Anstehende Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst auf eigenen Wunsch

Begonnen von CupHolder, 20. Februar 2025, 11:07:13

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CupHolder

Guten Tag,


im kommenden Termin möchte ich den SB dazu bringen eine Begutachtung durchzuführen/ einzuleiten. Es ist aber auch davon auszugehen das diese Untersuchung eigenständig ohne mein zutun eingeleitet wird.

Zu diesem Vorgang hätte ich einige Fragen mit der Bitte um Beantwortung.

Die Schweigepflichtentbindung ist Pflicht?
- Habe alle Unterlagen/Berichte und Befunde bei Hand (Hausarzt, Orthopäde, Krankenhaus, MRT ect.)

Der Gesundheitsfragebogen ist Pflicht?
- Muss ich diesen ebenfalls verpflichtend ausfüllen insb. da ich alle erforderlichen Unterlagen besitze?

Ich möchte definitiv durch den ÄD untersucht werden sowie die Veranlassung weiterer Untersuchungen bei Fachärzten. Eine Stellungnahme nach Akteneinsicht wird von mir nicht priorisiert.

Würde mich über Antworten freuen.




Penny

Beides keine Pflicht, aber ist immer besser das auzufüllen, aber nicht den SB geben sonedrn nur beim ÄD abgeben

Fettnäpfchen

CupHolder

Zitat von: CupHolder am 20. Februar 2025, 11:07:13im kommenden Termin möchte ich den SB dazu bringen eine Begutachtung durchzuführen/ einzuleiten.
Dafür gibt es den Antrag Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit

Zitat von: CupHolder am 20. Februar 2025, 11:07:13Die Schweigepflichtentbindung ist Pflicht? - Habe alle Unterlagen/Berichte und Befunde bei Hand (Hausarzt, Orthopäde, Krankenhaus, MRT ect.) Der Gesundheitsfragebogen ist Pflicht? - Muss ich diesen ebenfalls verpflichtend ausfüllen insb. da ich alle erforderlichen Unterlagen besitze?
ist zwar freiwillig aber wenn dein JC blöd tun will kann es dir, nach Anschreiben mit dem Mitwirkungspflichten die Leistungen einstellen bis du die Abgabe nachgeholt hast.
Im Anhang was du wissen musst und da steht auch dass und unteres  drin.

Zitat von: CupHolder am 20. Februar 2025, 11:07:13sowie die Veranlassung weiterer Untersuchungen bei Fachärzten.
das wir eher nicht passieren. Es obliegt Dir dich darum zu kümmern.
Übrigens nur weil es ein Amtsarzt ist heißt das nicht das er sich mit deinen Erkrankungen auskennt. Deswegen soll man ja alles was möglich ist an Befunden, Attesten etc. dem Ärztlichen Dienst übermitteln.

Zitat von: CupHolder am 20. Februar 2025, 11:07:13Eine Stellungnahme nach Akteneinsicht wird von mir nicht priorisiert.
Das verstehe ich nicht der Arzt macht keine Stellungsnahme. Der erstellt eine sozialmedizinische Beurteilung Teil B für Dich und das JC. Und da muss dich dein SB zu einer Erörterung einladen und mit dir besprechen und das Teil B auch aushändigen.
Das Teil A enthält Diagnosen und geht das JC nichts an und du kannst beantragen das Teil A vom AÄD zu erhalten.
Deswegen auch der Tip von
Zitat von: Penny am 20. Februar 2025, 13:33:33aber nicht den SB geben sonedrn nur beim ÄD abgeben
denn auch diese Sachen geht dein SB nicht an.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

CupHolder

Vielen Dank Fettnäpfchen für deine ausführliche Antwort.

Ich dachte zumindest immer, dass meine Mitwirkungspflicht ausschließlich darin besteht mich beim ÄD vorzustellen da alles andere auf einer Freiwilligkeit basiert.

Eine Schweigepflichtentbindung kommt definitiv nicht in Frage da ich mein Verhältnis zu Ärzten nicht in negative verschieben möchte, mein Leistungsbezug soll nicht offengelegt werden.

Sollte ich beim ÄD für für einen Zeitraum von 6 Monaten als nicht Erwerbsfähig eingestufft werden, so bleibt weiterhin die Zuständigkeit beim JC und über 6 Monate wäre dann das Sozialamt zuständig. Ich meine gelesen zu haben die Varianten <6 bzw. >6 Monate.

