Abrechnungen für Wasser, Heizkosten, und sonstige

Begonnen von schnuki, 12. Februar 2025, 19:14:32

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schnuki

Hallo,

wollte fragen ist es rechtssicher Abrechnungen von Wasser, Heizkosten, und sonstige Nebenkosten im Sozialamt, bzw. dem Sachbearbeiter per einfacher E-Mail zusenden als PDF im Anhang ?

oder ist es immer besser per Post mit einschreiben ?

Sheherazade

Wenn du mit deiner/deinem SB abgeklärt hast, dass er/sie die Email befürwortet und Anhänge öffnen kann, ist Email ok. Ansonsten reicht auch ein einfacher Brief oder persönlich abgeben bzw. in den Hausbriefkasten werfen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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schnuki

danke.

habe meine Abrechnung im Januar per E-Mail schon eingereicht, und bis jetzt noch kein Änderungsbescheid.

hatte einen wechsel des Sachbearbeiter, und der alte Sachbearbeiter hatte schneller gemacht, hatte ich auch immer per E-Mail, und nach ca. 1 Woche war der Änderungsbescheid da, aber bei dem neue Sachbearbeiter dauert so lange die bearbeitung.

Dann besser per Post mit Einschreiben, da man dann ein beweiß hat das die Sendung zugestellt wurde.

Rotti

Zitat von: schnuki am 12. Februar 2025, 19:14:32Hallo,

wollte fragen ist es rechtssicher Abrechnungen von Wasser, Heizkosten, und sonstige Nebenkosten im Sozialamt, bzw. dem Sachbearbeiter per einfacher E-Mail zusenden als PDF im Anhang ?

oder ist es immer besser per Post mit einschreiben ?
wenn du eine E-Mailbestästigung gleich bekommst und nach 4 Wochen keine Post mit einem Änderungsbescheid erhältst dann wäre ein Einschreiben oder Fax ratsam.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Fettnäpfchen

schnuki

Zitat von: schnuki am 12. Februar 2025, 20:04:21habe meine Abrechnung im Januar per E-Mail schon eingereicht, und bis jetzt noch kein Änderungsbescheid.
Also eine Betriebskosten/Nebenkostenabrechnung?
Wann im Januar?
denn laut Gesetz muss das im Folgemonat berechnet werden.

Aber da könnte durchaus auch die E-Mail als Problemlöser für den neuen SB herhalten.

Schicke denen das daher nachweislich als Briefpost oder Schreiben in den Hausbriefkasten.
Für letzteres (eigtl. beides(nur anpassen))am besten wie folgt:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 12. Februar 2025, 22:14:17wenn du eine E-Mailbestästigung gleich bekommst
Bei uns gibt es da nie eine Bestätigung.

Aber per Mail läuft es gut bei BK Einreichen und auch beim WBA.

WBA ganz Aktuell 09.02.25 per Mail hin, am 12.02.25 Bescheid schon im Kasten.

Zitat von: schnuki am 12. Februar 2025, 20:04:21habe meine Abrechnung im Januar per E-Mail schon eingereicht, und bis jetzt noch kein Änderungsbescheid.

Das dauert hier auch meist 4 Wochen.
Wenn Guthaben ist ja eh egal bei Nachzahlung evtl. den aktuellen Stand mal Anfragen.

schnuki

@ Fettnäpchen

ja eine Nebenkostenabrechnung, also Wasser/Abwasser, und es weißt ein Guthaben auf.
hatte am 07.01.2025 per E-Mail eingereicht als PDF.

per E-Mail ging halt schneller immer bei meiner alten SB, aber jetzt wo ich eine neue SB habe da dauert ewig lange. Entweder haben die soviele Fälle und sind überfordert, schauen nicht so in EMail Postfach, oder es landet im SPAm oder so.

bei meiner alten SB hatte ich letztes Jahr per E-Mail gesendet, und max. nach 7 Tagen oder so war ein Änderungsbescheid da.

Fettnäpfchen

Zitat von: schnuki am 14. Februar 2025, 11:44:53ja eine Nebenkostenabrechnung, also Wasser/Abwasser, und es weißt ein Guthaben auf. hatte am 07.01.2025 per E-Mail eingereicht als PDF.
Bei Guthaben solltest du die E-Mail speichern.
Du weißt wenn die "schluddern" dann besteht im Schreiben dass du Schuld bist.
Dann kannst du ja belegen dass das JC Bescheid bekommen hat und nur nicht bearbeitet hat. Für den Fall der Fälle ist das besser wenn es auch unnötig erscheint.

Zitat von: schnuki am 14. Februar 2025, 11:44:53bei meiner alten SB hatte ich letztes Jahr per E-Mail gesendet, und max. nach 7 Tagen oder so war ein Änderungsbescheid da.
So sollte es sein und vermutlich hatte diese SB den wenigsten Stress/Mehraufwand unter ihren Kollegen/innen.

MfG FN
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Rotti

Zitat von: schnuki am 14. Februar 2025, 11:44:53@ Fettnäpchen ja eine Nebenkostenabrechnung, also Wasser/Abwasser, und es weißt ein Guthaben auf. hatte am 07.01.2025 per E-Mail eingereicht als PDF.

wenns nur unter 50€ sind bearbeiten die das nicht oder?
Bagatellgrenze (§ 40 Abs. Durch das Bürgergeld-Gesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2023 erstmals eine sog. Bagatellgrenze für Rückforderungen in das SGB II eingeführt. Danach werden Überzahlungen unter 50,00 € pro Bedarfsgemeinschaft nicht mehr zurückgefordert.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 14. Februar 2025, 16:14:09wenns nur unter 50€ sind bearbeiten die das nicht oder?
Das gibt es bei BK Abrechnungen nicht, diese Bagatellgrenze.


schnuki

Ich Erhalte Grundsicherung wegen Dauerhafte Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Also bin beim Sozialamt.

Kopfbahnhof

Zitat von: schnuki am 14. Februar 2025, 16:56:11Also bin beim Sozialamt.

Das dürfte bei der BK Abrechnung nichts ändern.

Auch dort muss sie, soweit ich weiß, eingereicht werden.

schnuki

Ja das schon, nur ich verstehe nicht warum so lange brauchen zum bearbeiten, obwohl ein Guthaben ist, müssen einfach mit der Leistung verrecken das Guthaben.

Vermutlich ist die neue SB Jung, und hat noch keine Erfahrung, oder kommt vom Studium oder so.

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Februar 2025, 16:51:35
Zitat von: Rotti am 14. Februar 2025, 16:14:09wenns nur unter 50€ sind bearbeiten die das nicht oder?
Das gibt es bei BK Abrechnungen nicht, diese Bagatellgrenze.
ja stimmt danke das du mich korrigiert beim Sozialamt nicht.
https://fragdenstaat.de/anfrage/aenderung-der-rechtsauslegung-in-den-fw-zu-ssss-40-41a-sgb-ii/
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Kopfbahnhof

Zitat von: schnuki am 14. Februar 2025, 17:07:16müssen einfach mit der Leistung verrecken das Guthaben.
Wird das Sozialamt schon noch machen.
Manchmal dauert es eben mal länger da Guthaben, brauchst du dir doch keine Gedanken darüber machen.

Als Nachweis hast du doch die abgesendete Mail.