationen können Sie oder Ihr Angehöriger eine Neubegutachtung beantragen.
Quelle und mehr Infos
Das wurde nicht gemacht und hat sich nichts verschlechtert
Wirkliche Hilfe kann man nur leisten, wenn man wenigstens annähernd versteht, was man da macht. Da habe ich bei dir erhebliche Zweifel.

Was für Zweifel was meinst du damit ?Verstehe ich nicht

PS: Du scheinst dich über diese Wiederbegutachtung zu wundern. Diese Termine





haben immer schon recht unregelmäßig (manchmal auch gar nicht) stattgefunden, während der Coronazeit wurde es noch schlimmer.
 
Was hat dies mit der Coronazeit zu tun ?

Sheherazade

Zitat von: Bimimaus5421 am 08. Februar 2025, 12:31:44Was hat dies mit der Coronazeit zu tun ?

Eine Menge, immerhin sind fast 2 Jahre lang nur noch die allernötigsten Pflegebegutachtungen (wenn überhaupt) vorgenommen worden, dementsprechend gab es dann irgendwann einen ziemlich hohen Bearbeitungsrückstand. Warst du während Corona nicht im Lande oder auf diesem Planeten oder warum fragst du?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bimimaus5421

Das ist ein kompletter anderer Sachverhalt und hat mit Corona nichts zu tun
Zumindest gibt du es ja zu das du nichts verstehst

Sheherazade

Zitat von: Bimimaus5421 am 08. Februar 2025, 14:52:23Zumindest gibt du es ja zu das du nichts verstehst

Ja, schon gleich in der ersten Antwort. Das bezieht sich aber auf deine unverständlich formulierten Beiträge.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bimimaus5421

Zitat von: Sheherazade am 08. Februar 2025, 14:56:17
Zitat von: Bimimaus5421 am 08. Februar 2025, 14:52:23Zumindest gibt du es ja zu das du nichts verstehst

Ja, schon gleich in der ersten Antwort. Das bezieht sich aber auf deine unverständlich formulierten Beiträge.
 
Was verstehst du denn konkret in der ersten Anwort nicht ? Dann erkläre ich dir gerne das nochmal

Kleene1980

Eine Überprüfung des Pflegegrades ist doch nicht unbedingt etwas schlechtes. Sowohl die Krankenkasse (Pflegekasse) wie auch das Sozialamt haben als Leistungsträger auch ihr gutes Recht dazu. Wenn man nichts zu verbergen hat warum sträubt man sich so dagegen? Das Geld möchte man ja schließlich auch?

Bimimaus5421

Zitat von: Kleene1980 am 08. Februar 2025, 19:17:51Eine Überprüfung des Pflegegrades ist doch nicht unbedingt etwas schlechtes. Sowohl die Krankenkasse (Pflegekasse) wie auch das Sozialamt haben als Leistungsträger auch ihr gutes Recht dazu. Wenn man nichts zu verbergen hat warum sträubt man sich so dagegen? So pauschal deine Aussage führt in die totale überwachung china lässt grüßen .
 Das Geld möchte man ja schließlich auch?
Dann erkläre doch mal die Rechtsgrundlage dazu das dies ihr gutes Recht wäre ...Was soll denn bei bestehenden unveränderten Krankheiten die nicht besser werden geprüft werden deiner Meinung nach ?
Artikel 13 gg ein Fremdwort für dich ? Lässt du immer die Behörden in deine Bude wenn Sie es möchten ?
Schön gehorsam sein dann gehts auch gerne mit Deutschland bergab oder wie ...auf dem Weg sind wir ja dahin .
Krieg bezahlen ist ja besser als für Menschen gelder auszugeben nicht wahr ?,🙈


AlterGaul

Zitat von: Bimimaus5421 am 09. Februar 2025, 04:02:38Artikel 13 gg ein Fremdwort für dich ?

Vereinbare doch einen Termin beim Sachbearbeiter und nehme den oder die Pflegebedürftigen mit. Ich denke die haben nichts dagegen, weil so spart der Sachbearbeiter den Weg zu jemanden der Pflegegeld haben möchte, aber mit Artikel 13 GG argumentiert. Was dazu noch, absolut schwachsinnig ist. Beim letzten Mal hast du mir auch keine Antwort gegeben bezüglich GG.

Wenn du was willst gelten nun mal entsprechende Vorgaben. Niemand zwingt dich irgendwas zu beantragen. Verzichte doch auf die Leistungen und dann hast du mit Terminen oder Nachweisen keine Probleme.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Sheherazade

Zitat von: AlterGaul am 09. Februar 2025, 08:16:41Wenn du was willst gelten nun mal entsprechende Vorgaben. Niemand zwingt dich irgendwas zu beantragen. Verzichte doch auf die Leistungen und dann hast du mit Terminen oder Nachweisen keine Probleme.

Naja, TE "hilft" ihrer Mutter zu ihrem Recht zu kommen. Die Leidtragende ist letztendlich die Mutter. Dann lässt es sich schon einfacher ahnungs- und konsequenzlos in die "Schlacht" ziehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"