Soltle der ÄD mich entsprechend einstuffen (<6 Monate) bin ich weiterhin im Leistungsbezug JC jedoch stehe der Vermittlung nicht zur Verfügung? Bin ich weiterhin dann verpflichtet AU einzureichen oder ist mit Feststellung durch den ÄD dies hinfällig?

Vielen Dank

oldtom

Zitat von: CupHolder am 21. Februar 2025, 11:47:33Sollte ich beim ÄD für für einen Zeitraum von 6 Monaten als nicht Erwerbsfähig eingestufft werden, so bleibt weiterhin die Zuständigkeit beim JC und über 6 Monate wäre dann das Sozialamt zuständig. Ich meine gelesen zu haben die Varianten <6 bzw. >6 Monate.

Soltle der ÄD mich entsprechend einstuffen (<6 Monate) bin ich weiterhin im Leistungsbezug JC jedoch stehe der Vermittlung nicht zur Verfügung? Bin ich weiterhin dann verpflichtet AU einzureichen oder ist mit Feststellung durch den ÄD dies hinfällig?
Das mit den 6 Monaten habe ich auch nicht verstanden - ich wurde auch für 6 Monate als nicht erwerbsfähig eingestuft - und bin genau für den Tag an dem die 6 Monate ablaufen zur SB eingeladen und soll weitere Atteste in den Termin mitbringen...

Ich verstehe  nicht wirklich was das soll... Was will die Sachbearbeiterin mit Attesten?

So die Amtsärztin hatte diese 6 Monate mit zwei Einschränkungen begründet, wobei eine weitestgehend behoben werden konnte - die andere aber wohl leider bleibt und den Umfang der Arbeitsfähigkeit einschränkt. Das wurde im Gutachten zwar erwähnt - aber eben das Kreutz bei "nicht arbeitsfähig" gemacht und keine Angaben zu Einschränkungen.
Eigentlich müsse man jetzt doch ein Zweites Gutachten machen um hier Angaben machen zu können... oder bestimmt das dann der/die SB anhand eines Ultraschallbild und EKG?

Fettnäpfchen

CupHolder

Zitat von: CupHolder am 21. Februar 2025, 11:47:33Soltle der ÄD mich entsprechend einstuffen (<6 Monate) bin ich weiterhin im Leistungsbezug JC jedoch stehe der Vermittlung nicht zur Verfügung? Bin ich weiterhin dann verpflichtet AU einzureichen oder ist mit Feststellung durch den ÄD dies hinfällig?
Die Vermittelbarkeit ist natürlich nicht gegeben und das JC hat das zu berücksichtigen.
Theoretisch brauchst du auch keine AU abgeben. Unter Umständen ist es aber besser. Sei es um später belegen zu können das es keine Verbesserung gab oder nur aus der Sicht der KK das bei einer Unterbrechung der Krankschreibung alles wieder von vorne anfängt.

Zitat von: oldtom am 21. Februar 2025, 12:15:53Eigentlich müsse man jetzt doch ein Zweites Gutachten machen um hier Angaben machen zu können... oder bestimmt das dann der/die SB anhand eines Ultraschallbild und EKG?
Nach sechs Monaten (und entsprechendem Eintrag) sollte dann eine Nachbegutachtung gemacht/veranlasst werden.
Selbst wenn dein SB ein Arzt ist geht das überhaupt nicht, dass wüsstest du aber wenn du das Thema hier aufmerksam lesen würdest.

Zitat von: oldtom am 21. Februar 2025, 12:15:53und soll weitere Atteste in den Termin mitbringen...
Naja (s. o.) das wirst du dann hoffentlich bleiben lassen.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

oldtom

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Februar 2025, 17:44:54CupHolder

Zitat von: CupHolder am 21. Februar 2025, 11:47:33Soltle der ÄD mich entsprechend einstuffen (<6 Monate) bin ich weiterhin im Leistungsbezug JC jedoch stehe der Vermittlung nicht zur Verfügung? Bin ich weiterhin dann verpflichtet AU einzureichen oder ist mit Feststellung durch den ÄD dies hinfällig?
Die Vermittelbarkeit ist natürlich nicht gegeben und das JC hat das zu berücksichtigen.
Theoretisch brauchst du auch keine AU abgeben. Unter Umständen ist es aber besser. Sei es um später belegen zu können das es keine Verbesserung gab oder nur aus der Sicht der KK das bei einer Unterbrechung der Krankschreibung alles wieder von vorne anfängt.

