Arbeitsaufnahme ab 01.02.2025 GEZ Gebühren?

Begonnen von Torsten37, 17. Februar 2025, 17:58:17

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Torsten37

Hallo! Ich habe ab den 01.02.2025 eine neue SV Pflichtige Beschäftigung aufgenommen. Soweit so gut. Jetzt meine Frage. Bis jetzt war ich ja von den Rundfunkgebühren befreit. Sogar laut Bescheid noch bis Jahresende 2025. Was passiert wenn ich das der GEZ nicht mitteile? Dürfen die einen Datenabgleich machen wo die berufliche Situation erfragt wird? Machen die einen Datenabgleich mit dem Jobcenter? ALso ob die Person wircklich noch ALG II Empfänger ist? :blum:

Fettnäpfchen

Torsten37

Zitat von: Torsten37 am 17. Februar 2025, 17:58:17Was passiert wenn ich das der GEZ nicht mitteile?
Das merkst du wenn die mitbekommen das du zahlungspflichtig geworden bist.
Zumindest wird nachgefordert
und
je nach dem wann die das mitbekommen kann es teuer werden.

Und wenn du nicht zahlen willst bekommst du auf Staatskosten wieder ein Zimmer das nennt sich dann Erzwingungshaft.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Papagena

Guten Morgen Torsten37,


die GEZ wird sich sehr schnell bei Dir melden, die haben Ihr System umgestellt.

Bei der Rückzahlung sind die gnadenlos und selbst wenn man 2 Jahre nachweislich obdachlos war, bekommt man bei Wiederanmeldung einer Wohnung eine rückwirkende Rechnung, wie bei einer Freundin geschehen.

Ich muß den Gehirnwäsche-Dreck auch bezahlen und ärgere mich jedes mal darüber!

Grüßle
Papagena
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Papagena am 18. Februar 2025, 08:55:23nachweislich obdachlos war, bekommt man bei Wiederanmeldung einer Wohnung eine rückwirkende Rechnung, wie bei einer Freundin geschehen.


Das kann eigentlich nicht sein, bis zu 3 Jahre rückwirkend kann man einen Antrag auf Befreiung stellen, mit Nachweisen.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

turbulent

Klar. Aber die meisten stellen den erst, nachdem eine Rechnung gekommen ist.

180

Die GEZ erfährt nichts davon, dass du arbeitest. Wenn du denen bis Jahresende eine Befreiung einreichst und sie nicht über die Änderung informierst, bist du bis dahin befreit.

begees

Zitat von: 180 am 20. Februar 2025, 22:22:35Die GEZ erfährt nichts davon, dass du arbeitest. Wenn du denen bis Jahresende eine Befreiung einreichst und sie nicht über die Änderung informierst, bist du bis dahin befreit.


Das ist praktizierte vorsätzliche Aufforderung zum Betrug! :no:

Es besteht eine unverzügliche Mitteilungspflicht, wenn man aus dem Leistungsbezug ausscheidet:

§ 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RBStv):
 (4) Die Dauer der Befreiung oder Ermäßigung richtet sich nach dem Gültigkeitszeitraum des Nachweises nach Absatz 7 Satz 2.
(5) Wird der Bescheid nach Absatz 7 Satz 2 unwirksam, zurückgenommen oder widerrufen, so endet die Befreiung oder Ermäßigung zum selben Zeitpunkt. Die Befreiung endet auch dann, wenn die nach Absatz 4 Satz 3 vermuteten Befreiungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen oder wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nach Absatz 6 Satz 2 entfallen. Derartige Umstände sind vom Beitragsschuldner unverzüglich der zuständigen Landesrundfunkanstalt mitzuteilen.
 (7) Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers in Kopie oder durch den entsprechenden Bescheid in Kopie nachzuweisen; auf Verlangen ist die Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder der Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Änderungsanzeigen kann man online schnell und einfach erledigen.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: turbulent am 20. Februar 2025, 21:41:42Klar. Aber die meisten stellen den erst, nachdem eine Rechnung gekommen ist.

Dann gilt das aber auch.
So könnte besagte Bekannte von "Papagena" dann noch einen Befreiungsantrag stellen, was aber scheinbar nicht geschehen ist (schließe ich aus dem "gnadenlos-Satz" ... ).
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Rotti

Zitat von: begees am 21. Februar 2025, 11:18:29Das ist praktizierte vorsätzliche Aufforderung zum Betrug! :no:
@Ottokar wird davon nicht besonders erfreut sein, wenn er das liest und die Sponsoren hier im Forum wo ihre Werbung schalten, sowieso nicht.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

selbiger

Zitat von: begees am 21. Februar 2025, 11:18:29Das ist praktizierte vorsätzliche Aufforderung zum Betrug! :no:

also da betrügen ganz andere richtig derb..nur darüber kein sterbens wort.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

180

Es gibt halt Menschen, die Texte inhaltlich nicht erfassen können.
Die Kompetenz Fakten von Aufforderungen zu unterscheiden, sollte eigentlich in der Grundschule vermittelt werden...