Rückforderungen von Leistungen ( H4 ) von vor ü18 Jahren

Begonnen von Talcid, 24. Februar 2025, 11:56:47

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Talcid

@Sheherazade


Vielen Dank für den Link und vielleicht meine ( naive ) Meinung dazu. Pöse Zungen würden behaupten, gleich und gleich gesellt sich gerne. ;-) Wie Du darauf kommst, der RA sei "komisch", erklärt sich mir nicht, da er den Job im Sozialrecht...und nur dort...schon seit ü20 Jahren macht.

Auch wen H4 damals noch in den "Kinderschuhen" steckte, erwarte ich auch von einem Mitarbeiter einer Bank, dass er mich korrekt und auch rechts sicher berät.

@all

Vielleicht ist hier manches missverstanden worden.
Die Sache ist nun ü10 Jahre her. Warum eine Mitarbeiterin des KCA nun im Februar 2025! darauf kommt...ups?...da war doch noch was?...kann ich mir nicht erklären. Unnötig zu betonen, dass ich damals nicht mit Vorsatz das Jobcenter "betrüben" wollte. Mag meiner momentanen Lage geschuldet sein, aber wenn ich das hier teils...mit Verlaub...irgendwie heraus lese, ist das sicher nicht Sinn nicht nur meines Anliegens.

Sheherazade

Zitat von: Talcid am 26. Februar 2025, 13:41:54Die Sache ist nun ü10 Jahre her. Warum eine Mitarbeiterin des KCA nun im Februar 2025! darauf kommt...ups?...da war doch noch was?...kann ich mir nicht erklären.

Vielleicht wurde im Zuge der Digitalisierung so eine Art Warnmeldung für offene Forderungen installiert, schließlich haben die ja auch in deinem Fall 30 Jahre Zeit zum Eintreiben. Ich weiß ja nicht wie alt du bist, aber vielleicht ist die Warnglocke deswegen jetzt (schon oder erst) angegangen - noch mal eben die Forderung eintreiben bevor du aus dem Bezug fällst.

Zitat von: Talcid am 26. Februar 2025, 13:41:54Auch wen H4 damals noch in den "Kinderschuhen" steckte, erwarte ich auch von einem Mitarbeiter einer Bank, dass er mich korrekt und auch rechts sicher berät.

Erwartest du auch vom Bäcker, dass er dich hisichtlich eines Autokaufs korrekt und rechtssicher berät? Ein Bankmitarbeiter hat keine Fachkenntnisse im Sozialrecht, muss er auch nicht.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

Ich sehe hier niemand der Dir unterstellt das Du betrügen wolltest.
Du hast das kreativ gestalten wollen wozu du aber keine Berechtigung hattest.
Es kann dir auch niemand verbieten dein Geld zu verschenken.
Nur geht eben Sozialleistung bekommen und Geld haben auf der Kante nur im engen Rahmen.

Es gibt massig Millionäre die rein rechnerisch ärmer sind wie Sozialleistungsempfänger.
Wäre aber nicht sinnvoll wenn das einen Anspruch begründen würde.
 

TripleH

Ich sehe es anders. Meiner Meinung nach ist die Forderung verjährt. Gegenstand der Klage war wahrscheinlich der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid. Das sind Verfügungen nach § 45/48 und § 50 SGB X. Eine Erstattungsverfügung nach § 50 SGB X löst aber nur die 4jährige Verjährungsfrist aus. Und das ab Bestandskraft des Bescheides. Die tritt mit Rechtskraft des Urteils ein. Ein Titel selbst ist das Urteil nicht.

Um die 30 jährige Verjährungsfrist des § 52 SGB X auszulösen, bedarf es eines gesonderten Durchsetzungsverwaltungsaktes und zwar innerhalb der noch laufenden Frist des § 50 SGB X.

Dass das Jobcenter gerade jetzt mit der Forderung kommt, liegt wahrscheinlich daran, dass es ein gE-Jobcenter ist, welches den Inkassoservice der BA mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt hat. Inkasso hat die Forderungen teilweise über Jahre schleifen lassen, sei es aus Personalmangel, insbesondere zu Coronazeiten oder aus welchen Gründen auch immer.

Seit letztem Jahr scheint man etwas aufgeschreckt zu sein und seitdem erhalten die JC Schreiben von Inkasso mit "Da sind noch Forderungen offen, die könnten verjährt sein, Aufrechnung prüfen usw."

Ich rate vorliegend zum Widerspruch. Kostet nichts und schafft vielleicht Klarheit, ob es doch irgendwelche Maßnahmen oder Bescheide gab, die die Verjährung gehemmt haben oder die 30 jährige Verjährungsfrist begründen.