Zitat von: oldtom am 21. Februar 2025, 12:15:53Eigentlich müsse man jetzt doch ein Zweites Gutachten machen um hier Angaben machen zu können... oder bestimmt das dann der/die SB anhand eines Ultraschallbild und EKG?
Nach sechs Monaten (und entsprechendem Eintrag) sollte dann eine Nachbegutachtung gemacht/veranlasst werden.
Selbst wenn dein SB ein Arzt ist geht das überhaupt nicht, dass wüsstest du aber wenn du das Thema hier aufmerksam lesen würdest.

Zitat von: oldtom am 21. Februar 2025, 12:15:53und soll weitere Atteste in den Termin mitbringen...
Naja (s. o.) das wirst du dann hoffentlich bleiben lassen.

MfG FN

Habe das schon gelesen - und natürlich ist die SB kein Arzt. Ich hätte nach dem Termin bei der Amtsärztin gedacht, ich werde dann nochmal nach 6 Monaten zum Amtsarzt gschickt, oder der/die bekommt die neuesten Ergebnisse vom Kardiologen. Was die Sachbearbeiterindamit anfangen will ist mir halt unklar. Ich macheda im Grunde auch kein Geheimnis daraus.
Auch wenn das wahrscheinlich datenschutztechnisch ein "nogo" ist - darum geht es mir gerade überhaupt nicht... ich bin halt daran interessiert, dass da etwas "realistisches" bei rauskommt. Viele Dinge könnte ich ja durchaus machen - bei manchen käme es auf einen Versuch an...anderes geht gar nicht.

Aber das sind so Sachen, bei der eine Beurteilung selbst für den Facharzt schwierig ist: Der fragt mich halt auch nach der Symptomatik. Der Herzmuskel ist halt geschädigt und eine Herzklappe spielt nicht richtig mit - das führt zu messbaren Dingen wie die Pumpleistungsreduzierung und dann halt Grenzen wann nicht mehr kompensiert werden kann ...  und welche Medis man einwirft etc.     

CupHolder

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Februar 2025, 17:44:54CupHolder

Zitat von: CupHolder am 21. Februar 2025, 11:47:33Soltle der ÄD mich entsprechend einstuffen (<6 Monate) bin ich weiterhin im Leistungsbezug JC jedoch stehe der Vermittlung nicht zur Verfügung? Bin ich weiterhin dann verpflichtet AU einzureichen oder ist mit Feststellung durch den ÄD dies hinfällig?
Die Vermittelbarkeit ist natürlich nicht gegeben und das JC hat das zu berücksichtigen.
Theoretisch brauchst du auch keine AU abgeben. Unter Umständen ist es aber besser. Sei es um später belegen zu können das es keine Verbesserung gab oder nur aus der Sicht der KK das bei einer Unterbrechung der Krankschreibung alles wieder von vorne anfängt.


Hallo Fettnäpfchen, in deinem Link lese ich wie folgt:

Zitatdas Nichterteilen einer Schweigepflichtentbindungserklärung zu einer vollständigen o-der teilweisen Versagung oder Entziehung der Leistungen nach § 66 SGB I führen kann, wenn die Kundin/der Kunde keine bereits vorhandenen medizinischen Unterla-gen, zur Verfügung stellt und die Sachverhaltsaufklärung dadurch erheblich erschwert wird. Letzteres ist z.B. der Fall, wenn eine erneute Untersuchung durch den ÄD erfor-derlich wird, die ansonsten entbehrlich wäre (Doppeluntersuchung), und die vorge-brachten Gründe für das Nichterteilen einer Schweigepflichtentbindungserklärung keine erneute Untersuchung rechtfertigen.

In meinem Sachverhalt liegen Unterlagen und Befunde vor sodass diese auch entsprechend dem ÄD vorgelegt werden. Ein Versagen der Leistung wäre somit nicht gegeben. Verstehe ich das richtig?


Fettnäpfchen

CupHolder

Zitat von: CupHolder am 22. Februar 2025, 11:43:58In meinem Sachverhalt liegen Unterlagen und Befunde vor sodass diese auch entsprechend dem ÄD vorgelegt werden. Ein Versagen der Leistung wäre somit nicht gegeben. Verstehe ich das richtig?
Wenn alles korrekt läuft dann hast du das richtig verstanden.
und
wenn du schreibst liegt vor und kann dem ÄD vorgelegt werden kommt es halt darauf an was der bei dem die Unterlagen vorliegen macht.
Vllt. macht er ja keine Weiterleitung; könnte ja Arbeit sein und daher verlangen dass du sie (wieder) vorlegst. Eine doppelte Datenerhebung ist ja keine Seltenheit und da gehört auch der Gesundheitsbogen dazu.
oder andere Späßchen die man z.B.: mit so einem Gesundheitsbogen machen kann wenn er schon mal unterschrieben vorliegt und den man nie wieder zu Gesicht bekommt.

Hast du ein extra Kuvert mit Kennzeichnung "nur vom ÄD zu öffnen" oder in der Art bekommen? oder wurde verlangt das du dies beim SB abgeben musst. Bei letzterem weiß man schon das nicht rechtskonform gearbeitet wird.

oldtom
Zitat von: oldtom am 21. Februar 2025, 18:30:56ich bin halt daran interessiert, dass da etwas "realistisches" bei rauskommt. Viele Dinge könnte ich ja durchaus machen - bei manchen käme es auf einen Versuch an...anderes geht gar nicht.
Beim JC und etwas realistisches  :grins:  der war gut!
Wobei es GsD Ausnahmen gibt!

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Simone-

Zitat von: CupHolder am 20. Februar 2025, 11:07:13Die Schweigepflichtentbindung ist Pflicht?
- Habe alle Unterlagen/Berichte und Befunde bei Hand (Hausarzt, Orthopäde, Krankenhaus, MRT ect.)
Die Entbindungen von der Schweigepflicht ist nicht verpflichtend. So wie es aussieht auch nicht nötig, da du alle Befunde hast. Mach deutlich, dass du deine Befunde nur ÄD persönlich beim Termin übergeben wirst. Ein Gutachten nach Aktenlage ist ohne Schweigepflichtentbindungen nicht möglich, da der ÄD keine Befunde ranholen kannst. Also wird man dir den gewünschten Termin beim ÄD geben.

Zitat von: CupHolder am 20. Februar 2025, 11:07:13Der Gesundheitsfragebogen ist Pflicht?
- Muss ich diesen ebenfalls verpflichtend ausfüllen insb. da ich alle erforderlichen Unterlagen besitze?
Wie ich das sehe, geht es beim Gesundheitsfragebogen eher um eine Gesamt-Übersicht deiner gesundheitlichen Probleme. Aufgrund dieses Fragebogens gibt es so und so kein Gutachten nach Aktenlage. Deshalb wäre mein Rat, diesen Gesundheitsfrageboten schon auszufüllen. Das musst du nicht detailreich tun.

Zitat von: CupHolder am 20. Februar 2025, 11:07:13Ich möchte definitiv durch den ÄD untersucht werden sowie die Veranlassung weiterer Untersuchungen bei Fachärzten.
Hier verstehe ich nicht ganz, was du möchtest bzw. erwartest.

Du kannst beim Termin gerne erzählen, welche gesundheitlichen Probleme du noch hast, die von Fachärzten betreut werden sollten/müssten. Aber der ÄD selbst wird dich nicht zu solche Fachärzte überweisen können und die haben zur (weiteren) Begutachtung auch keine Fachärzte.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

CupHolder

Zitat von: Simone- am 23. Februar 2025, 18:58:33Hier verstehe ich nicht ganz, was du möchtest bzw. erwartest. Du kannst beim Termin gerne erzählen, welche gesundheitlichen Probleme du noch hast, die von Fachärzten betreut werden sollten/müssten. Aber der ÄD selbst wird dich nicht zu solche Fachärzte überweisen können und die haben zur (weiteren) Begutachtung auch keine Fachärzte.


Achso, verstehe. Der ÄD leitet keine weiteren Untersuchungen in dessen Auftrag ein sondern bewertet anhand der vorliegenden Unterlagen. Eine Untersuchung nach Aktenlage lehne ich definitiv ab, wie soll das bei jemanden erfolgen dessen Wirbelsäule völlig verschoben ist bzw. psychische Probleme hat, eine persönlich Vorstellung ist Pflicht.

Vielen Dank für die zahlreichen Informationen. Ich werde das Thema aktualisieren wenn sich hierzu was tut.
Eine schöne Woche.

oldtom

Zitat von: CupHolder am 24. Februar 2025, 13:38:50Achso, verstehe. Der ÄD leitet keine weiteren Untersuchungen in dessen Auftrag ein sondern bewertet anhand der vorliegenden Unterlagen. Eine Untersuchung nach Aktenlage lehne ich definitiv ab, wie soll das bei jemanden erfolgen dessen Wirbelsäule völlig verschoben ist bzw. psychische Probleme hat, eine persönlich Vorstellung ist Pflicht.
Was erwartest du denn an weiteren Untersuchungen, die nicht eh anstehen würden. auch wenn der Amtsarzt dich untersucht, dann eben nur nach Augenschein. Meinst du die haben da ein MRT im Keller - und jemanden der damit umgehen kann? Deshalb gibt es ja die Berichte...

turbulent

Zitat von: CupHolder am 24. Februar 2025, 13:38:50Eine Untersuchung nach Aktenlage lehne ich definitiv ab, wie soll das bei jemanden erfolgen dessen Wirbelsäule völlig verschoben ist bzw. psychische Probleme hat, eine persönlich Vorstellung ist Pflicht.
Die beigefügten Gutachten/Befunde über die völlig verschobene Wirbelsäule und über die psychischen Probleme werden gelesen und bewertet. Wenn es keine gibt, sind - sorry - auch die Krankheiten nicht da. Beim nächsten Antrag reichst Du diese Befunde dann mit ein.
Ein Gutachten diagnostiziert nicht, sondern bewertet vorliegende Befunde.

Simone-

Zitat von: CupHolder am 24. Februar 2025, 13:38:50Eine Untersuchung nach Aktenlage lehne ich definitiv ab
Verstehe ich.

Zitat von: CupHolder am 24. Februar 2025, 13:38:50wie soll das bei jemanden erfolgen dessen Wirbelsäule völlig verschoben ist bzw. psychische Probleme hat
Im Jahr 2009 hatte ich ein Gutachten nach Aktenlage, welches total schief gegangen war. Als dann im Jahr 2015 ein erneutes Gutachten gemacht werden sollte, war mir ein Termin vor Ort wichtig. Das habe ich erreicht und so bin ich vorgegangen:

1.
Du brauchst für alle deine gesundheitlichen Probleme konkrete und aktuelle Befunde. Aktuell bedeutet, nicht älter als 3 Jahre. Falls du nur ältere Befunde hast, dann diese bereit halten -> besser ältere als gar keine.

2.
Du gibst den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt an den Ärztlichen Dienst. Hierbei umreißt du, welche Probleme das sind und schreibst ggf. dazu: "Siehe Befund-Berichte, diese werden im Rahmen eines Termins beim ÄD ausgehändigt." (oder so ähnlich). Du legst KEINE Befund-Berichte bei. 

3. Du erteilst KEINE Entbindungen von der Schweigepflicht. Das ist wichtig. So müssen sie dich zum Termin beim ÄD einladen, weil sie sich keine Befund-Berichte bei deinen Ärzten holen können. Die gesundheitlichen Problem, für die du keinen Befund hast, kannst du vor Ort erzählen.

Wichtig: Der Gesundheitsfragebogen geht direkt zum ÄD und nicht erst über den Tisch vom SB.

Weiter untern erzähle ich kurz meine Geschichte zum schief gelaufenen medizinischen Gutachten aus dem Jahr 2009.

Das zeigt, warum ich so gut verstehen kann, dass ein Gutachten nur nach Aktenlage unerwünscht ist.

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Gutachten nach Aktenlage 2009, jedoch gab es keine Befunde und keine Entbindung von der Schweigepflicht bezüglich meiner orthopädischen Probleme (mehrere OPs Fuß, Knie, usw.), da über 20 Jahre her. Trotzdem war klar, dass ich keinerlei gehende oder stehende Tätigkeiten ausüben kann. Das wurde im Gutachten nach Aktenlage aber ignoriert, da keine Befunde.
Im Rahmen eines persönlichen Termins beim ÄD hätte man das jedoch genau sehen können, allein schon durch die vielen OP Narben.
Als das Gutachten fertig war, wurde ich zur Besprechung ins JC eingeladen. Man händigte mir Teil B aus. Was musste ich sehen? ALLE konkreten Befunde standen im Teil B.
Als 2015 erneut ein Gutachten vom ÄD erstellt werden sollte, wollte ich eine persönliche Begutachtung, dafür bin ich so vorgegangen wie oben beschrieben. Zu Termin beim ÄD nahm ich unter Anderem die Kopie der ersten Seite des alten Gutachtens aus 2009 mit auf dem sämtliche Befunde standen, versehen mit einer handschriftlichen Notiz bezüglich Datenschutz.
Das dumme Gesicht dieses Arztes hättet ihr sehen sollen. Siehe Dateianhang.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."